Wieviel darf man mit BAföG verdienen?
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Wieviel darf man mit BAföG verdienen?
Alle Freibeträge im Überblick

Wieviel darf man mit BAföG verdienen?

Wieviel darf man mit BAföG verdienen? – Viele Studierende fragen sich, wie sie zusätzliches Geld verdienen können, ohne ihre BAföG-Leistungen zu verlieren.

Das Studium oder die Ausbildung sind eine aufregende und anspruchsvolle Zeit – finanziell kann es jedoch eine Herausforderung darstellen. Die Unterstützung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) hilft dabei, die finanziellen Hürden zu überwinden. Doch was passiert, wenn du zusätzlich in einem Nebenjob Geld verdienst? Wie viel darfst du verdienen, ohne dass deine BAföG-Leistungen gekürzt oder gar gestrichen werden? Diese Frage ist nicht nur für Studierende wichtig, sondern auch für Auszubildende, die von staatlicher Förderung profitieren. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige darüber, wie viel du mit BAföG verdienen darfst, ohne Nachteile zu riskieren. Wir liefern dir eine detaillierte Analyse der Regelungen und geben dir hilfreiche Tipps, wie du deinen Nebenjob optimal gestalten kannst, um finanzielle Freiheit zu genießen, ohne deine Förderung zu gefährden.

Wieviel darf man mit BAföG verdienen?
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Wieviel darf man mit BAföG verdienen?

Was ist BAföG und wie funktioniert es?

Bevor wir in die Details gehen, ist es wichtig, zu verstehen, was BAföG ist und wie es funktioniert. BAföG ist eine staatliche Unterstützung für Studierende und Auszubildende, die eine Ausbildung oder ein Studium finanzieren möchten. Es soll vor allem diejenigen fördern, die aus finanziell schwächer gestellten Verhältnissen kommen. Die Höhe des BAföGs hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Einkommen der Eltern: Je höher das Einkommen deiner Eltern, desto weniger BAföG wirst du erhalten. Wenn du aber zum Beispiel noch Geschwister in der Ausbildung hast, kannst du mit mehr BAföG rechnen.
  • Dein eigenes Einkommen und Vermögen: Auch dein eigenes Einkommen oder Vermögen hat Einfluss auf den BAföG-Anspruch. Wer bereits über ein eigenes Vermögen oder hohe Einkünfte verfügt, bekommt weniger Unterstützung.
  • Art und Dauer der Ausbildung: Es wird auch berücksichtigt, wie lange du voraussichtlich für dein Studium oder deine Ausbildung brauchst.

Das Ziel des BAföGs ist es, dir eine finanzielle Grundlage zu bieten, die es dir ermöglicht, dich auf dein Studium oder deine Ausbildung zu konzentrieren, ohne gleichzeitig einem Vollzeitjob nachgehen zu müssen.

Doch wie wirkt sich ein Nebenjob auf dein BAföG aus? Diese Frage beschäftigt viele Studierende und Auszubildende. Es ist völlig verständlich, dass du dir zusätzliches Geld verdienen möchtest, um deine Lebenshaltungskosten oder Freizeitaktivitäten zu finanzieren. Aber wie viel darfst du verdienen, ohne deinen Anspruch auf BAföG zu gefährden? Wir geben dir die Antworten.

Wieviel darf man mit BAföG verdienen? – Die Freibeträge im Detail

Das Wichtigste zuerst: Es gibt Freibeträge für das Einkommen von BAföG-Empfänger:innen. Diese Freibeträge geben dir eine Grenze, bis zu der du ohne Probleme zusätzliches Geld verdienen kannst. Verdient du mehr, kann es sein, dass ein Teil deines Einkommens auf dein BAföG angerechnet wird und du weniger Unterstützung vom Staat erhältst.

Freibeträge und die Einkommensgrenze

Studierende dürfen in der Regel bis zu 556 Euro im Monat zusätzlich verdienen, ohne dass sich dies negativ auf ihre BAföG-Leistungen auswirkt. Das bedeutet, dass dein zusätzliches Einkommen bis zu dieser Grenze als „unproblematisch“ angesehen wird und nicht bei der Berechnung deines BAföG-Anspruchs berücksichtigt wird. Solange du also monatlich nicht mehr als 556 Euro verdienst, bleibt der Betrag, den du an BAföG erhältst, unverändert, und du kannst dich auf dein Studium konzentrieren, ohne finanzielle Einbußen durch deinen Nebenjob befürchten zu müssen.

