Skip to main content

Neuerungen bei der dualen Ausbildung

Was wird sich 2020 ändern?

Bild Foto: daniel nieto / unsplash
Foto: daniel nieto / unsplash

Ab Januar 2020 beginnt für Azubis ein neues Zeitalter, denn die duale Ausbildung bekommt ein Update! Wir haben das Gesetz zur Modernisierung der Beruflichen Bildung für euch genaustens studiert und zeigen euch alles Wichtige zu den neuen Ausbildungsregelungen.

Neue Ausbildungsregelungen ab Januar

Das wird es geben: Mindestausbildungsvergütung, neue Berufsbezeichnungen, Teilzeit-Modelle, mehr Freizeit und bessere Durchlässigkeit

Die letzte umfassende Überarbeitung des BBiG (Berufsbildungsgesetz) fand 2005 statt. Nach 14 Jahren war es endlich Zeit für ein Update. Deshalb hat am 24. Oktober 2019 der Bundestag das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) beschlossen, am 29. November stimmte der Bundesrat zu - das Update gilt bereits ab dem 01. Januar 2020 und enthält viele Änderungen, über die sich durchaus streiten lässt.


 

Image
Neuerungen bei der dualen Ausbildung. Was wird sich 2020 ändern? / Foto: bruno millenial / unsplash

#1: Mindestausbildungsvergütung

Wer ab dem 01. Januar 2020 eine Ausbildung beginnt oder wechselt, hat Anspruch auf eine Mindestvergütung. Das Datum des Vertragsschlusses ist dabei irrelevant (die Mindestausbildungsvergütung gilt folglich auch für Verträge, die 2019 oder früher geschlossen wurden).

Die monatliche Mindestausbildungsvergütung gilt für nicht-tarifgebundene Betriebe und ist bereits bis 2023 festgelegt. Im Jahr 2020 gibt es für das erste Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro. Im Jahr 2021 bekommen frisch gebackene Azubis mindestens 550 Euro. 2022 starten Auszubildende mit einem Mindestlohn von mindestens 585 Euro und im Jahr 2023 gibt es im ersten Ausbildungsjahr nicht weniger als 620 Euro. Mit jedem weiteren Ausbildungsjahr steigt auch der Verdienst: im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent im Vergleich zum ersten Ausbildungsjahr, im dritten Lehrjahr um 35 Prozent im Vergleich zum ersten Ausbildungsjahr und im vierten Lehrjahr um 40 Prozent im Vergleich zum ersten Lehrjahr. Klingt kompliziert? Die Tabelle macht die neuen Ausbildungsregelungen zum Thema Geld übersichtlicher:

  • Ausbildungsstart ab 01.01.2020:
    1. Lehrjahr 515,00 Euro, 2. Lehrjahr 607,70 Euro, 3. Lehrjahr 695,25 Euro, 4. Lehrjahr 721,00 Euro
  • Ausbildungsstart ab 01.01.2021:
    1. Lehrjahr 550,00 Euro, 2. Lehrjahr 649,00 Euro, 3. Lehrjahr 742,50 Euro, 4. Lehrjahr 770,00 Euro
  • Ausbildungsstart ab 01.01.2022:
    1. Lehrjahr 585,00 Euro, 2. Lehrjahr 690,30 Euro, 3. Lehrjahr 789,75 Euro, 4. Lehrjahr 819,00 Euro
  • Ausbildungsstart ab 01.01.2023:
    1. Lehrjahr 620,00 Euro, 2. Lehrjahr 731,60 Euro, 3. Lehrjahr 837,00 Euro, 4. Lehrjahr 868,00 Euro

Ausnahmen gelten für tarifgebundene Unternehmen, da die Tarifverträge ein konkretes Azubi-Gehalt festlegen. Keine Sorge, in aller Regel liegt es über der neuen Mindestausbildungsvergütung.

#2: Neue Bezeichnungen: Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster

Künftig sollen berufliche Abschlüsse wie Geselle, Meister und Fachwirt die neuen Bezeichnungen "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" beziehungsweise "Berufsspezialist", "Berufsbachelor" und "Berufsmaster" tragen.

#3: Einheitliche Regelung zur Freistellung für den Berufsschulunterricht

Die neuen Ausbildungsregelungen sehen vor, dass Azubis an Tagen mit mindestens fünf Unterrichtsstunden (entspricht drei Zeitstunden und 45 Minuten) in der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb zurückkehren müssen. Außerdem gibt es am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung frei.

#4: Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der Ausbildung

Zukünftig wird es leichter, Teile einer ersten Ausbildung auf eine weitere Ausbildung anrechnen zu lassen. So sollen etwa Prüfungsleistungen bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen besser berücksichtigt werden. Beispielsweise soll eine bestandene Abschlussprüfung in einem zweijährigen Beruf auf einen aufbauenden dreijährigen Beruf angerechnet werden können. Umgekehrt soll es ebenfalls leichter werden: Prüfungsteile in einem dreijährigen Beruf sollen als Abschlussprüfung für einen zweijährigen Beruf gelten können.

#5: Flexiblere Teilzeit-Modelle

Bisher war eine Teilzeitberufsausbildung nur in bestimmten Fällen möglich. Die neuen Ausbildungsregelungen sollen Teilzeit-Modelle einem größeren Adressatenkreis ermöglichen. Konkret profitieren Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete und lernbeeinträchtigte Personen von der Änderung.

Fazit

Durch die neuen Ausbildungsregelungen soll die duale Berufsausbildung in Deutschland modernisiert und die Rechte von Auszubildenden gestärkt werden. Hochschulen und zahlreiche Berufsverbände sehen die Gesetzesnovelle jedoch kritisch. Vor allem die neuen Berufsbezeichnungen kommen nicht überall gut an. Was haltet ihr von den neuen Ausbildungsregelungen - sollten Meister Master heißen?


Weiterführende Links

Beitrag teilen