Nachträglich abkassieren
Finanzielle Sorgen begleiten euch im Studium? Ihr benötigt Geld und habt keine Zeit für einen weiteren Nebenjob? Dann haben wir für euch die Lösung.
Finanzielle Sorgen begleiten euch im Studium? Ihr benötigt Geld und habt keine Zeit für einen weiteren Nebenjob? Dann haben wir für euch die Lösung.
Finanzielle Sorgen begleiten euch im Studium? Ihr benötigt Geld und habt keine Zeit für einen weiteren Nebenjob? Als Berufseinsteiger ist euer erstes Gehalt eher niedrig? Dann haben wir für euch die Lösung. Denn ihr könnt eure Studienkosten rückwirkend absetzen und somit bei der Steuererklärung eure klamme Haushaltskasse aufbessern. Wie ihr das macht und was ihr dabei genau beachten müsst, erfahrt ihr im Folgenden.
Vielerorts ist der Glaube weit verbreitet, dass sich Studenten nicht um ihre Steuer kümmern müssen. Das ist allerdings nicht richtig. Denn auch als Studenten habt ihr die Möglichkeit, mit Hilfe einer Steuererklärung Geld zu sparen und eure finanzielle Situation zu verbessern. Studienkosten können grundsätzlich auch als Verlust beim Finanzamt angegeben werden, sodass in den ersten Berufsjahren weniger Steuern anfallen.
Grundsätzlich hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass alle Studenten im Master-Studium und mit abgeschlossener Berufsausbildung ihre Studienkosten als Werbungskosten geltend machen können. Dafür ist es allerdings erforderlich, dass ihr während eures Studiums nur geringe Einkünfte hattet. Dann ist es möglich, die gesamten Studienkosten zu kumulieren und die Gesamtsumme als Verlust anzugeben. Unbegrenzt haben also folgende Personengruppen die Möglichkeit, dass sie die Studienkosten rückwirkend absetzen:
Bei all diesen Personengruppen ist es eindeutig – wenn ihr dazu zählt, profitiert ihr von der unbeschränkten Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Bei anderen Personengruppen sieht die steuerliche Regelung etwas anders aus. Wenn ihr euch in eurem ersten Studium nach dem Abitur befindet, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer steuerlichen Begünstigung begrenzt. Ihr habt also lediglich die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag innerhalb des Jahres bei der Steuer anzugeben.
Da das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Gleichheitsgebot und somit als verfassungswidrig ansieht, wird der Gesetzgeber das geltende Recht überarbeiten müssen. Als Student solltet ihr also stets auf dem Laufenden und euch bewusst sein, dass ihr bedeutsame Steuervorteile in Anspruch nehmen könnt.
Dies ist grundsätzlich von eurer persönlichen Situation abhängig. Kurz und bündig: Wenn euer Studium eine Erstausbildung ist, könnt ihr Sonderausgaben geltend machen. Deutlich lukrativer ist die Situation bei einer Zweitausbildung. Denn dann habt ihr die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Bei den Sonderausgaben gibt es nämlich einen Haken. Diese gelten als Kosten der privaten Lebensführung. Eine Geltendmachung ist nur in bestimmten Fällen und bis zu einer Höhe von maximal 6000 Euro möglich. Anders ist dies bei den Werbungskosten für die Zweitausbildung. Da diese Kosten als berufliche Ausgaben gelten, gibt es keine Grenze.
Das allerdings steht unter einer Prämisse. Ihr müsst einen gewissen Grundfreibetrag überschreiten, um überhaupt steuerpflichtig während des Studiums zu sein. Der jährliche Grundfreibetrag variiert und liegt momentan für das Jahr 2019 bei 9168 Euro. Wenn ihr mit eurem Einkommen diese Grenze überschreitet, werden Steuern fällig. Dann solltet ihr eure Studienkosten sofort geltend machen.
Was aber könnt ihr machen, falls ihr erst durch diesen Text von der Möglichkeit erfahrt, dass Studenten ihre Studienkosten rückwirkend absetzen können? Dann haben wir eine tolle Nachricht für euch. Denn höchstwahrscheinlich ist es noch nicht zu spät. Denn Studenten können die Steuererklärung nachholen und die entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dies ist grundsätzlich auch nachträglich möglich - wenn ihr die Voraussetzungen für eine Geltendmachung der Ausgaben als Werbungskosten erfüllt.
Eine gewisse zeitliche Grenze existiert allerdings schon. Denn die Abgabe der Steuererklärung unterliegt der Verjährungsfrist, welche grundsätzlich vier Jahre beträgt. Also habt ihr die Möglichkeit vier Jahre später eine Steuererklärung einzureichen. Studienkosten rückwirkend absetzen ist also noch lange nach dem eigentlichen Studium möglich. Falls ihr euch zum Beispiel 2015 im Studium befunden habt, ist es noch im Jahr 2019 möglich, dass Studenten die Studienkosten rückwirkend absetzen.
