Diversität Diversity Regenbogen Hand halten gemeinsam zusammen
Anna Shvets / pexels 
 
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Weiblich? Männlich? Ich bin divers!

Das dritte Geschlecht im Lebenslauf

Kürzlich wurde unter der Bezeichnung „divers“ ein drittes Geschlecht eingeführt. Was das bedeutet und was sich ändert, könnt ihr in unserem Blog nachlesen.

Es gibt Menschen, die sich weder voll weiblich noch richtig männlich fühlen. Dies kann zum einen körperliche und zum anderen seelische Ursachen haben. Personen mit uneindeutiger Geschlechtsidentität werden als "intersexuell" bezeichnet. Sehr lange Zeit mussten sie sich in öffentlichen Angelegenheiten in eine Schublade stecken (lassen), in die sie eigentlich gar nicht passten – beispielsweise beim Ausfüllen eines Bewerbungsbogens. Doch seit ein paar Jahren ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Stellenanzeigen weisen immer öfter neben "m" und "w" auch ein drittes Geschlecht auf: "d" für "divers".
 

Drittes Geschlecht – was genau ist damit gemeint?

Die Begriffe "drittes Geschlecht" und Intersexualität sind gleichbedeutend. Wörtlich stehen Intersexuelle zwischen (lateinisch "inter") den Geschlechtern. Unterscheiden kann man dabei zwischen folgenden Ursachen:
 

  • Physische Ursachen: Geschlechtsmerkmale wie Chromosomen, Keimdrüsen oder Hormone sind nicht eindeutig männlich oder weiblich ausgeprägt.
  • Seelische Ursachen: Trotz biologisch eindeutiger Zuordenbarkeit zum weiblichen oder zum männlichen Geschlecht herrscht innerlich ein intersexuelles Gefühl vor.
     

Im Fachjargon wird seelisch bedingte Intersexualität oft als Sexualdifferenzierungs- oder als Geschlechtsidentitätsstörung betitelt. Nach allgemeiner Meinung handelt es sich allerdings NICHT um eine Krankheit.

Intersexuelle sind demnach Menschen, die sich nicht als Frau oder Mann einordnen lassen (wollen) – weder im privaten noch im öffentlichen Bereich, zu dem selbstverständlich auch der berufliche Kontext zählt. Von Stellenanzeigen, die explizit nur Frauen und/oder Männer adressieren, fühlen sie sich häufig nicht angesprochen beziehungsweise diskriminiert.

 

Non binär Intersexuell Divers Diversität Diversity
Polina Tankilevitch / pexels 
 
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Fakten zur rechtlichen Situation – existiert ein drittes Geschlecht?

Intersexuelle Menschen sind definitiv keine "Erfindung" unserer modernen Zeit. Vermutlich gab es sie schon immer. Schätzungen zufolge leben in Deutschland aktuell ungefähr 80.000 Personen des dritten Geschlechts (0,1 Prozent der Bevölkerung). Doch erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 10. Oktober 2017 wurde dieses eigene Geschlecht auch rechtlich offiziell anerkannt. Eine Klage gegen die nicht vorhandene Möglichkeit, ein drittes Geschlecht in das Personenstandsregister (bis Ende 2008 Geburtenbuch genannt) eintragen zu können, bildete den Auslöser der Verhandlung.

Bis zum besagten Tag bestand lediglich die Option, die Frage nach dem Geschlecht mit dem Eintrag "keine Angabe" zu beantworten. Das höchste deutsche Gericht kam letzten Endes zu dem Schluss, dass diese Phrase dem Persönlichkeitsrecht Intersexueller entgegenstehe – so gewann das dritte Geschlecht erstmals rechtliche Bedeutsamkeit. Intersexuelle Personen dürfen nicht (mehr) in die Rolle eines der klassischen Geschlechter gedrängt werden. Mit dem Urteil erhielt der Gesetzgeber den Auftrag, bis zum 31. Dezember 2018 eine rechtliche Grundlage und eine positive Betitelung für diese Anerkennung zu schaffen. 

Am 15. August 2018 war es dann soweit: das Bundeskabinett veröffentlichte einen Entwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes. Dieser ermöglicht die Einträge "weiblich" und "männlich" sowie als drittes Geschlecht "divers". Die auch vorgeschlagenen Bezeichnungen "weiteres" und "anderes" wurden abgelehnt.

Übrigens sind Transsexuelle derzeit nicht Teil der geplanten neuen Gesetzesregelung – was von Seiten einiger Parteien und Interessensverbänden bereits zu heftiger Kritik führte.

Änderungen für Bewerbungen – welche Konsequenzen hat das neue Gesetz?

Seid ihr intersexuell und wollt euch bei einem Unternehmen bewerben, könnt ihr euch nun bei allen Dokumenten sparen, "Frau" oder "Herr" vor euren Namen zu setzen. Lasst diesen einfach für sich stehen und sprechen. Ansonsten ändert sich für euch nichts – zumindest in Bezug auf das Verfassen eures Lebenslaufs und eurer Bewerbungsschreiben.

Aber: Was Stellenanzeigen betrifft, kann es zu spürbaren Veränderungen kommen: Firmen werden diese zunehmend an die neue Regelung anpassen – also nicht mehr nur die Kürzel "m" und "w", sondern auch das "d" für "divers" integrieren, als drittes Geschlecht. So zeigt das jeweilige Unternehmen, dass das Geschlecht für die Besetzung keine Rolle spielt. 

Diversität Diversity Regenbogen Pronomen Ansprache
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Sonstige Bezeichnungen und Kürzel

Es gibt momentan auch noch alternative Bezeichnungen und Abkürzungen, um Menschen des dritten Geschlechts zu repräsentieren und zu symbolisieren. Hier Beispiele für mögliche Konstellationen in Stellenausschreibungen:
 

  • m/w/d (d = divers)
  • m/w/x (x = nicht definiert)
  • m/w/i (i = intersexuell)
  • m/w/a (a = anders) 
     

Mitunter findet ihr auch Varianten mit dem Kürzel "gn" - für "geschlechterneutral. Darüber hinaus kommt oft das sogenannte Gendersternchen "*" mitten im Begriff zum Einsatz. Ein Beispiel dafür: Softwareentwickler*innen. Damit sollen männliche und weibliche Personen sowie Menschen angesprochen werden, die zwischen den Geschlechtern stehen.

Fazit

Die Änderungen unterstützen eine diskriminierungsfreie(re) Berufswelt. Doch es bleibt die Frage offen und unbedingt zu klären, wie Menschen des dritten Geschlechts in Zukunft genau angesprochen werden sollten.