Darauf müsst ihr achten
Worauf ihr achten müsst
2013-05-18T14:45:41+02:00

Ihr wollt euren Ausbildungsplatz aufgeben? Das ist keine leichte Entscheidung und es kann viele Gründe geben, warum ihr diesen Schritt geht. Vielleicht habt ihr ein attraktives Angebot, eure Ausbildung bei eurem Traumarbeitgeber fortzusetzen und möchtet deshalb wechseln. Vielleicht seid ihr aber auch total unglücklich und kommt mit eurem Chef überhaupt nicht zurecht. Statt also selbst zu kündigen, könnt ihr mit eurem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aufsetzen.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Was ist eigentlich ein Aufhebungsvertrag? Ein Aufhebungsvertrag, manchmal auch Auflösungsvertrag genannt, beendet euer Ausbildungsverhältnis in beidseitigem Einverständnis. Eine Kündigung ist dagegen immer einseitig – entweder kündigt ihr oder euer Arbeitgeber kündigt euch. In eurem Lebenslauf wirkt der Aufhebungsvertrag viel besser als eine Kündigung.
Wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?
Ihr habt ein tolles Angebot von einem anderen Ausbildungsbetrieb erhalten? Im Gegensatz zu eurem jetzigen Ausbildungsbetrieb hat der neue Arbeitgeber euch auch gleich die Übernahme nach der Ausbildung in Aussicht gestellt? Aber ihr müsstet schon nächsten Monat wechseln und das kollidiert mit eurer Kündigungsfrist? In so einem Fall bietet sich ein Aufhebungsvertrag an. Sprecht mit eurem Arbeitgeber. Denn bei einem Aufhebungsvertrag müsst ihr euch an keine Fristen halten, das heißt ihr und euer Chef vereinbaren frei, wann das Ausbildungsverhältnis endet. Falls ihr noch nicht volljährig seid, müssen eure Eltern den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Wann macht eine Kündigung Sinn?
Ihr habt keine andere Stelle in Aussicht, wollt aber auf keinen Fall in eurem jetzigen Betrieb bleiben? Dann ist bei einem Aufhebungsvertrag Vorsicht geboten. Denn wenn ihr den Aufhebungsvertrag unterschreibt, seid ihr Schuld am Verlust eures Ausbildungsplatzes. Das wirkt sich auf euer Arbeitslosengeld aus, denn die Arbeitsagentur wertet das als freiwillige Aufgabe eurer Arbeitstätigkeit. Zur Strafe ist in so einem Fall mit einer Sperrfrist zu rechnen, in welcher ihr dann kein Arbeitslosengeld erhaltet. Deshalb solltet ihr euch gut überlegen, ob ihr einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wenn ihr noch keine andere Ausbildungsstelle in Aussicht habt.
Anders verhält es sich, wenn ihr mit einer fristlosen Kündigung seitens eures Arbeitgebers rechnet, er euch aber stattdessen einen Aufhebungsvertrag anbietet. Sofern in eurem Aufhebungsvertrag darauf verwiesen wird, dass ihr sowieso eine Kündigung erhalten hättet, müsst ihr mit keiner Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen.
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