Unternehmensgründungen und Insolvenzen 2010 sind in Rheinland-Pfalz rückläufig

Im IHK-Bezirk Koblenz ist die Zahl der Existenzgründungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,8 Prozent auf 13.180 Gründungen gesunken. In Rheinland-Pfalz sank die Zahl der Neugründungen 2010 mit 35.068 um 1,4 Prozent gegenüber 2009.

Bundesweit konnten rund 724.000 Neugründungen verzeichnet werden. Dies entspricht einem Anstieg um 0,2 Prozent. Der Gesamtsaldo aus Gewerbean- und -abmeldungen ist weiterhin positiv, da sowohl im IHK-Bezirk Koblenz als auch in Rheinland-Pfalz die Zahl der Gewerbeabmeldungen um 2,5 bzw. 2,7 Prozent gesunken ist.

Erfreulich ist, dass im gleichen Zeitraum auch die Anzahl der Insolvenzen leicht abgenommen hat. In Rheinland-Pfalz meldeten 1.356 Unternehmen Insolvenz an. Auf das nördliche Rheinland-Pfalz entfielen hiervon 568 Insolvenzen. Landesweit sind etwa 5.200 Beschäftigte betroffen, das Forderungsvolumen beläuft sich insgesamt auf rund 1,2 Milliarden Euro.

Dies sind die Ergebnisse des aktuellen Gründer- und Insolvenzberichtes der IHK Koblenz, die IHK-Vizepräsident Martin Fuchs, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Dr. Edelbert Dold und Patric Raeschke, IHK-Referent für den Bereich Existenzgründung, heute vorstellten.

„Erfreulich ist, dass sich das Gründungsgeschehen, trotz eines leichten Rückgangs, weiterhin auf einem hohen Niveau bewegt“, so Dr. Dold. Dass sich das Gründungsgeschehen nicht dynamischer entwickelt, erklärt sich durch den in 2010 einsetzenden Aufschwung und die dadurch stark rückläufigen Arbeitslosenzahlen. „Die hohe Nachfrage an Fachkräften steigert die Arbeitsplatzsicherheit. Mit besseren Möglichkeiten, in ein relativ sicheres Angestelltenverhältnis zu wechseln oder im bisherigen Job zu bleiben, sinkt der Anreiz, sich in die Selbstständigkeit zu wagen. Einkommenssicherheit wiegt hier oft stärker als der Mut und der Wille für die Herausforderungen einer Existenzgründung“, erläutert Dold die aktuelle Situation. „Außerdem fehlt es insgesamt auch an einer Kultur der Selbstständigkeit – nicht zuletzt in der Wirtschaftspolitik und im Verwaltungshandeln.“

„Den Rückgang der Insolvenzzahlen haben wir in einem stärkeren Ausmaß erwartet. Die Wirtschaftskrise der vergangenen beiden Jahre scheint aber insbesondere in den kapitalschwachen Branchen noch nachzuwirken“, so Fuchs. Landesweit ist ein Anstieg der Insolvenzzahlen im Bereich Handel und Gastgewerbe festzustellen. Gleichzeitig sind in diesen Branchen keine nennenswerten Rückgänge bei den Neugründungen zu verzeichnen. „Wer in Branchen seine Existenz gründet, die eine schwierige Ertragssituation aufweisen, muss ein gutes Konzept haben, damit die Gründung auch ein nachhaltiger Erfolg wird“, so Fuchs weiter.

Neben den absoluten Gründungszahlen ist die Gründungsintensität, also die Gründungen je 10.000 Erwerbsfähigen, ein wichtiger Indikator für das Gründungsklima. Mit 137 Gründungen nimmt das nördliche Rheinland-Pfalz im landes- wie bundesweiten Vergleich einen guten Platz ein. „Erfreulich ist die erneute gute Platzierung im bundesweiten Vergleich. Allerdings dürfen wir nicht verschweigen, dass dieser Indikator seit einiger Zeit rückläufig ist“, so Fuchs. Für eine gute wirtschaftliche Entwicklung bedarf es besonders innovativer Gründungen, sei es im produzierenden Gewerbe oder im Dienstleistungsbereich. „In den nächsten Jahren gilt es, rohstoffbedingte und ökologische Herausforderungen zu meistern. Hier bieten sich viele Gründungsmöglichkeiten. Auch wenn nicht jeder potenzielle Gründer gleich gutes kaufmännisches Grundwissen mitbringt, sollte er den Mut haben, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen“, so Fuchs weiter. Mit den Starterzentren von IHK und HwK und ihren Kooperationen sind bereits seit vielen Jahren Strukturen auch im ländlichen Raum verankert, die als erste Anlaufstelle für Existenzgründer erreichbar sind und Hilfestellung, Seminare und Beratung bieten. An die neue Landesregierung appelliert die IHK, sich nachhaltig für eine Entbürokratisierung und Kostenentlastung der Unternehmen einzusetzen. Hierzu gehören nach Ansicht der IHK vor allem die Straffung von Erlaubnis- und Anzeigeverfahren.

 


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