Deine Rechte und Pflichten als Azubi
Alles, was du für den Ausbildungsstart wissen musst
2021-07-14T13:27:54+02:00
Die Zusage für den heiß begehrten Ausbildungsplatz ist da? Das muss gefeiert werden. Doch vor dem ersten Arbeitstag heißt es, sich über die Rechte und Pflichten als Azubi kundig zu machen. Das vermeidet Stress in der Zukunft – für Lehrling und Betrieb. bigKARRIERE erklärt dir, wie deine Rechte und Pflichten als Azubi aussehen.

Die Pflichten eines Azubis
Die Pflicht ruft und darauf sollten Azubis genau hören. Denn wie du dich als Auszubildende:r bei deinem Arbeitgeber zu verhalten hast, ist gesetzlich genau festgelegt. Maßgeblich ist § 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das die grundlegenden Pflichten als Azubi zusammenfasst.
1. Sorgfaltspflicht
Die Aufgaben, die an den Azubi übertragen werden, sind nach bestem Wissen ordentlich und sorgfältig auszuführen. Das umfasst nicht nur die Tätigkeit im Betrieb, sondern auch den regelmäßigen Besuch der Berufsschule, in der theoretische Kenntnisse des Lehrberufs vermittelt werden, und das Führen des Betriebsheftes.
2. Verschwiegenheit
Im Arbeitsleben ist es wichtig, Interna für sich zu behalten. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist Stillschweigen zu bewahren. Poste auf keinen Fall Details in den sozialen Medien, denn das kann nach hinten losgehen. Im Zweifelsfall frage beim Ausbilder nach, ob die Information vertraulich ist.
3. Anweisungen Folge leisten
Jedem Azubi sind weisungsberechtigte Personen zugeteilt. Das bedeutet, diese Angestellten dürfen Arbeitsaufträge erteilen, die der Auszubildende erledigt. Dabei handelt es sich natürlich nur um Anweisungen, die in direktem Zusammenhang mit deinem Tätigkeitsfeld stehen. Für die Chefin Katzenfutter besorgen oder das Geschirr nach der Kaffeepause spülen, zählen nicht dazu.
4. Einhalten der Betriebsordnung
Bei einem Arbeitgeber gibt es ganz bestimmte Ordnungsvorschriften, die jeder Angestellte und Azubi einzuhalten hat. Dazu gehören beispielsweise eine bestimmte Kleiderordnung oder das Tragen von Schutzkleidung, spezielle Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung oder auch ein Rauchverbot. Auch, wenn manche davon skurril erscheinen – sich an die Regeln zu halten, ist für ein harmonisches Miteinander im Betrieb unverzichtbar!
5. Bewahrungspflicht
Das Wort Bewahrungspflicht klingt ziemlich sperrig. Gemeint ist damit die Verpflichtung, mit sämtlichem Betriebseigentum wie Werkzeugen, Maschinen, Computern oder anderen Teilen der Ausstattung sorgfältig und pfleglich umzugehen. Die Arbeitsmaterialien dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden. Den Firmen-Laptop ungefragt mit nach Hause zu nehmen, ist nicht gestattet.
6. Führen von Ausbildungsnachweisen
Zu den Pflichten des Auszubildenden gehört das Führen eines Ausbildungsnachweises. Dabei handelt es sich um ein Berichtsheft, in dem sämtliche während der Ausbildung durchgeführte Aufgaben eingetragen werden. Dieses Heft ist sorgfältig zu führen, denn am Ende der Ausbildung erfolgt die Vorlage bei der zuständigen Kammer. Je nach Ausbildungsberuf ist das die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. In einigen Berufen ist es erforderlich, dieses Heft bereits zur Zwischenprüfung vorzulegen.
7. Berufsschulpflicht
Der regelmäßige und erfolgreiche Besuch der Berufsschule fällt ebenfalls in den Bereich Rechte und Pflichten Azubi. Dem Betrieb sind die Zeugnisse vorzulegen. Für externe Ausbildungsmaßnahmen wie Besuch von Fortbildungen oder von Seminaren wirst du freigestellt. Die Teilnahme ist verbindlich.
