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Handy aus und Urlaubsruhe

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Handy aus und Urlaubsruhe: Was darf euer Chef von euch verlangen?

© haveseen – Fotolia.com

Kennt ihr das? Der Urlaub naht und eigentlich solltet ihr euch darüber freuen. Wenn da nicht dieses neue Projekt wäre, für das ihr gerade voll eingespannt wurdet. Euer Chef erwartet nun von euch, dass ihr in eurem Urlaub erreichbar seid und regelmäßig eure E-Mails lest. Das war’s dann wohl mit dem Entspannen im Urlaub, denkt ihr euch. Stattdessen grübelt ihr am Strand über euren Job nach und ehe ihr euch verseht, managt ihr eure Projekte aus der Ferne.

Aber darf euer Chef überhaupt verlangen, dass ihr in eurer freien Zeit ständig erreichbar seid? Nein! Ihr müsst selbst dann nicht ans Telefon gehen, wenn es in eurem Vertrag schriftlich fixiert wurde. Denn solche Klauseln sind rechtlich nicht wirksam. Dafür sorgt das Bundesurlaubsgesetz. Dieses sieht vor, dass ihr an euren freien Tagen auch tatsächlich ganz von eurer Arbeit entbunden sein müsst.

Anders verhält es sich nur dann, wenn ihr über mehr Urlaubstage verfügt als vom Bundesurlaubsgesetz vorgesehen. Hier wird geregelt, dass euch mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zustehen. Wenn ihr nun mehr Urlaub habt, kann euer Chef für diese Tage Sonderregeln vereinbaren. Denn diese Tage hat euer Chef euch freiwillig gewährt. In diesem Fall darf er eure Erreichbarkeit verlangen.

Euer Arbeitgeber will nicht nur, dass ihr erreichbar seid, sondern sogar, dass ihr euren Urlaub verschiebt? Er erklärt euch, dass das neue Projekt zu wichtig ist und ihr euren Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nehmen müsst, da sich die Auftragslage nun geändert hat? Auch das ist rechtlich gesehen nicht möglich. Sofern euer Urlaub verbindlich festgelegt war und euch euer Chef den Urlaub schriftlich genehmigt hat, kann er nicht von euch verlangen, ihn zu verschieben. Änderungen an einem bereits bewilligten Urlaubsantrag sind nur dann möglich, wenn sie in beidseitigem Einverständnis getroffen werden.

Falls ihr trotzdem mit dem Gedanken spielt, euren Urlaub auf Wunsch des Chefs zu verschieben, solltet ihr euren Arbeitgeber auf bereits entstandene Kosten wie Anzahlungen für den Flug oder das Hotel aufmerksam machen. Bittet ihn, diese zu übernehmen, wenn ihr euren Urlaub verschiebt. Aber aufgepasst: Lasst euch dafür eine schriftliche Bestätigung geben, denn einen Anspruch auf Übernahme der Urlaubskosten habt ihr aus rechtlicher Sicht nicht. Manchmal hat eine Verschiebung eures Urlaubs für euch auch positive Seiten: Manche Chefs zeigen sich zum Beispiel durch einen zusätzlichen Urlaubstag erkenntlich.

Wenn ihr noch mehr zum Thema Urlaub und zu euren Rechten erfahren wollt, dann informiert euch doch im Netz. Auf den Seiten der IHK Trier findet ihr zum Beispiel ein Merkblatt „Rund um den Urlaub“ und auf der Seite der IHK Stuttgart gibt es ein Merkblatt zum „Urlaubsanspruch für Auszubildende“ sowie die Rubrik „Rund um den Urlaub, wo ihr alles Wissenswerte erfahrt.

Quelle: spiegel.de

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