Wichtige Rechte als Azubis auf einen Blick
Was ihr über Arbeitszeit, Überstunden & Co. wissen solltet
2017-02-03T20:39:58+01:00

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" - mit diesem Spruch wurde früher gerne zum Ausdruck gebracht, dass für Auszubildende mehr Pflichten als Rechte gelten sollen. Doch diese Zeit sind zum Glück vorbei, auch in der Ausbildung seid ihr nicht "rechtlos", selbst wenn ihr noch keine Entscheidungen treffen dürft oder einen eigenen Verantwortungsbereich habt. Das "Wort des Chefs" gilt nicht unumschränkt und euer Arbeitgeber muss sich an bestimmte Regeln halten. Nachfolgend erhaltet ihr einen kurzen Überblick über eure wichtigsten Rechte als Azubis.
1. Die Probezeit
Wie in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gilt auch in der Ausbildung üblicherweise eine Probezeit. Sie beträgt mindestens einen Monat, darf aber nicht länger als vier Monate dauern. Die meisten Ausbildungsverträge sehen die Viermonatsfrist vor. Die Probezeit dient zum besseren Kennenlernen und zur schnellen Lösung des Ausbildungsverhältnisses, wenn sich zeigt, dass beide Seiten nicht zusammenpassen. Euer Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit schriftlich kündigen - sogar ohne Nennung von Gründen. Selbstverständlich stehen euch gleiche Rechte als Azubis zu. Auch ihr könnt während der Probezeit jederzeit "fristlos" kündigen.
2. Ausbildungsvertrag und –vergütung
Zum Ausbildungsverhältnis gehört zwingend ein Ausbildungsvertrag. Er ist schriftlich abzuschließen und muss von euch (bzw. euren Eltern, falls ihr noch keine 18 seid) unterschrieben werden. Im Ausbildungsvertrag sind Punkte geregelt, die auch in einem "normalen" Arbeitsvertrag stehen, darüber hinaus auch viele Dinge, die die Ausbildung betreffen. Wichtige Inhalte sind:
- Ziel, Start und Dauer der Ausbildung
- zeitliche und sachliche Struktur der Ausbildung
- Ausbildungsorte und -maßnahmen
- Ausbildungsvergütung
- Arbeitszeiten
- Urlaub
- Probezeit
- Kündigungsregelungen
Eines der begehrtesten Rechte als Azubis ist sicher der Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Den gesetzlichen Mindestlohn könnt ihr allerdings nicht verlangen, denn hier gilt eine Ausnahmeregelung. Immerhin muss eure Vergütung in jedem Ausbildungsjahr steigen. Die Höhe ist sehr unterschiedlich - je nach Branche. Reich wird man damit jedenfalls nicht. Normalerweise zahlt ihr auch bei der Ausbildungsvergütung Sozialabgaben. Nur bei sehr niedrigen Azubi-Löhnen trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherung alleine.

3. Übernahme und Kündigung
Wenn das Ausbildungsverhältnis endet und ihr eure Prüfung bestanden habt, stellt sich oft die Frage der Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis beim Ausbildungsbetrieb. Einen Anspruch darauf habt ihr grundsätzlich nicht - es sei denn, es gibt entsprechende tarifvertragliche Regelungen. Ob Übernahme ja oder nein - ihr könnt und solltet auf jeden Fall ein Zeugnis verlangen, wenn der Ausbildungsvertrag endet. Das ist bei Bewerbungen woanders wichtig.
Auf die Kündigung während der Probezeit sind wir schon eingegangen. Auch nach deren Ende sind Kündigungen möglich, allerdings könnt ihr hier auf einen besonderen Kündigungsschutz bauen. Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach Ende der Probezeit nicht mehr möglich. Ihr selbst könnt dagegen mit vier Wochen Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgen. Der Arbeitgeber darf euch - außerordentlich - "aus wichtigem Grund" kündigen, zum Beispiel wegen gravierenden Fehlverhaltens.
4. Arbeitszeit, Pausen und Überstunden
Rechte als Azubis bedeuten auch Pflichten. Bei den Arbeitszeiten und Pausen seid ihr im Prinzip mit den übrigen Beschäftigten gleichgestellt. Nur bei minderjährigen Auszubildenden gelten besondere Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen, Samstag und Sonntag müssen freibleiben. Überstunden könnt ihr leisten, müsst es aber nur ganz ausnahmsweise. Unabhängig vom Alter - euer Betrieb muss euch für die Berufsschule und für Prüfungen freistellen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
5. Euer Urlaub
Wer arbeitet, will auch mal Urlaub machen. Hier habt ihr Rechte als Azubis wie alle Arbeitnehmer. Danach gilt generell ein jährlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen. In Tarifverträgen ist oft mehr vereinbart. Für minderjährige Azubis ist wiederum eine Sonderregelung anzuwenden. Hier bewegt sich der Mindesturlaub nach Alter gestaffelt zwischen 25 Werktagen und 30 Werktagen im Jahr - je jünger, desto mehr Urlaub steht euch zu. Euer konkreter Urlaubsanspruch wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.
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