Kindergeld im Studium
Kindergeld gibt es in Deutschland grundsätzlich für jedes Kind. Auch Studierende erhalten Kindergeld, manchmal sogar doppelt. bigKARRIERE zeigt, wie das geht und was es sonst noch zu beachten gibt.
Kindergeld gibt es in Deutschland grundsätzlich für jedes Kind. Auch Studierende erhalten Kindergeld, manchmal sogar doppelt. bigKARRIERE zeigt, wie das geht und was es sonst noch zu beachten gibt.
Eltern haben generell Anspruch auf Kindergeld, und zwar unabhängig von ihrer Arbeits- und Einkommenssituation. Auch studierende Mütter erhalten Kindergeld für ihren Nachwuchs. Der Kindergeldanspruch gilt für minderjährige Kinder bedingungslos. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gezahlt werden. Für Kinder, deren Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, gibt es sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld. Mütter, die an der Universität studieren und selbst noch keine 25 Jahre alt sind, können sogar mehrfach Kindergeld im Studium erhalten - einmal für ihren Nachwuchs und einmal für sich selbst.
Wichtig: Kindergeld bekommt man nicht automatisch. Damit euch Kindergeld im Studium ausbezahlt wird, müsst ihr es erst beantragen. Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit an eurem Wohnort oder bei der Landesfamilienkasse des Landesamtes für Finanzen gestellt werden. Erkundigt euch, welche der Amtsstellen in eurem Bundesland zuständig ist.
Für 2016 wurde eine leichte Kindergelderhöhung beschlossen, die gilt auch für das Kindergeld im Studium. Die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für die ersten beiden Kids gibt es den gleichen Betrag. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag um sechs Euro und ab Kind Nummer vier gibt es weitere fünf Euro oben drauf. Hier der Überblick:
Höhe des Kindergeldes im Jahr 2016
Wie viel Kindergeld erhält man im Jahr 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind.
Im Gegensatz zu früher gibt es keine Staffelung mehr nach Anzahl der Kinder
Wer unter 25 Jahre alt ist, hat weiterhin Anspruch auf eigenes Kindergeld im Studium. Auch wenn ihr als Studierende bereits eigene Kinder habt, für die ihr Kindergeld bekommt. So könnt ihr doppelt vom Kindergeld im Studium profitieren. Das gilt sogar bei abgeschlossenem Erststudium (z. B. Bachelorabschluss). Während des Masterstudiums und der Promotion gibt es allerdings die Einschränkung, dass ihr nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten dürft, damit euer eigener Kindergeldanspruch nicht erlischt. Auf euren BAföG-Anspruch hat das Kindergeld übrigens keinen Einfluss. Viele Studenten nutzen das Kindergeld im Studium genauso wie das BAföG oder einen Studienkredit, um ihre Studienkosten zu decken. Übrigens: Das Kindergeld für eure eigenen Kinder könnt ihr selbst beantragen, das Kindergeld für euch können allerdings nur eure Erziehungsberechtigten anfordern. Kindergeld wird in der Regel dem Antragsteller (also eurer Mutter oder eurem Vater) ausgezahlt. Damit es auf euer Konto kommt, könnt ihr bei der zuständigen Familienkasse einen Antrag auf direkte Auszahlung stellen.
Euer eigener Kindergeldanspruch besteht im Studium auch fort, wenn ihr bereits verheiratetet seid, sofern eure Eltern weiterhin für euch aufkommen, weil eure Bezüge und Einkünfte und das verfügbare Einkommen eures Ehepartners zu gering sind.
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