Momentan profitiert ihr zudem noch von einem Urteil des Bundesfinanzgerichts. Denn dieses hat in einem Urteil festgestellt, dass ein Verlustvortrag sogar länger als die vier Jahre möglich ist. Die dafür geltende Frist beziffert das BFH auf sieben Jahre. Ihr habt also sieben Jahre lang die Möglichkeit, einen Antrag auf eine gesonderte Verlustfeststellung beim Finanzamt einzureichen. Allerdings könnt ihr die Studienkosten rückwirkend nur absetzen, wenn für das jeweilige Jahr noch kein Steuerbescheid vorliegt. Also habt ihr auch im Jahr 2019 die Möglichkeit, einen Verlustvortrag für das Jahr 2012 geltend zu machen. Toll, oder?
Der Verlustvortrag eignet sich für euch, wenn ihr während des Studiums die maßgebliche Grenze an Einkommen nicht überschritten habt. Die Werbungskosten können dann nachträglich auf euer jetziges Einkommen angewendet werden. Somit könnt ihr die Studienkosten noch rückwirkend absetzen.
Allerdings gibt es einen kleinen Haken. Denn der Gesetzgeber wird auf das Urteil reagieren und die regelmäßige Verjährungsfrist festschreiben. Wann das geschieht, ist leider nicht klar. Folglich solltet ihr euch beeilen, falls ihr einen Verlustvortrag für ein Studium, welches länger als vier Jahre zurück liegt, einreichen wollt. Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass ihr innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren eure Unterlagen einreicht. Damit geht ihr auf Nummer sicher.
Grundsätzlich habt ihr auch während eures Studiums die Möglichkeit, ein gewisses Sparpotenzial bei der Steuererklärung auszunutzen. Denn der Gesetzgeber begünstigt Studenten in einigen Fällen. Welche Kosten sind also abzugsfähig?
Selbstverständlich ist es möglich, die jedes Semester entstehenden Studiengebühren bei der Steuer geltend zu machen. Zudem gehören die Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Uni sowie die Mietkosten für eine etwaige Zweitwohnung zu den absetzbaren Kosten. Bücher, Materialien und Kursgebühren könnt ihr ebenso dem Finanzamt mitteilen.
Falls ihr ein Ausbildungsdarlehen in Anspruch nimmt, ist dies grundsätzlich nicht abzugsfähig. Anders sieht dies bei den Zinsen aus. Die Zinsen für Ausbildungsdarlehen werden steuerlich berücksichtigt und mindern infolgedessen die Steuerlast.
Im Zuge der Digitalisierung besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung zeit- und ortsunabhängig einzureichen. Dafür eignet sich ElsterOnline. Selbstverständlich besteht aber immer noch die Möglichkeit, die Papiere auszufüllen und zum Finanzamt zu schicken.
Bei der Abgabe der Steuererklärung müsst ihr darauf achten, dass die notwendigen Belege der Erklärung beigefügt sind. Denn das Finanzamt möchte für alle Ausgaben Belege sehen, die ihr als eure Studienkosten von der Steuer absetzen wollt.
Die ersten Berufsjahre sind oftmals nicht einfach. Nach dem Studium beginnt der Arbeitsalltag und in manchen Branchen ist auch das Gehalt für Berufseinsteiger nicht gerade prickelnd. Da kommt die Möglichkeit doch gerade Recht, dass ihr Studienkosten rückwirkend absetzen könnt.
Dadurch erhöht ihr euren finanziellen Spielraum und senkt die Steuerbelastung. Doch zunächst solltet ihr euch gut informieren, ob euer Studium steuerlich begünstigt und ob die jeweilige Frist nicht bereits verstrichen ist. Wenn ihr die Voraussetzungen allerdings erfüllt, stehen die Chancen gut, dass ihr bei der Steuererklärung effektiv Geld einspart.
Wie sagte der amerikanische Politiker Benjamin Franklin einst: "Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer".
Ihr habt es selbst in der Hand, dass die fälligen Steuern und die zwangsläufig anfallende Steuererklärung für euch nicht lediglich mit hohen Kosten verbunden ist. Studienkosten auch rückwirkend absetzen - das ist die Lösung.
Als weiterer Tipp am Ende empfehlen wir euch, die Steuererklärung relativ zeitnah zu machen. Sicherlich profitiert ihr von den großzügigen Fristen für das Einreichen der Steuererklärung. Es erscheint verlockend, erst einmal abzuwarten. Allerdings ist es dann möglich, dass ihr schnell den Überblick verliert und infolgedessen Steuervorteile und Ersparnisse verschenkt - das muss nicht sein! Also solltet ihr die Steuererklärung sobald wie möglich einreichen und euch an den Begünstigungen erfreuen.
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