Jobsuchende wollen mehr Transparenz beim Gehalt

Das hast du bei Jobangeboten bestimmt auch schon gesehen: „Unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen“ – damit wirst du zunächst mal als Bewerber gefordert deine Vorstellung preiszugeben. Eine aktuelle Online-Umfrage von Monster zeigt: 91 Prozent der Befragten sind dafür, dass Arbeitgeber das Gehalt in der Stellenanzeige veröffentlichen.

Eine Vorstellung anzugeben ist für den Kandidaten meist gar nicht so einfach. Einerseits will er sich im neuen Job finanziell verbessern, andererseits möchte er nicht zu hoch pokern. Die Mehrzahl der Jobsuchenden wünscht sich deshalb bereits eine Gehaltsangabe in der Stellenanzeige. Das ergab eine Nutzer-Umfrage des Karriereportals Monster. Demnach sagen 91 Prozent der befragten Deutschen, dass die Angabe des Gehalts in der Stellenbeschreibung die Gehaltsverhandlung für sie erleichtern würde. Nur neun Prozent sind der Meinung, dass das Gehalt nicht öffentlich genannt werden sollte.

Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick:

Sollten Arbeitgeber das Gehalt der ausgeschriebenen Stelle in der Anzeige veröffentlichen?

  • Ja. Das würde vieles transparenter machen und die Gehaltsverhandlungen erleichtern.
    91% (530)
  • Nein. Gehalt gehört nicht in die Öffentlichkeit.
    9% (53)

Gerade für Berufseinsteiger kann das Thema Gehalt im Bewerbungsgespräch eine Hürde sein. In der Regel hat der Arbeitgeber eine sehr genaue Vorstellung, wie hoch seine Positionen vergütet werden. Die Frage nach der Gehaltsvorstellung dient auch dazu, die Selbsteinschätzung des Bewerbers zu überprüfen.

„Bewerber sollten sich gut informieren, bevor sie in ihrer Bewerbung eine Gehaltsvorstellung angeben oder im Gespräch in Gehaltsverhandlungen treten“, sagt Karriereexpertin Svenja Hofert. „Um einen ersten Überblick zu bekommen, kann man sich Tarifverträge und Gehaltstabellen ansehen. Aber auch Gespräche mit Freunden und Bekannten in der gleichen Branche können bei der Einschätzung helfen.“

 

Ein Blick ins Nachbarland zeigt, dass es auch anders geht. In Österreich beispielsweise muss seit März dieses Jahres in Stellenanzeigen auch ein Gehalt angegeben werden. Bisher setzen noch nicht alle Unternehmen diese gesetzliche Regelung um, doch ab Januar 2012 drohen Geldstrafen, wenn eine Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung fehlt.

583 Arbeitnehmer in Deutschland haben vom 30. Mai bis zum 12. Juni 2011 an der Online-Umfrage teilgenommen. Das Karriereportal Monster führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf lokalen und globalen Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und Karriere durch. Diese Befragungen sind nicht repräsentativ, sondern spiegeln die Meinung der Nutzer von Monster wider.

Hier geht’s direkt zum Karriereportal Monster: www.monster.de

 


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