Welche Voraussetzungen du für Schüler-BAföG erfüllen musst
Gute Ausbildung für alle
2015-11-27T20:47:46+01:00

Man will sich gar nicht mehr vorstellen, dass es einmal Zeiten gab, in denen Topjobs nur Privilegierten offen standen. Dank BAföG können euch eure finanziellen Verhältnisse keine Steine mehr in den Weg legen. Zum Glück gilt dies nicht nur für Studenten, sondern auch für Schüler. Doch welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um von Schüler-BAföG profitieren zu können? Eine Frage, der bigKARRIERE hier auf den Grund geht.
Schüler BAföG - kommt die staatliche Finanzspritze auch für Euch infrage?
BAföG steht euch laut Gesetzeslage bereits ab der 10. Klasse zu. Natürlich ist dies nicht die einzige Voraussetzung, an die diese finanzielle Unterstützung geknüpft ist. Wichtig ist, dass ihr nicht mehr bei euren Eltern wohnt und entweder eine weiterführende allgemeinbildende Schule oder mindestens zwei Jahre lang eine Berufsfachschule besucht, die keine Berufsausbildung voraussetzt und einen berufsqualifizierender Abschluss vermittelt.
Welchen monatlichen Betrag kann ich mir unter Schüler BAföG vorstellen?
Dies lässt sich nicht ganz so leicht sagen, da es individuelle Unterschiede gibt. Natürlich spielen auch die finanziellen Verhältnisse eurer Eltern eine Rolle. Doch in der Regel liegt das BAföG bei weiterführenden und allgemeinbildenden Schulen zwischen 465 und 538 Euro und bei dem Besuch von Berufsfachschulen und Fachschulklassen zwischen 216 und 538 Euro.

Dauer der Förderung
Kommt ihr für ein Schüler-BAföG infrage, dann wird dies auch wirklich so lange bezahlt, wie ihr die Ausbildungsstätte besucht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ihr eine Klasse wiederholen müsst. Auch in diesem Fall werden Leistungen gewährt. Sogar bei unterrichtsfreien Zeiten oder Ferien könnt ihr mit einer Fortzahlung rechnen.
Muss ich Schüler-Bafög irgendwann zurückzahlen?
Glücklicherweise nicht, denn bei BAföG handelt es sich um einen Vollzuschuss, bei dem keine Rückzahlung erforderlich ist.
So funktioniert die Antragstellung
Ein BAföG-Antrag muss entweder von euch (falls Ihr bereits das 15. Lebensjahr erreicht habt) oder einem gesetzlichen Vertreter schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt werden. Das Formblatt erhaltet ihr beim Amt für Ausbildungsförderung.
Weiterführende Links: