E-Mails im Büro
Wann euer Chef mitlesen darf
2017-01-21T12:01:04+01:00

Surfen, Chatten, E-Mails - im Büro läuft nicht alles strikt geschäftlich. So manche Nachricht wird gar politisch oder sexuell. Damit ihr wegen ein paar E-Mails nicht in die Bredouille kommt, gibt bigKARRIERE Tipps zur Absicherung.
Ausspähen von E-Mails im Büro - was ist erlaubt und was verboten?
Dank der Digitalisierung verwischen die traditionellen Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit immer stärker. Und wenn man so mit den Kollegen über die letzte Büroparty chattet, fällt das Verschicken privater Nachrichten gar nicht weiter auf. Doch Vorsicht, in der jüngeren Vergangenheit kam es immer wieder zu Kündigungen, weil Mitarbeiter am Arbeitsplatz privaten Online-Aktivitäten nachgingen. Aber Moment mal - woher wussten das die Arbeitgeber, dürfen die euch einfach ausspähen?
Nun ja, die Überwachung am Arbeitsplatz ist in Deutschland in bestimmten Fällen tatsächlich zulässig. Das Thema ist ganz schön komplex und die Rechtslage unklar. Häufig entscheiden erst die Gerichte, wie die geltenden Gesetze auszulegen sind, denn diese sind aktuell viel zu allgemein verfasst. Denn grundsätzlich bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht Schutz vor Spähattacken im Job. Auch das Fernmeldegeheimnis des Telekommunikationsgesetzes spielt eine Rolle. Daher ist das Ausspähen von E-Mails im Büro nur möglich, wenn die Überwachung zweckmäßig ist, der Betriebsrat Bescheid weiß und es euch mitgeteilt wurde.
Auch wenn euer Chef einen konkreten Verdacht hat, etwa auf Arbeitszeitbetrug oder eine Straftat, darf euer Mail-Account daraufhin kontrolliert werden. Zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Bei internen E-Mails gilt das Fernmeldegeheimnis nicht, hier ist es für den Chef einfacher, legal mitzulesen.
Ist die private Nutzung des Internets hingegen klar erlaubt oder wird stillschweigend geduldet, darf euer Chef generell keine Nachrichten kontrollieren, das untersagt das Fernmeldegeheimnis. Der Inhalt eurer E-Mails spielt übrigens für das Ganze keine Rolle. Wenn private Online-Aktivitäten im Job generell verboten sind, ist es ganz egal, ob eure privaten E-Mails im Büro ganz langweilig, politischer oder sexueller Natur sind. Verlasst euch also nicht darauf, dass "anständige" Themen euch keine Probleme machen können. Befolgt lieber unsere Tipps zum rechtssicheren Umgang mit privaten E-Mails im Büro.

Tipps: So geht ihr mit E-Mails im Büro rechtssicher um
- Checkt das Kleingedruckte in eurem Arbeitssvertrag! Häufig findet sich dort eine Klausel, die private Online-Aktivitäten am Arbeitsplatz regelt.
- Gibt es keine schriftlichen Regeln im Arbeitssvertrag, IT-Handbuch oder einer Betriebsvereinbarung, sprecht euren Chef darauf an und trefft eine Vereinbarung.
- Private-E-Mail-Adressen sind keine Lösung, wenn ihr am Dienstrechner sitzt! Ein Gericht hatte entschieden (Az.: 5 Sa 657/15), dass im Verdachtsfall der gesamte Browserverlauf vom Chef überprüft werden darf. Der Beklagte ging in Berufung und gewann, dennoch solltet ihr vorsichtig sein.
- Besteht ein Verbot für private E-Mails im Büro nutzt lieber euer Smartphone in der Pause dafür. So vermeidet ihr möglichen Ärger.
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