Bei dir im Job geht's richtig dreckig zu?
Wann du die Schmutzzulage als zusätzliche Vergütung erhältst
2022-10-22T12:14:40+02:00
Von Job zu Job variieren die Arbeitsbedingungen oft extrem. Die einen sitzen warm und trocken im Büro, die anderen sind den ganzen Arbeitstag lang Schmutz, Kälte, Nässe und Staub ausgesetzt. Die gravierenden Unterschiede in den Arbeitsbedingungen sollen durch eine zusätzliche finanzielle Vergütung wie der Schmutzzulage ausgeglichen werden. Aber wann muss die Schmutzzulage gezahlt werden? Wie hoch ist die Schmutzzulage? Und wer erhält die Schmutzzulage genau?
Was ist die Schmutzzulage?
Die Schmutzzulage erhält ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin vom Unternehmen dafür, dass er oder sie in erhöhtem Ausmaß Staub, Schmutz oder ähnlichen Einflüssen ausgesetzt ist. Diese Zulage ist eine Erschwerniszulage im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung. Deshalb ist die Schmutzzulage als steuerpflichtiger Arbeitslohn und als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu sehen. Ist ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin besonders dreckigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt, wird die Schmutzzulage zusätzlich zum vereinbarten Grundgehalt gezahlt.
Es geht hier um besonders unhygienische und schmutzige Bedingungen. Die Schmutzzulage stellt somit eine Art finanziellen Ausgleich für widrige äußere Arbeitsumstände dar. Diese Erschwerniszulage greift unter anderem bei folgenden Arbeitsplatzbedingungen:
- Schmutz und Staub
- Nässe
- Lärm
- Extreme Hitze oder extreme Kälte
- Müll und Dreck
- Giftige und gesundheitsschädliche Stoffe
- Abwasser und Fäkalien
In vielen Berufen sitzen die Angestellten nicht acht Stunden im beheizten oder angenehm kühlen Büro. Die einen stehen stundenlang kniehoch im Abwasser, andere kümmern sich darum, dass unser Müll fachgerecht entsorgt wird und wieder andere sind mehrere Stunden am Tag Lärm und Staub ausgesetzt. Die große Belastung durch besonders unangenehme Bedingungen am Arbeitsplatz soll durch die Schmutzzulage kompensiert werden.
Zahlt ein Unternehmen die Schmutzzulage an seine Angestellten, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass sich das Unternehmen den widrigen Bedingungen und der starken Belastung am Arbeitsplatz bewusst ist und zu schätzen weiß, was seine Angestellten täglich leisten.
Einige Berufsgruppen sind heutzutage für die nächste Generation an Arbeitenden nicht sehr attraktiv. Die zusätzliche Vergütung in Form der Schmutzzulage und dadurch bessere Bezahlung für bestimmte Berufsgruppen kann ein Anreiz für den Nachwuchs sein, sich für diese Berufe zu interessieren.
Müssen Arbeitgeber die Schmutzzulage zahlen?
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Zahlung einer Schmutzzulage. Trotzdem kann die Zahlung einer Erschwerniszulage an unterschiedlichen Stellen geregelt werden und deshalb für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtend sein.
Im Arbeitsvertrag kann individuell mit dem Unternehmen eine Schmutzzulage vereinbart und festgehalten werden. Ein paar Unternehmen bieten die Erschwerniszulage von sich aus an, wenn keine andere Regelung durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vorhanden ist.
Bei manchen Unternehmen ist es allgemein üblich, dass eine Schmutzzulage an die Angestellten gezahlt wird. Durch diese gängige Praxis kann für das Unternehmen die Pflicht entstehen, diese Zulage auch neuen Angestellten zu zahlen. Es ist für Unternehmen sehr schwer bis unmöglich, nur einzelne Mitarbeiter von einer solchen betrieblichen Übung auszuschließen. Auch wenn das Unternehmen über einen längeren Zeitraum die Zulage zahlt, kann daraus eine generelle Praxis entstehen, auch wenn es nicht schriftlich festgehalten wurde. Demnach muss die Schmutzzulage gezahlt werden, wenn es im Unternehmen zur allgemein üblichen Praxis geworden ist.
In vielen Fällen sind Erschwerniszulagen wie die Schmutzzulage durch einen Tarifvertrag geregelt. Fällt ein Arbeitsverhältnis unter die Tarifbindung, ist die im Tarifvertrag festgehaltene Schmutzzulage verpflichtend für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Durch eine Tarifbindung kann, zum Beispiel für ganze Branchen, eine Zulage für schwierige äußere Arbeitsumstände vereinbart werden.
Auch über die Betriebsvereinbarung können Unternehmen eine Schmutzzulage festlegen. In der Regel setzt sich der Betriebsrat bei entsprechenden unangenehmen, schmutzigen und schwierigen Bedingungen am Arbeitsplatz für eine solche Erschwerniszulage ein. Die Inhalte einer Betriebsvereinbarung sind rechtsverbindlich wirksam. Deshalb entsteht in einem solchen Fall die Pflicht für das Unternehmen, eine Schmutzzulage an seine Belegschaft zu zahlen.
