Wichtige Bewerber-Rechte auf einen Blick
Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten & Co.
2017-02-10T20:34:57+01:00

Bei Bewerbungen sieht man sich nicht unbedingt in der Position, um Rechte gegenüber dem möglich zukünftigen Arbeitgeber geltend zu machen. Schließlich besteht das Hauptinteresse darin, den ausgeschriebenen Job klarzumachen. Dennoch gibt es auch Bewerber-Rechte, über die ihr bereits im Vorfeld eurer Bewerbung Bescheid wissen solltet. Wir von bigKARRIERE geben euch hier einen Überblick.
1. Umgang mit den Bewerbungsunterlagen
Mit euren Bewerbungsunterlagen stellt ihr umfangreiche Informationen über euch selbst und euren schulischen, ausbildungsmäßigen oder beruflichen Werdegang zur Verfügung. Der Adressat der Bewerbung darf diese Daten für sich auswerten - das ist schließlich Sinn und Zweck des Verfahrens. Er muss aber gleichzeitig sicherstellen, dass nicht unbefugte Dritte Zugang zu euren Informationen haben, auch wenn es sich um Firmenangehörige handelt. Nur mit der Bewerberauswahl und Einstellung betraute Personen dürfen die Bewerbungsunterlagen einsehen und sie für ihre Zwecke verwenden.
Wenn eure Bewerbung erfolgreich war, wandern die Unterlagen oft in die Personalakte, was letztlich in eurem Interesse ist. Wenn ihr abgelehnt worden seid, habt ihr Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen, denn es handelt sich um euer Eigentum. Viele Unternehmen lassen sich damit Zeit, um im Fall einer Klage gegen die Ablehnung Beweismittel an der Hand zu haben. Eine Rücksendung sollte üblicherweise spätestens bis zwei Monate nach der Ablehnung erfolgen. Auch eure Daten sind dann zu löschen. Nur bei Initiativbewerbungen besteht kein Anspruch auf Rücksendung.
Manche Unternehmen wollen eure Unterlagen und Daten trotz Absage länger behalten, weil euer Bewerberprofil für eine spätere Ausschreibung interessant sein könnte. Dafür muss aber euer ausdrückliches Einverständnis vorliegen. Viele Bewerber stimmen der Aufbewahrung zu, um sich Chancen zu erhalten.

2. Übernahme von Bewerbungskosten
Bewerbungen kosten eine Menge Geld - sowohl die Erstellung der Unterlagen als auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Bei weiteren Anreisen fallen ggf. sogar Übernachtungskosten an. Grundsätzlich ist euer potentieller Arbeitgeber nicht verpflichtet, Bewerbungskosten zu übernehmen. Bei diesem Punkt könnt ihr nicht auf Bewerber-Rechte pochen.
Die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Unterlagen - Ausdrucke und Kopien, Mappe, Fotos, Porto usw. - ist unüblich. Bei Fahrt- und Reisekosten kommt es auf das jeweilige Unternehmen an. Jede Firma verfolgt hier ihre eigene Politik. Wenn in der Einladung nichts explizit zur Kostenübernahme gesagt ist, empfiehlt sich eine Klärung im Vorfeld des Vorstellungsgesprächs, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Falls ihr steuerpflichtig seid oder werdet, könnt ihr nicht übernommene Bewerbungskosten steuerlich geltend machen.
3. Eure Bewerber-Rechte im Vorstellungsgespräch
Im Vorstellungsgespräch stehen euch ebenfalls gewisse Rechte als Bewerber zu. Ebenso wie ihr zu wahrheitsgemäßen und nicht-irreführenden Angaben verpflichtet seid, gilt das auch für euren potentiellen Arbeitgeber. Bewusstes Verschweigen relevanter Sachverhalte ist ebenfalls nicht zulässig. Ein wichtiger Punkt, Bewerber-Rechte betreffend, sind immer wieder unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Unzulässig sind Fragen nach
- tatsächlicher oder geplanter Schwangerschaft;
- religiösen oder politischen Überzeugungen;
- Krankheiten;
- eurem Privatleben (Umgang mit Geld, Freundeskreis, Schulden usw.)
- eurer sexuellen Orientierung.
Hiervon gibt es nur wenige, durch die jeweilige Konstellation begründete Ausnahmen. Ansonsten dürft ihr bei solchen Fragen sogar - ausnahmsweise - lügen. Vielleicht ist es aber in diesem Fall besser zu prüfen, ob der Arbeitgeber wirklich der richtige ist.
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