
Justizwachtmeister / Justizwachtmeisterin
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei Gerichtsverhandlungen im Justizgebäude zuständig. Zusätzlich übernehmen sie verwaltungstechnische Aufgaben sowie Dienstgänge und arbeiten im Auskunftsdienst.
Fakten
Bereich:
- Schutz und Sicherheit
- Systemrelevant
Empfohlener Schulabschluss:
- Hauptschulabschluss
Ausbildungsdauer:
- 0.5 Jahre
Voraussetzungen
Die Ausbildung zum Justizwachtmeister verlangt einiges von dir ab, weshalb du bereits im Voraus einige Voraussetzungen erfüllen solltest, um die Ausbildung antreten zu können.
Persönliche Voraussetzungen
- gute körperliche und psychische Verfassung
- gute Kommunikationsfähigkeit
- gute Beobachtungsgabe
- Konfliktfähigkeit
- Selbstkontrolle
- Verantwortungsbewusstsein
Beamtenrechtliche Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU
- keine Vorstrafen, keine Entmündigung etc.
- Bestehen des Eignungstests

In Kooperation mit www.AUBI-plus.de