mann denken
Foto: kallejipp / photocase.de
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Kündigung in der Ausbildung

In welchen Fällen ist sie möglich?

Läuft es mit der Ausbildung anders als geplant und es könnte sein, dass ihr bald getrennte Wege geht? bigKARRIERE erklärt, wann Azubis kündigen können und wann sie gekündigt werden dürfen.

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Foto: bisgleich / photocase.de
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Oder stapeln sich auf eurem Schreibtisch Unterlagen neben benutzten Kaffeetassen? Bei euch steht immer eine Schale mit Bonbons oder Schokolade für die Kollegen und ihr haltet gerne das eine oder andere Schwätzchen? Ob es bei euch auf dem Schreibtisch chaotisch oder aufgeräumt zugeht, ist nicht egal. Chefs, Kunden, Kollegen und Geschäftspartner gewinnen einen gewissen Eindruck von euch, wenn sie euren Schreibtisch sehen. Ist euer Arbeitsplatz sehr chaotisch, gehen viele davon aus, dass ihr auch so schlampig arbeitet. Es kann also sinnvoll sein, sich Gedanken über die Optik eures Schreibtischs zu machen. Wir verraten euch, welche Bürotypen es gibt und was ihre Schreibtische über sie aussagen. 

Wann darf ein Azubi das Ausbildungsverhältnis kündigen?

  • Vor Beginn der Ausbildung oder in der Probezeit

In beiden Fällen haben Azubis das Recht, das Ausbildungsverhältnis ganz ohne Angabe von Gründen zu lösen. Eine Kündigungsfrist müsst ihr nicht einhalten, dafür muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

 

  • Während der Ausbildung (nach erfolgreich absolvierter Probezeit)

Wenn ihr mitten in der Ausbildung steckt und kündigen wollt, müsst ihr normalerweise eine Kündigungsfrist einhalten. In der Regel handelt es sich um vier Wochen. Für diese sogenannte "ordentliche Kündigung" sollte bei euch der ernsthafte Wunsch bestehen, die Berufsausbildung aufzugeben oder komplett den Ausbildungsberuf zu wechseln. Benutzt diese Art der Azubi-Kündigung lieber nicht, wenn es euch nur darum geht, den Ausbildungsplatz zu wechseln. Denn das könnte später Probleme mit dem Betrieb und der zuständigen Kammer geben. Wenn ihr sofort aus dem Ausbildungsverhältnis raus wollt, müssen schon wichtige Gründe vorliegen. In dem Fall handelt es sich um eine sogenannte "außerordentliche" oder "fristlose Kündigung". Mit dieser Art der Azubi-Kündigung kommt ihr nur durch, wenn ihr einen schweren Verstoß (zum Beispiel gegen das Jugendarbeitsschutz­ oder das Arbeitszeitgesetz) nachweisen könnt. Wichtig ist, dass euch der Verstoß nicht länger als 14 Tage bekannt ist und ihr schriftlich mit klaren Angaben zum Geschehen (wer hat es getan, was ist passiert, wann und wo fand es statt) kündigt. Sobald die Kündigung im Betrieb eingegangen ist, könnt ihr sofort gehen und seid wieder frei!

mann sitzen
Foto: kallejipp / photocase.de
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Extratipp: Azubis unter 18 Jahren brauchen zum Kündigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

 

Wann darf der Chef einem Azubi kündigen?

In der Probezeit kann euer Ausbilder das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Habt ihr die Probezeit bereits hinter euch, muss der Chef „deftige“ Gründe für die Azubi-Kündigung haben. Dazu zählen Diebstahl,  regelmäßiges Zuspätkommen zur Arbeit und wiederholtes Schwänzen der Berufsschule. Schlechte Noten sind übrigens kein Kündigungsgrund. In der Regel muss der Chef es erst mal mit Erziehungsmaßnahmen (normalerweise zwei Ermahnungen oder Abmahnungen) versuchen. Kriegt ihr euer Leben dann immer noch nicht auf die Reihe, folgt die Azubi-Kündigung und ihr fliegt raus.