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Fristlose Kündigung

Bei diesen Vergehen droht der sofortige Rausschmiss

Als Azubis habt ihr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Bei welchen groben Verstößen euch gar die fristlose Kündigung droht, erfahrt ihr hier auf bigKARRIERE.

Als Auszubildende habt ihr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Aber wer gewissenhaft arbeitet, braucht sich - auch bei gelegentlichen Fehlern - keine Gedanken machen. Ein Freifahrtschein ist das natürlich nicht. Bei groben Verstößen drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch die fristlose Kündigung. Wann das der Fall sein kann, erklären wir euch.

 

Gekündigt von jetzt auf gleich

Eine Kündigung ohne Frist kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das ist selten, kommt aber trotzdem vor. Auch wenn es verwirrend klingt, spricht man hier aber meist nicht von einer fristlosen, sondern von einer ordentlichen Kündigung.  Nach dem Ablauf der meist viermonatigen Probezeit seid ihr als Auszubildende aber gut abgesichert. Die fristlose Kündigung kann euch nur treffen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt.

 

Was ist ein "wichtiger Grund"?

Was der Gesetzgeber als "wichtigen Grund" definiert, sind schwerwiegende Verstöße während der Ausbildungszeit. Diebstahl, Betrug oder eine schwere gewalttätige Auseinandersetzung mit Kollegen oder Vorgesetzten ziehen meist die direkte fristlose Kündigung nach sich. Zwar bieten die Industrie- und Handelskammern Schlichtungsstellen für solche Fälle an. Die Chancen für Auszubildende, wieder eingestellt zu werden, sind aber - verständlicherweise - denkbar schlecht. Fristlos gekündigt werden könnt ihr theoretisch auch, wenn ihr während der Ausbildung berufsunfähig werdet. Kommt dann die Kündigung, steckt dahinter meist keine böse Absicht des Arbeitgebers. Aber leider kann und darf er euch im Falle von Berufsunfähigkeit nicht weiter beschäftigen.

 

Neben der sofortigen fristlosen Kündigung gibt es Vergehen, die erst mal eine oder mehrere Abmahnungen zur Folge haben. Erst danach kann der Arbeitgeber euch fristlos kündigen. Das können zum Beispiel sein:
 

  • Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz
  • Schwänzen der Berufsschule
  • ständiges Zuspätkommen
  • Missachten von Arbeitsanweisungen
  • Sachbeschädigung am Arbeitsplatz

 

Was der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung beachten muss

Die Kündigung muss dem Auszubildenden immer spätestens zwei Wochen nach Bekanntwerden seines Vergehens schriftlich zugestellt werden. Der Arbeitgeber muss außerdem in der Kündigung den Kündigungsgrund darstellen. Sollte euch mal eine fristlose Kündigung erreichen, solltet ihr euch auf jeden Fall Rat bei der zuständigen Handwerks- oder Handelskammer holen und danach gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.

 

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