Fortbildung: VERBESSERUNGEN BEIM MEISTER-BAFÖG
Letzten Donnerstag hat der Bundestag einen Entwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetztes verabschiedet: Ab sofort treten Verbesserungen beim Meister – Bafög ein. Dies soll vor allem die angeschlagene Wirtschaft stützen.
Hierzu erklärte Bildungsministerin Annette Schavan: „ Das Meister – BaföG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Durch die Leistungsverbesserungen sorge die Bundesregierung für die Möglichkeit, dass immer mehr Menschen die Chance haben sich fortzubilden und den qualitativen Fachkräftenachwuchs sicher zu stellen.“
272 Millionen für die Aufstiegsfortbildung
Beim Bildungsgipfel in Dresden hatten Bund und Länder vereinbart, mehr Geld in Bildung und Qualifizierung zu investieren, um so auch die Weiterbildung zu unterstützen. Dieses Ziel sei mit dem Meister – BaföG nun konkret umgesetzt worden, so die Ministerin weiter. In den nächsten vier Jahren sollen ca. 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegfortbildung investiert werden. Der Bund trägt dabei mit 212 Millionen Euro die Hauptlast. Doch dies soll nicht die einzige Verbesserung sein: Künftig soll nicht nur die erste, sondern auch die zweite Aufstiegsfortbildung gefördert werden. Zudem wird eine Leistungskomponente eingebaut: Diejenigen, die eine Fortbildung bestanden haben, sollen künftig einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent erhalten. Dadurch soll die Motivation, eine Weiterbildung erfolgreich abzuschließen, erhöht werden.
Mehr Unterstützung für Eltern
Ebenso sollen Fortbildungswillige mit Kindern noch stärker unterstützt werden. Der Kinderzuschlag soll um 31 Euro erhöht werden und zu 50 Prozent bezuschusst, anstatt wie bisher nur als Darlehen gewährt werden. Hinzu kommt, dass der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
Die Fördermöglichkeiten für Migranten, die sich weiterbilden möchten, soll ebenfalls verbessert werden. Die größte Änderung ist, dass die Migranten nicht erst drei Jahren Berufstätigkeit, wie bisher, eine Fortbildung machen können. Dadurch leiste man auch einen Beitrag zur besseren Integration von Ausländern, so Schavan.
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