Auslands-BAföG
So beantragt ihr die Finanzspritze richtig
2018-06-01T18:37:49+02:00
Ihr wollt einen Teil eures Bildungsweges im Ausland verbringen und so schon früh internationale Luft schnuppern? Gute Idee! Wir sagen euch, was bei der Finanzierung hilft!
Was ist Auslands-BAföG? Welche Vorteile hat es?
Auslands-BAföG ist das Pendant zum Inlands-BAföG (euch schlicht als BAföG bekannt, Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz), und kann für zahlreiche Auslandsaufenthalte bezogen werden. Dazu zählen:
- Auslandspraktika (wenn ihr eine Akademie, Hochschule oder Höhere Fachschule in Deutschland besucht und ein Praktikum dabei vorgesehen ist);
- Besuch einer Schule mit gymnasialer Oberstufe ab der 11. Klasse;
- Besuch einer Berufsfachschule;
- Besuch einer Fachschule oder Höheren Fachschule;
- Besuch einer Akademie, Hochschule oder Universität.
Befindet sich die Bildungseinrichtung innerhalb der Europäischen Union oder in der Schweiz, kann die gesamte Ausbildungsdauer gefördert werden. Bei einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und ausländischen Institution kann die festgelegte Dauer des Auslandsaufenthalts gefördert werden. Auslandsausbildungsaufenthalte außerhalb der EU sind maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig.
Der Vorteil: Auch wem Inlands-BAföG wegen der Höhe des Einkommens der Eltern nicht zusteht, kann häufig Auslands-BAföG beziehen. Das kommt daher, weil die Bemessungsgrenzen bei der Auslandsförderung deutlich höher als beim Inlands-BAföG liegen. Somit empfiehlt es sich, vor einem Auslandsaufenthalt einen Antrag zu stellen, auch wenn ihr keinen Anspruch auf Inlands-BAföG habt. Selbst wenn euch nicht der volle Satz gewährt wird, könnte es eine ansehnliche Finanzspritze geben. Bei der Rückzahlung sind Auslands- und Inlands-BAföG übrigens gleich: 50 Prozent werden als zinsloses Darlehn und 50 Prozent als Zuschuss gewährt, müssen also später nicht zurückgezahlt werden.
Wie viel Auslands-BAföG kann man bekommen?
Die Höhe der Auslandsförderung richtet sich nach dem Land, in das ihr euch begeben wollt, dem Einkommen eurer Eltern und ob ihr als Schüler, Auszubildende oder Studierende ins Ausland geht. Zur monatlichen Grundförderung zählen maximal 399 Euro Grundbedarf plus maximal 250 Euro Wohnpauschale. Auszubildende und Studierende erhalten für Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz zusätzlich noch einen Auslandszuschlag, der die höheren Lebenshaltungskosten kompensieren soll. Je nach Land liegt dieser Zuschlag zwischen 30 und 149 Euro pro Monat.
Hinzu kommen Zuschläge für Reisekosten. Innerhalb Europas gibt es für die Hin- und Rückfahrt für Auszubildende und Studierende 500 Euro. Schüler können in Härtefällen bis zu zwei solcher Fahrten pro Schuljahr erstattet bekommen. Bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas steigt der Betrag je Fahrt auf 500 Euro, für Hin- und Rückfahrt bekommt man also 1000 Euro. Auch nachweisbar notwendige Studiengebühren werden für maximal ein Jahr in Höhe von bis zu 4.600 Euro übernommen. Ebenso die Zusatzkosten für die studentische Auslands-Krankenversicherung. Wie hoch die Auslandsförderung in eurem konkreten Fall auffällt, ist also gar nicht so einfach vorherzusagen.
Wie beantragt man Auslands-BAföG richtig?
1. Das richtige BAföG-Amt finden. Nicht euer Wohnort, sondern euer Zielland ist dabei entscheidend. Insgesamt gibt es 18 Auslandsämter, die für ein oder mehrere Staaten zuständig sind.
2. Antrag frühzeitig stellen. Mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt sollte euer Antrag beim Amt eingehen. Grund: Die Bearbeitungszeiten sind beim Auslands-BAföG oft länger.
3. Das korrekte Formblatt nutzen. Damit der Antrag zügig bearbeitet wird, solltet ihr das Formblatt 6 nutzen. Bei einem Erstantrag müssen ausgefüllt werden: Formblatt 1, Anlage 1 zu Formblatt 1, Formblatt 2, Formblatt 3 und Formblatt 6
4. Wer schon Inlands-BAföG bezieht, sollte die bisherige Fördernummer angeben. Dann klappt es mit der Berechnung schneller, weil viele Daten übernommen werden können.
5. Alles vollständig ausfüllen und überall unterschreiben.
6. Dokumente sammeln und beilegen. Für die Auslandsförderung müssen zahlreiche Dinge nachgewiesen werden. Was genau, hängt davon ab, ob ihr ein Auslandspraktikum, ein Auslandssemester oder etwas anderes im Ausland macht (Beispiel Studierende: Einschreibebestätigung + Nachweis über Studiengebühren ERASMUS-Nachweis; bei Auslandspraktikum: Praktikumsbestätigung + Zusage ERASMUS-Placement).
7. Alle ausgefüllten Formulare des Antrags an das zuständige BAföG-Amt senden.
Fazit
Mit dem Auslands-BAföG ist es oft einfacher, einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Auch wenn ihr keinen Anspruch auf Inlands-BAföG habt, gibt es Chancen, dass ihr eine Finanzspritze für euer Auslandsabenteuer bekommt.
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