So meldest du dich im Jahr 2023 krank
Das hat sich in diesem Jahr geändert
2023-02-22T14:16:03+01:00
Die Nase läuft, der Hals kratzt, der Kopf schmerzt – du bist krank und kannst nicht zur Arbeit gehen. Jetzt heißt es als erstes, dem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Aber wann brauchst du ein Attest und geht das Ganze bald nur noch elektronisch? Bei uns erfährst du mehr.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Papier- oder e-Attest?
Bisher gab es die klassische Bescheinigung bei einer Krankmeldung noch in Papierform. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die du von deinem Arzt oder deiner Ärztin bei einer Krankschreibung erhältst, musstest du anschließend in der Regel spätestens am dritten Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht haben. Das Ganze ändert sich jetzt jedoch.
Die Krankmeldung muss zwar immer noch durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erfolgen, aber die AU muss seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr verpflichtend durch den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer oder die gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin an die Vorgesetzten weitergeleitet werden.
Bei der Krankmeldung gibt es eine entscheidende Neuerung, die viele Änderungen mit sich bringt: der Austausch der Papierform gegen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ganz neu ist das nicht, denn seit Januar 2022 werden die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Januar 2023 gilt das aber zusätzlich für die Übermittlung an die Arbeitgeber.
Die Umstellung und Teilnahme am eAU-System ist für alle Krankenkassen verpflichtend. Somit profitieren nicht nur einzelne Arbeitskräfte und Unternehmen von dieser Änderung, sondern alle. Zudem werden natürlich alle Arztpraxen und Krankenhäuser mit einer entsprechenden Software ausgestattet, mit der die eAU erstellt und an die jeweilige Krankenkasse und den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weitergeleitet werden kann. Keine Sorge, die Übermittlung der Daten passiert verschlüsselt und die Krankenkasse darf gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin keine konkreten Diagnosen oder Angaben über die Art der Erkrankung nennen.
Was du immer bei deiner Krankmeldung beachten solltest: Die Drei-Tages-Frist bezieht sich auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage. Meldest du dich also Freitag krank und bist auch Montag noch krank, musst du Montag die AU vorlegen, denn das Wochenende oder Feiertage sind davon nicht ausgeschlossen. Ein weiteres Beispiel: bist du am Mittwoch den ersten Tag krank und auch Donnerstag und Freitag noch arbeitsunfähig, musst du am Samstag das Attest vom Arzt oder der Ärztin vorlegen. Es variiert von Unternehmen zu Unternehmen, ob du bereits am ersten oder am dritten Tag eine Krankmeldung vom Arzt brauchst. Wie es bei dir geregelt ist, kannst du im Normalfall deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag entnehmen.

Elektronische AU – viele Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Deutschland hängt im Vergleich zu vielen anderen Ländern beim Thema Digitalisierung immer noch hinterher. Der Wechsel zur elektronischen AU ist jetzt ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung. Aber auch der bürokratische Aufwand wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermindert.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann sich darauf konzentrieren, wieder schnell gesund zu werden und muss sich nicht darum sorgen, die AU persönlich, per Post oder per Mail an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weiterzugeben. Zudem gibt es weitere
Vorteile für die Angestellten:
- Keine zusätzlichen Kosten durch die elektronische AU (z. B. Postversand verursacht hingegen Kosten)
- Keine lästigen Nachfragen nach der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Kopie für die Krankenkasse
Aber nicht nur die Angestellten, sondern auch das Unternehmen profitiert von der elektronischen AU:
- Zu den zusätzlichen Vorteilen der Unternehmen gehört unter anderem, dass das Unternehmen den Arbeitskräften nicht mehr hinterherrennen muss, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Durch die elektronische Übermittlung kann sich das Unternehmen darauf verlassen, dass die AU direkt ankommt.
- Ein paar Unternehmen möchten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag. Vielen Angestellten ist nicht bewusst, dass das in ihrem Vertrag auch so geregelt ist. Die eAU vermeidet somit Fehler und Missverständnisse dieser Art durch die direkte elektronische Übermittlung der Daten.
Holpflicht statt Bringschuld – der eAU Ablauf im Überblick
Die digitale Anpassung auf die eAU bedeutet auch, dass die Arbeitgeber dann verpflichtet sind, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Du gibst also nur noch über dein Fehlen auf der Arbeit mit einer Krankmeldung per Nachricht oder Telefon Bescheid und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss den Nachweis dafür selbst einholen.
Bei vielen Krankenkassen soll parallel zur eAU weiterhin noch die AU in Papierform mitgegeben werden, damit ein physischer Beweis vorliegt, falls es Probleme bei der Übermittlung der eAU gibt.
- Bist du krank und kannst deshalb nicht arbeiten, musst du das zunächst deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin melden.
- Für die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst du anschließend in eine Arztpraxis und dich untersuchen lassen.
- Hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine Erkrankung festgestellt, erhältst du derzeit noch eine klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform (als physischen Nachweis).
- Zusätzlich wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse übermittelt.
- Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann anschließend eine Anfrage an die zuständige Krankenkasse stellen und dann die elektronische AU abrufen.
Wichtig: Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst nichts. Hier wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform ausgestellt und Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle übermitteln.
Fazit
Gesetzliche Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Januar 2023 weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin übermitteln. Sie müssen sich zwar immer noch selbst beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin krankmelden und einen Arzt aufsuchen, um eine AU zu erhalten. Aber seit neuem rufen Unternehmen die Krankmeldung elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse über die eAU selbst ab. Das hat nicht nur Vorteile für Angestellte, sondern auch für Unternehmen.