8. Pflicht zur ordnungsgemäßen Krankmeldung
Kann ein Azubi aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit kommen, erfolgt zeitnah die Krankmeldung im Betrieb. Außerdem ist beim Arbeitgeber fristgerecht eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. In der Regel ist diese ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Krankheitstag erforderlich. Damit wird deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Es gibt Ausbildungsbetriebe, die diese Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag fordern – Details dazu stehen in deinem Ausbildungsvertrag. An Berufsschultagen erfolgt die Meldung bereits vor Unterrichtsbeginn. Der Arbeitgeber ist über das Fehlen im Unterricht ebenfalls zu informieren.
Was passiert, wenn ein Azubi die Pflichten nicht einhält?
Missgeschicke können passieren, und so lange diese eine Ausnahme bleiben und mit dem Betrieb ein offenes Gespräch gesucht wird, dürften keine nachhaltigen Konsequenzen zu erwarten sein. Mit einer Entschuldigung bezüglich der zu spät eingereichten Krankmeldung oder nach einem Streit mit dem Ausbilder ist die Sache in der Regel aus der Welt. Anders sieht das aus, wenn du Arbeitsmaterial entwendest oder mutwillig beschädigst, es zu einer Arbeitsverweigerung kommt oder du beim Blaumachen in der Stadt gesehen wirst. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung und auf den Kündigungsschutz eines Azubis ist dann ebenfalls nicht zu bauen.

Deine Rechte als Azubi
Von der Pflicht zur Kür – auch deine Rechte als Azubi hat der Gesetzgeber festgelegt. Bevor du deine Ausbildung beginnst, ist es wichtig, darüber genau Bescheid zu wissen. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
1. Ausbildungsvertrag
Deine Ausbildung wird in einem Vertrag zwischen dir und dem Betrieb schriftlich festgelegt. Im Vertrag enthalten sind:
- Ausbildungsziele und deren zeitliche und inhaltliche Organisation
- Ausbildungsbeginn und Dauer
- Dauer deiner Arbeitszeit
- Probezeit
- Höhe deiner Ausbildungsvergütung
- Urlaubsanspruch
- Voraussetzungen zur Kündigung deinerseits oder vonseiten des Arbeitgebers
- Anweisungen zur Führung des Berichtsheftes
- Informationen zu Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen
Das Berufsbildungsgesetz legt in § 11 fest, dass der Ausbildungsvertrag nur in schriftlicher Form gültig ist. Wichtig für die Rechte und Pflichten des Azubis vor und nach Vollendung der Volljährigkeit: Wenn du noch nicht 18 bist, unterschreiben deine Eltern oder Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag. Ab dem 18. Geburtstag unterzeichnest du!
2. Einhalten des Ausbildungszieles
Dein Ziel ist es, den Beruf zu erlernen. Das bedeutet, du erledigst als Azubi nur Arbeiten, die mit deinem Ausbildungsberuf zu tun haben. Tätigkeiten, die nicht darunter fallen, kannst du ablehnen. Dir steht das sogenannte Arbeitsverweigerungsrecht zu. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit kann es schon einmal sein, dass du eine andere kleine Aufgabe übernimmst. Das ist in Ordnung, aber wenn du nur noch fachfremde Dinge erledigen musst, ist es Zeit, mit deinem Vorgesetzten zu sprechen. In der Ausbildungsordnung ist genau festgelegt, welche Kenntnisse du erwerben wirst.
3. Das Recht auf einen kompetenten Ausbilder
Damit das Ziel deiner Ausbildung erreicht wird, benötigst du einen kompetenten Ausbilder. Der hat seine Qualifikation nachgewiesen, indem eine Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) absolviert wurde. Daneben sind menschliche Fähigkeiten wichtig, damit du fit in deinem Beruf wirst. Schließlich steht am Ende die Abschlussprüfung, in der du deine Kenntnisse nachweisen wirst.
