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Endlich Geschäftsfähig?

Deine Rechte und Pflichten

Bild Foto: saulo mohana / unsplash
Foto: saulo mohana / unsplash

Geschäftsfähigkeit bedeutet allgemein, dass alle Verträge ohne Einwilligung Dritter geschlossen werden dürfen. Welche Unterschiede gibt es?

Eine Bestellung im Internet, der Kauf eines Autos oder den Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben - Bestimmte Freiheiten ergeben sich erst mit der vollen Geschäftsfähigkeit. Doch wer finanziell eigenständig sein möchte, muss auch mit den Konsequenzen umgehen können. Was bedeutet Geschäftsfähigkeit? Wie erreicht man sie und kann man den Status auch verlieren?

Geschäftsfähigkeit - Der Weg vom Kaugummi zum Mietvertrag

Voll geschäftsfähig ist eine Person in der Regel ab dem 18. Lebensjahr. Der Status berechtigt dazu, Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, also z. B. ohne Einschränkungen Miet- und Kaufverträge zu unterschreiben und auszustellen. Auch ein Konto kann eigenständig eröffnet und geführt werden. Die Urteilsfähigkeit wird zudem so bewertet, dass auch langfristig verpflichtende Geschäfte abgeschlossen werden dürfen.


 

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Endlich geschäftsfähig? Deine Rechte und Pflichten / Foto: renato abati / Pexels

Welche Arten von Geschäftsfähigkeit gibt es?

Allgemein unterscheidet man beschränkt geschäftsfähige, voll geschäftsfähige und geschäftsunfähige Personen. Die verschiedenen Berechtigungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Was bedeuten die verschiedenen Stadien?

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Als beschränkt geschäftsfähig gelten Personen zwischen 7 und 18 Jahren. Der Kauf einzelner Güter ist zwar möglich, doch der Vertrag ist bis zur Einwilligung der Eltern schwebend ungültig. Benötigen Kinder für alle Käufe die Genehmigung der Eltern? Nein. Die Taschengeld-Regelung macht die Bestimmung alltagstauglich.

Wenn sich eine Gruppe 12-jähriger z. B. Kaugummis und Erfrischungsgetränke kaufen will, ist diese dazu berechtigt, sofern der Kauf vom eigenen Taschengeld erfolgt. Schließlich ist die Höhe des Taschengeldes von den Eltern entsprechend der Entwicklung der Kinder festgelegt. Möchte sich ein Jugendlicher zwischen 7 und 18 Jahren eine neue Spielkonsole oder andere kostspielige Güter vom ersparten Taschengeld kaufen, liegt es im Ermessen der Verkäufer, ob die Eltern vor dem Abschluss des Geschäfts zurate gezogen werden.

Volle Geschäftsfähigkeit

Ab dem Alter von 18 Jahren können alle Verträge abgeschlossen werden. Einen Kredit für den Kauf des ersten Autos aufnehmen, Mietverträge unterschreiben, einen Arbeitsvertrag abschließen oder kündigen - auch ein eigenes Unternehmen zu führen ist nun möglich.

Geschäftsunfähigkeit

Permanent geschäftsunfähig sind alle Minderjährigen, die jünger als sieben Jahre und Personen über 18, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung geistig eingeschränkt sind. Die Regelung beruht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 104. Es gibt weitere Faktoren, welche die Geschäftsfähigkeit einer Person temporär einschränken können. Dazu gehören neben temporärer psychischer Erkrankung auch der Einfluss von Alkohol und anderen Drogen. Das BGB § 105 regelt die Nichtigkeit der Willenserklärung. Diese liegt dann vor, wenn sie im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wurde.

Was ist jetzt aber, wenn eine stark angetrunkene Person sich eingelegten Hering gegen den Hangover am nächsten Morgen kaufen möchte? Ausnahme zur Regelung werden in § 105a BGB festgelegt: Wirksam sind Geschäfte, sofern diese nicht die Person oder das Vermögen der nicht-geschäftsfähigen Person gefährden. So lange es also beim Hangover-Food bleibt und es kein Auto oder Ehevertrag wird, ist das Geschäft gültig.

Voll geschäftsfähig vor dem 18. Lebensjahr?

Obwohl einige Jugendliche durchaus die geistigen Kapazitäten hätten, ist es in Deutschland nicht möglich, sich vor Erreichen des 18. Lebensjahres mündig erklären zu lassen. Die Erlaubnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vormundes wird in allen Fällen benötigt, in denen es um das Abschließen gültiger Verträge geht.

Fazit - Volljährigkeit verpflichtet

Es gibt sicher viele Personen, welche noch über das 18. Lebensjahr hinaus finanziell von ihren Eltern abhängig sind. Wer im Alter von 18 Jahren allerdings Raten oder Miete nicht bezahlen kann, ist selbst dafür verantwortlich und muss bei Problemen entsprechend haften. 

Die einstigen Erziehungsberechtigten sind ab der Volljährigkeit nicht mehr verpflichtet, einen finanziellen Rettungsschirm aufzuspannen, wenn durch eure Handlungen Schäden an Objekten oder Personen entstehen.

Ab dem 18. Lebensjahr seid ihr für euch selbst verantwortlich - sofern keine schwere Beeinträchtigung vorliegt. Kauf- und Mietverträge oder eine Kündigung sind jetzt mit eurer Unterschrift rechtlich bindend und nur schwer rückgängig zu machen.


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