Mann an Hausfassade
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Mann an Hausfassade
Macht das Sinn oder ist es illegal?

Das bringt euch ein Scheinstudium wirklich!

Student sein hat Vorteile, deshalb machen manche ein Scheinstudium. Was es damit auf sich hat und ob es überhaupt legal ist, klären wir hier für euch.

Das Studentendasein hat Vorteile, deshalb schreiben sich einige einfach an der Hochschule ein, ohne hinzugehen. Sie studieren nur auf dem Papier. Was es mit solch einem Scheinstudium auf sich hat, welche Vorteile und Nachteile es birgt und ob es überhaupt legal ist, klären wir hier für euch.

Scheinstudium - was ist das?

Von einem Scheinstudium wird gesprochen, wenn Abiturienten sich mit der Absicht, Vorlesungen nie zu besuchen und Prüfungen nie zu absolvieren, an der Hochschule einschreiben. In den Worten des Bundesverwaltungsgerichts ist es ein Studium "ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben"; (BVerwG 5 B 151/87). Das Ziel solcher Scheinstudenten: Vorzüge durch den Studentenstatus sichern.

Vorteile eines Scheinstudiums

Wer in Deutschland an einer Hochschule immatrikuliert ist, genießt einige Vorteile:

  • Ein preiswertes Semesterticket für den ÖPNV. Der subventionierte Fahrschein gilt ein Semester lang und ist im Vergleich zum Normalpreis ein wahres Schnäppchen.
  • Billigere Versicherungstarife. Studierende können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung der Krankenkasse bleiben, wenn ihr monatliches Einkommen 445 Euro (bei einem Minijob 450 Euro) nicht überschreitet. Und auch ältere Studierende profitieren von vergünstigten Tarifen für die Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Monatliches Kindergeld bis zu einem Alter von 25 Jahren, sofern die Schul- oder Berufsausbildung so lange läuft. Aktuell bedeutet das für immatrikulierte Studierende knapp 200 Euro pro Monat.
  • BAföG, staatliche Studentenkredite und andere Darlehn stehen nur immatrikulierten Studierenden zu und bieten in der Regel deutlich günstigere Konditionen als andere Kredite. So gilt beispielsweise beim BAföG, dass die Rückzahlsumme selbst bei einem Studienabbruch auf maximal 10.000 Euro begrenzt ist.
  • Studenten- und Werkstudentenjobs bieten meist einen höheren Stundenlohn als Nebenjobs für Nicht-Studenten.
  • Weitere Rabatte für Studierende, sei es etwa in der Hochschulmensa oder beim Kauf von Elektronik und Klamotten.

Nachteile eines Scheinstudiums

  • Der Semesterbeitrag muss regelmäßig gezahlt werden. Die Pflichtabgabe aller immatrikulierten Studenten fällt je nach Region unterschiedlich hoch aus. So beträgt der Semesterbeitrag an der LMU München bescheidene 129,40 Euro, an der HU Berlin aber schon 315,64 Euro.
  • Für die Krankenversicherung, das BaföG und andere Kredite können Leistungsnachweise angefordert werden. Das passiert etwa, wenn Studierende in ein höheres Semester kommen oder eine bestimmte Altersgrenze erreichen. Wer nur ein Scheinstudium absolviert, wird keine Leistungsnachweise liefern können.
  • Durch Scheinstudenten werden Studienplätze blockiert, die womöglich von ernsthaften Studierenden gebraucht würden. Denn vor allem bei beliebten Studiengängen kommen mehrere Bewerber auf einen Studienplatz. Bringt ein Scheinstudent mehr Wartesemester oder einen besseren NC mit, bekommt er den Zuschlag, auch wenn er keinerlei Absicht hegt, tatsächlich zu studieren. Und auch bei NC-freien Studiengängen führt das Scheinstudium zu verfälschten Statistiken und organisatorischen Problemen. Etwa, wenn aufgrund vieler Fakestudenten ein deutlich größerer Hörsaal gebucht wird als eigentlich benötigt. Dieser Hörsaal kann an anderer Stelle fehlen. Zwar bekommen Hochschulen für die höhere Anzahl an Studierenden mehr finanzielle Mittel und Förderungen, ob sich das allerdings positiv auf den Hochschulbetrieb und die Lehre auswirkt, bleibt fraglich.
Frau trinkt Kaffee
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Frau trinkt Kaffee

Zum Schein studieren: Legal oder illegal?

Durch die Immatrikulation gibt es Vorzüge, wie finanzielle Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei den Sozialversicherungen. Die Inanspruchnahme dieser Vorteile ist Betrug und damit eine Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuches. Streng genommen ist nicht das Scheinstudium selbst, sondern lediglich die Inanspruchnahme der Vorteile illegal. Beide Aspekte lassen sich aber kaum auseinanderdividieren. Den meisten Hochschulen fehlen die Ressourcen, um Fakestudenten aufzuspüren, trotzdem sind schon Scheinstudenten aufgeflogen. Eine strafrechtliche Verfolgung fand bisher aber noch nie statt. Theoretisch ist sie möglich, in der Zeit des Scheinstudiums bezogene Gelder wie Kindergeld könnten dann vom Staat zurückgefordert werden und auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe wäre theoretisch denkbar. Bisher beschränken sich die Konsequenzen beim Auffliegen aber in der Regel auf die Exmatrikulation (wegen Missbrauchs).

Der moralische Aspekt beim Scheinstudium

Der Staat finanziert die Bildung über Steuermittel, also das Geld der Steuerzahler. Studienplätze sind nicht billig, im geisteswissenschaftlichen Bereich kostet ein Platz 20.000 Euro, in Medizin fast 180.000 Euro. Nicht nur der Studienplatz, sondern auch die Vergünstigungen und Vorteile, die ein Studium mit sich bringt, werden vom Steuerzahler mitfinanziert. Scheinstudenten liegen also dem Steuerzahler auf der Tasche.

Fazit

Ein Scheinstudium bringt finanzielle Vorteile, birgt aber auch das Risiko aufzufliegen und für Betrug belangt zu werden. Und auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, in dem Fakestudenten strafrechtlich belangt wurden, bleibt der moralische Aspekt: Wollt ihr dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und ernsthaften Studienanwärtern einen Studienplatz wegnehmen? Entscheidet selbst.

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