4. Das Recht auf Ausbildungsmittel
Je nach Beruf benötigst du ganz bestimmte Mittel, um deinen Aufgaben nachzukommen. Diese Ausbildungsmittel muss dein Arbeitgeber dir gratis zur Verfügung stellen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Werkzeuge, Werkstoffe und Arbeitsmaterial
- Bücher und Schreibwaren
- Arbeitskleidung
- Maschinen
- Zugang zu einem PC samt Software
Als Kochlehrling ist es beispielsweise also nicht erforderlich, dass du Küchenutensilien oder Kleidung mitbringst. Als Mechaniker wird der Werkzeugkoffer vom Betrieb gestellt.
5. Arbeitszeiten
Jeder Ausbildungsbetrieb legt seine Arbeitszeiten fest, allerdings sind dabei gesetzliche Regelungen zu beachten. An fünf Tagen pro Woche darfst du nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten, ab der Volljährigkeit sind es sechs Tage. Maximal 48 Arbeitsstunden in der Woche sind zulässig, bei Minderjährigen sind es 40 – dann dürfen die Arbeitszeiten auch nicht zwischen 20 und 6 Uhr liegen. Gibt es in deinem Beruf Schichtdienst, gelten Sonderregelungen mit festen Pausenzeiten. Gehst du zur Berufsschule oder hast Prüfungen, werden die versäumten Arbeitszeiten nicht nachgeholt. Die Pausenregelungen sehen wie folgt aus:
- Volljährige: alle sechs Stunden 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten.
- Minderjährige: 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden, darüber hinaus 45 Minuten.
Die Rechte und Pflichten als Azubi regeln auch Überstunden. Das ist im Grunde nicht zulässig, kann je nach Auftragslage jedoch erforderlich sein. Schreibe alles auf und lasse Dir die Zeit durch Freizeit oder Geld ausgleichen. Minusstunden, weil zu wenig Arbeit vorhanden ist, bist du nicht verpflichtet, nachzuholen.
6. Urlaub
In deinem Ausbildungsvertrag ist dein Urlaub festgehalten. Der Arbeitgeber ist an das Bundesurlaubsgesetz gebunden. Das schreibt einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr vor. Minderjährige haben mehr Urlaub. Unter 16 Jahren sind es 30, unter 17 Jahren 27 und unter 18 Jahren 25 Werktage. In der Probezeit darfst du keinen Urlaub nehmen, die dauert in der Regel sechs Monate.
7. Weitere Rechte als Azubi
Daneben gibt es noch weitere Rechte, die für dich als Azubi wichtig sind:
- Recht auf angemessene Vergütung: Seit 2020 sind Arbeitgeber an den Mindestlohn für Azubis gebunden. Der beträgt im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro, im zweiten Jahr 649 und im dritten Jahr 743 Euro brutto.
- Recht auf Ausbildungszeugnis: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir ein einfaches oder auf Anfrage auch qualifiziertes Ausbildungszeugnis auszustellen.
- Recht auf Verkürzung der Ausbildung: Du hast den Turbo eingelegt? Stimmt der Ausbildungsbetrieb zu, kannst Du die Ausbildungsdauer verkürzen.
- Recht auf Kündigung: Der Beruf ist nichts für dich? Dann kannst du mit einer Frist von vier Wochen deine Ausbildung kündigen.
Wenn deine Rechte als Azubi verletzt wurden
Wurden in der Ausbildung deine Rechte verletzt, suchst du das persönliche Gespräch. Entweder mit dem Ausbilder, dem Abteilungsleiter, der Personalabteilung, einem Mitglied des Betriebsrates oder dem Chef. Kommt es zu keinem Ergebnis, wendest du dich an die für dich zuständige Berufskammer.
Fazit
Du startest ganz frisch in die Ausbildung und in das Berufsleben – das ist toll! Das erste Gehalt winkt, du kommst dir erwachsen und wichtig vor. Deine Rechte und Pflichten solltest du ganz genau kennen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Dass hin und wieder Fehler passieren, ist ganz normal. Dafür ist die Ausbildung da. Aber: Nimm die Ausbildung ernst und bemühe dich darum, gute Ergebnisse zu erzielen. Dann steht einer erfolgreichen Ausbildung nichts im Weg!
WEITERFÜHRENDE LINKS
- Kolumne: Kann man Lehrlingen bei Verstößen einfach kündigen?
- Verstößt ein Lehrer gegen Datenschutz, wenn er Fehlzeiten meldet?
- Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

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