Wie hoch ist die Schmutzzulage?
Im Gesetz ist nicht einheitlich festgelegt, wie hoch die Schmutzzulage sein muss. Die Höhe dieser Erschwerniszulage geht aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise der Betriebsvereinbarung hervor. Außerdem unterscheidet es sich, ob ein pauschaler Betrag anteilig vom regulären Grundentgelt bzw. Stundenlohn oder eine Zulage pro Arbeitsstunde unter schwierigen äußeren Umständen am Arbeitsplatz gezahlt wird.
Die tatsächliche Belastung und das Ausmaß der äußeren Einflüsse sind ausschlaggebend für die Höhe der Zulage. Das bedeutet, je schmutziger, unangenehmer und unhygienischer die Bedingungen sind, desto höher fällt die Schmutzzulage aus.
Verrichtet jemand leichte Reinigungsaufgaben mit Handschuhen, kann beispielsweise eine Schmutzzulage in Höhe von 5 Prozent anfallen. Muss eine Person während der Arbeit eine Atemschutzmaske tragen, kann die Zulage 10 Prozent betragen. Treten bei Reinigungsarbeiten starke Geruchsbelastungen auf, können bereits 12 Prozent aufgeschlagen werden. Bei Kontakt mit Fäkalien beträgt der Erschwerniszuschlag in Form eines Schmutzzuschlags verdiente 18 Prozent.
Diese Prozentsätze werden vorab vereinbart. Möchtest du dein Gehalt plus Schmutzzulage ermitteln, musst du zudem berücksichtigen, mit welcher Basis die Schmutzzulage berechnet wird. Bei einer Berechnung pro Stunde unter widrigen Bedingungen musst du zunächst deinen Stundenlohn ermitteln. In einem nächsten Schritt musst du diesen Stundenlohn mit dem Prozentsatz der Schmutzzulage multiplizieren, um den erhöhten Stundensatz mit Erschwerniszulage zu erhalten.
Es ist wichtig, zu beachten, dass diese Zulage nur für die Stunden gezahlt wird, in denen die unangenehmen und schwierigen Umstände bei der Arbeit vorliegen. In manchen Fällen wird die Zulage schon bei angebrochenen halben Stunden gezahlt, in anderen Fällen erst nach einer vollen Stunde Arbeit unter widrigen Bedingungen. Außerdem kann es sein, dass sich mehrere Erschwernisse überschneiden. Hier zahlen einige Unternehmen den Zuschlag nur einmal, andere zahlen mehrere Erschwernisse, die sich überschneiden, zusammen. In dem Fall können Obergrenzen für den Höchstzuschlag pro Stunde festgelegt werden.
Außerdem solltest du wissen, dass die Schmutzzulage steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Deshalb bleibt netto deutlich weniger übrig.
Wer erhält die Schmutzzulage?
Es reicht nicht, dass dein Kollege einen unordentlichen Schreibtisch hat oder Staub auf den Regalen im Büro liegt. Hast du einen klassischen Bürojob, erhältst du auch bei großem Chaos und Unordnung keine Schmutzzulage. Aufgrund der schwierigen äußeren Umstände ist diese Erschwerniszulage aber in bestimmten Branchen üblich. Hierzu zählen Tätigkeiten wie
- Reinigungskräfte
- Metallarbeiter
- Arbeiter, die mit giftigen Chemikalien oder radioaktiven Stoffen arbeiten
- Kanalarbeiter
- Müllarbeiter
- Sanitärmitarbeiter
- Mitarbeiter in Abwasser- und Klärwerken
- Mitarbeiter bei der Stadtreinigung
- Bergleute
- Bau- und Straßenarbeiter
- Bestimmte Mitarbeiter im Krankenhaus
Bei der Feuerwehr oder Polizei werden zwar auch Erschwerniszulagen gezahlt. Hier handelt es sich aber um eine Gefahrenzulage.
Auch bei körperlich extrem anstrengenden Berufen können Erschwerniszulagen zum Einsatz kommen. Hierzu gehören neben dem Heben und Tragen von schweren Lasten, langes Schweißen oder Bohren über Kopf, einseitig belastende körperliche Arbeiten wie die Montage von Bauteilen am Fließband und Arbeit, bei der schwere Schutzkleidung oder -vorrichtungen getragen werden müssen.
Fazit
Bist du an deinem Arbeitsplatz besonders unhygienischen oder schmutzigen Umständen ausgesetzt, ist es oft der Fall, dass das Unternehmen diese widrigen Bedingungen mit einer zusätzlichen finanziellen Vergütung entlohnt. Diese Schmutzzulage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber es besteht keine allgemeine Pflicht, diese Erschwerniszulage zu zahlen. In bestimmten Branchen ist dies aber üblich und wohl verdient.