Bildungsurlaub beantragen
So klappt’s mit eurer Weiterbildung
2017-03-11T21:15:57+01:00
Als Arbeitnehmer habt ihr in Deutschland Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub, wenn ihr euch weiterbilden wollt. Dieser Anspruch gilt in der Regel auch für Azubis. Natürlich macht dem Chef die Freistellung für Bildungszwecke nicht immer Spaß. Aber schließlich profitiert er in vielen Fällen ja auch von eurem Wissensdurst. Hier erfahrt ihr, wie ihr euren Bildungsurlaub beantragen könnt und was dabei zu beachten ist.
So schnell nebenbei ist das mit dem Bildungsurlaub nicht getan. Die Bundesrepublik hat sich zwar in einem internationalen Übereinkommen dazu verpflichtet, Bildungsurlaub gesetzlich zu ermöglichen, aber ein entsprechendes Bundesgesetz dazu existiert nicht - denn in Sachen Bildung kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Deshalb hat jedes Bundesland sein eigenes Bildungsurlaubs-Gesetz - oder auch nicht, denn Bayern und Sachsen haben bis dato darauf verzichtet. Hier gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
Komplizierter Föderalismus - jedes Land hat eigene Regeln
Für Arbeitnehmer besteht Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr (im Saarland sogar 6) – vorausgesetzt ihr arbeitet mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen. Bei Azubis bezieht sich der 5-Tage-Anspruch in fast allen Ländern auf die ganze Ausbildungszeit (Ausnahme Thüringen: 3 Tage pro Jahr). Einige Bundesländer beschränken den Azubi-Bildungsurlaub außerdem auf politische Bildungsmaßnahmen. Eine weitere Einschränkung gilt für alle Beschäftigten: In kleinen Unternehmen (meist unter 10 oder 5 Mitarbeitern) ist der Anspruch in manchen Landesgesetzen generell ausgeschlossen. Föderalismus kann ganz schön kompliziert sein.

Foto: Unsplash / Link Hoang
Bildungsurlaub beantragen - unsere Checkliste
Bevor ihr ein Seminar besucht, müsst ihr den Bildungsurlaub beantragen. Daher hier unsere Checkliste, wie ihr am besten vorgeht:
1. Als erstes müsst ihr klären, welche gesetzlichen Regelungen in eurem Bundesland gelten und welche Einschränkungen bestehen.
2. Wenn ihr Anspruch habt und ihn wahrnehmen wollt, sucht euch ein interessantes Seminar aus, das offiziell als Bildungsangebot in eurem Bundesland anerkannt ist. Der Anbieter wird euch entsprechende - hoffentlich verbindliche - Auskunft geben, auch Internet-Recherchen können weiterhelfen.
3. Bei beruflicher Weiterbildung sollte der Seminar-Inhalt etwas mit eurer aktuellen Tätigkeit im Unternehmen zu tun haben, sonst lässt sich der Besuch der Maßnahme nur schwer begründen. Wenn ihr ein passendes Seminar gefunden habt, meldet euch an. Ihr erhaltet dann vom Veranstalter die Seminar-Unterlagen und nötige Bescheinigungen (Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid).
4. Für die Antragstellung sind in der Regel bestimmte Fristen einzuhalten, meist muss man bis spätestens 4 bis 6 Wochen vor dem Seminar-Termin den Bildungsurlaub beantragen. Hier gilt die Regel: je früher desto besser, dann kann euer Arbeitgeber eure Abwesenheit besser einplanen, was durchaus akzeptanzfördernd wirkt.
5. Den Bildungsurlaub müsst ihr schriftlich beantragen (formlos reicht, es sei denn, es gibt offizielle Vordrucke). Dem Antrag fügt ihr den Ablaufplan, die Anmeldebestätigung und den Anerkennungsbescheid bei.
6. Der Antrag wird dann vom Arbeitgeber geprüft, der dazu in vielen Bundesländern bestimmte Fristen wahren muss. Im Idealfall genehmigt er den Antrag ohne Probleme. Bei Ablehnung solltet ihr eine (schriftliche) Begründung fordern. Gegebenenfalls könnt ihr dagegen vorgehen - zum Beispiel mit Unterstützung des Betriebsrats.
7. Wichtig ist, nach dem Besuch des Seminars dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Teilnahme vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass ihr euren Bildungsurlaub auch antragsgemäß genutzt habt.
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