Grashalm
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Warum ihr es wagen solltet

Neuanfang mit zweiter Ausbildung

Ihr habt eure Ausbildung schon in der Tasche, merkt aber, dass der Beruf vielleicht doch nicht so euer Ding ist? Oder ihr findet einfach keinen Job? Dann startet eine zweite Ausbildung.

Ihr habt eure Ausbildung schon in der Tasche, merkt aber, dass der Beruf vielleicht doch nicht so euer Ding ist? Oder ihr findet einfach keinen Job? Oder ihr wollt eine Familie gründen und braucht plötzlich mehr Sicherheit im Job als bisher? Alles Gründe, die euch zu einer zweiten Ausbildung bewegen könnten. Das ist sogar gut, denn wenn ihr schon einen abgeschlossenen Beruf habt, könnt ihr die Ausbildungszeit für den zweiten verkürzen.

Bei eurer zweiten Ausbildung könnt ihr bis zu zwölf Monate einsparen. Dafür müsst sowohl ihr als auch euer Ausbilder bei der zuständigen Kammer einen Antrag auf Verkürzung stellen. Dabei erhöht sich euer Gehalt jedoch nicht, ihr bekommt trotzdem das reguläre Geld, das im ersten Ausbildungsjahr gezahlt wird. Und Vorsicht: Bei jedem Beruf gibt es neben der Regelausbildungszeit auch eine Mindestausbildungszeit. Diese dürft ihr nicht unterschreiten.

Das sind die Bedingungen

Generell könnt ihr eure Ausbildung immer dann verkürzen, wenn ihr über 21 Jahre alt seid und bereits Berufserfahrungen sammeln konntet. Einen Rechtsanspruch darauf habt ihr allerdings nicht. Am besten informiert ihr euch bei eurer Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer in eurem Ausbildungsbezirk, welche Anforderungen ihr erfüllen müsst und wie ihr beim Antrag vorgeht. Übrigens kann auch ein Berufsvorbereitendes Jahr, zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, auf eure Ausbildungszeit angerechnet werden.

Auch müsst ihr wissen, dass ihr für eure zweite Ausbildung keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) mehr beantragen könnt. Ihr müsst euer Azubi-Leben beim zweiten Mal also selbst finanzieren. Eure Eltern können euch aber zum Beispiel euer Kindergeld oder weiteren Unterhalt zahlen. Außerdem könnt ihr Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle eurer Stadt beantragen.

Auch wenn ihr eure erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen habt und trotzdem euren Ausbildungsplatz wechseln wollt, könnt ihr die bereits vergangene Zeit anrechnen. Dann muss es sich allerdings um denselben oder einen ähnlichen Beruf handeln wie den, den ihr gerade lernt. Auch hier können euch die Kammern weiterhelfen. Bei der IHK für Rheinhessen zum Beispiel findet im Internet viele Informationen rund um das Thema Ausbildung. Auch bei der IHK Rhein-Neckar könnt ihr euch im Internet und vor Ort darüber informieren, wie ihr eure zweite Ausbildung angehen könnt. Bei beiden findet ihr auch eine Lehrstellenbörse, falls ihr euch noch nicht sicher seid, was ihr überhaupt als nächstes machen wollt.

Quelle: experto.de

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