BAFöG Rückzahlung
so meistert ihr die Schuldentilgung
2018-02-02T11:00:46+01:00

Graust es euch davor, am Ende des Studiums auf einem Schuldenberg zu sitzen? Keine Sorge, BAföG lohnt sich trotzdem. Denn das zinslose Darlehen muss nur zum Teil zurückgezahlt werden. bigKARRIERE gibt Tipps, wie sich das BAföG zurückzahlen lässt.
BAföG zurückzahlen: Was ihr über die Rückzahlung wissen müsst
Die aktuelle Sozialerhebung des Studentenwerks deckt auf: Viele Studierende wollen fürs Studium keine Schulden aufnehmen und scheuen sich davor, BAföG zu beantragen. Womöglich stecken falsche Vorstellungen dahinter. Denn an sich sind die Regeln zur Rückzahlung der Ausbildungsförderung fair, klar und transparent.
Direkt nach dem Studienabschluss muss niemand mit der Rückzahlung beginnen. In der Regel bleiben euch viereinhalb Jahre nach dem Bachelor-Examen, um im Berufsleben anzukommen, ehe die erst Rate fällig wird. Erst dann kommt ein Brief vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. So heißt die zentrale Stelle, die sich bundesweit um die BAföG-Rückzahlung kümmert. Der Brief heißt offiziell Feststellungsbescheid. Darin finden sich zwei Varianten zur Rückzahlung:
- die vorzeitige Ablösung der gesamten oder eines Teils der Schuldsumme
- die Ratenzahlung
Wer sich für die Ratenzahlung entscheidet, muss normalerweise 105 Euro pro Monat (im Quartal 315 Euro) ans Amt überweisen. Die Höhe der Raten kann je nach Einkommenssituation reduziert und die Zahlung sogar zeitweise ausgesetzt werden. Eine Aussetzung ist beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, einem geringen Einkommen oder Kindern möglich. Bis zu 20 Jahre Zeit (in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre) habt ihr, um den gesamten Betrag abzuzahlen.
Übrigens ist die Rückzahlung auf 10.000 Euro gedeckelt. Auch wenn ihr den monatlichen BAföG-Höchstsatz von momentan 735 Euro bezieht. Es muss sich also keiner Sorgen machen, nach der Uni auf 40.000 Euro Schulden zu sitzen. Es sind in jedem Fall maximal 10.000 Euro, die es zurückzuzahlen gilt. Kein schlechter Deal, oder? Wie immer ist eine pünktliche Zahlung der Raten wichtig, sonst werden sechs Prozent Verzugszinsen, berechnet auf die Gesamtschuld des Darlehens, fällig. Sollte es passieren, dass man im Laufe der Rückzahlungsphase in Insolvenz gehen muss, ist man dazu verpflichtet, auch ans BAföG zurückzahlen zu denken und das Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.
Nun zur zweiten Rückzahlungsvariante: der sofortigen Tilgung der gesamten oder einer größeren Teilsumme. Wenn ihr einige Tausend Euro auf der hohen Kante habt, kann sich diese Variante lohnen, da ihr auf Antrag (nicht vergessen!) einen prozentualen Nachlass bekommt. Selbst bei kleineren Beträgen wird ein Nachlass in 500-Euro-Schritten gewährt. Durch die sofortige Tilgung könnt ihr eure Gesamtschuld von 10.000 Euro auf rund 8.000 Euro drücken und habt effektiv 2.000 Euro gespart.
Aber Achtung: Bei der Entscheidung, wie ihr euer BAföG zurückzahlen wollt, solltet ihr eure weiteren Schulden und Verpflichtungen miteinbeziehen. Denn das BAföG-Darlehn ist zinslos. Sofern ihr monatlich pünktlich zahlt, sammeln sich keine weiteren Kosten an. Das ist bei Studienkrediten und Privatkrediten anderer Finanzinstitutionen (der KfW oder anderer Banken) in der Regel anders. Besonders für Privat- und Dispokredite können hohe Zinsen anfallen. Wenn ihr also neben dem BAföG noch einen Studienkredit oder einen anderen Kredit begleichen müsst, lohnt es sich zuerst den Kredit mit den höchsten Zinsen abzulösen. Und das BAföG über einen längeren Zeitraum in kleinen Raten abzuzahlen. Mit dieser Taktik bezahlt ihr im Endeffekt am wenigsten.

Fazit
Die Scheu vor einem Schuldenberg sollte euch nicht von der staatlichen Finanzspritze fürs Studium abhalten. Denn das BAföG ist die aktuell beste Finanzierungsmöglichkeit. Das Darlehn ist zinslos, auf 10.000 Euro gedeckelt und ihr habt zum BAföG zurückzahlen 20 Jahre Zeit. Eine günstigere Studienfinanzierung gibt es nicht.
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