Diese Beträge gelten für alle Studierenden und Auszubildenden, unabhängig davon, ob du als Werkstudent:in, Aushilfskraft oder in einem Minijob tätig bist. Es ist dabei entscheidend, dass dein monatliches Bruttoeinkommen diese Grenzen nicht überschreitet. Wenn du mehr verdienst, kann es zu einer Kürzung deines BAföGs kommen.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Wenn du mehr verdienst als der erlaubte Freibetrag, wird dein zusätzliches Einkommen auf dein BAföG angerechnet. Das bedeutet, dass du für das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, weniger BAföG bekommst. Wie viel weniger du erhältst, hängt davon ab, wie viel du über dem Freibetrag verdienst. Ein Teil des zusätzlichen Einkommens wird bei der Berechnung deines BAföGs abgezogen.

Die Berechnung funktioniert so: Wenn du mehr verdienst als der Freibetrag, wird der Betrag, der darüber hinausgeht, in die Berechnung deines BAföGs einbezogen. Allerdings wird das gesamte zusätzliche Einkommen nicht auf dein BAföG angerechnet – in der Regel werden nur 80 Prozent des übersteigenden Einkommens berücksichtigt.

So funktioniert die Berechnung im Detail:

  • Ermittlung des Einkommens: Zuerst wird dein gesamtes monatliches Einkommen erfasst, also dein Gehalt aus dem Nebenjob und gegebenenfalls weiteres Einkommen.
  • Freibetrag abziehen: Von deinem gesamten Einkommen wird der Freibetrag (also der Betrag, den du ohne Kürzungen verdienen darfst) abgezogen. Alles, was über diesen Freibetrag hinausgeht, wird angerechnet.
  • Anrechnung auf das BAföG: Nun wird 80 Prozent des überschüssigen Einkommens von deinem BAföG abgezogen. Das bedeutet, du bekommst für diesen Teil weniger Unterstützung vom Staat.

Beispiel:

Angenommen, du darfst laut BAföG-Regelung 556 Euro im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.

  • Du verdienst jedoch 706 Euro im Monat. Das bedeutet, du hast den Freibetrag um 150 Euro überschritten.
  • Von diesen 150 Euro werden 80 Prozent angerechnet, also 120 Euro.
  • Diese 120 Euro werden von deinem BAföG abgezogen, sodass du insgesamt weniger BAföG erhältst.

Das bedeutet, dass du zwar noch immer 706 Euro verdienst, aber aufgrund der Einkommensanrechnung bekommst du von deinem BAföG weniger.

Diese Regelung gilt für alle Formen des Einkommens, sei es aus einem regulären Nebenjob, einer freiberuflichen Tätigkeit oder einem Werkstudentenvertrag.

Wie wird das Einkommen ermittelt?

Das Einkommen wird in der Regel anhand deiner Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide ermittelt. Dabei werden alle Einkünfte berücksichtigt:

  • Bruttoverdienst: Dein Gehalt vor Abzug von Steuern.
  • Zinsen aus Kapitalanlagen: Wenn du zusätzlich Zinsen aus einem Sparbuch oder einer Kapitalanlage erhältst, wird dies ebenfalls angerechnet.
  • Vermietungseinkünfte: Falls du eine Wohnung vermietest und Einkünfte daraus erzielst, zählen diese ebenfalls als Einkommen.
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Auch als Freelancer oder Selbstständige:r erzielte Einkünfte müssen angegeben und ggf. angerechnet werden.

Achte darauf, dass du alle Einkommensarten korrekt angibst, denn eine falsche oder unvollständige Angabe kann dazu führen, dass dir zu viel BAföG ausgezahlt wurde, was du dann nachträglich zurückzahlen müsstest.

Sonderregelungen für Semesterferien und Ferienjobs

Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende bessern ihr Konto mit Ferien- oder Nebenjobs auf. Für die Anrechnung beim BAföG gilt jedoch seit dem Schuljahr 2024/2025 (für Schüler:innen) bzw. dem Wintersemester 2024/2025 (für Studierende) eine einheitliche Berechnungsweise:

Wie wird gerechnet?

Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate). Von diesem Einkommen werden zunächst

  • die jährliche Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro sowie
  • die Sozialpauschale von 22,3 %

abgezogen. Der verbleibende Betrag wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt. Anschließend wird der monatliche Freibetrag von 353 Euro berücksichtigt.

Was heißt das konkret? 

Aufgrund dieser Berechnungsmethode bleibt ein Bruttoeinkommen von 6.672 Euro pro Jahr bzw. 556 Euro monatlich anrechnungsfrei. Das bedeutet: Studierende können einem 556-Euro-Job (neue Minijobgrenze 2025) nachgehen, ohne dass es zu Kürzungen beim BAföG kommt.

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Wieviel darf man mit BAföG verdienen?

Welche Nebenjobs sind für BAföG-Empfänger:innen geeignet?

Ein Nebenjob kann eine sehr gute Möglichkeit sein, deine Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Ausbildung zu decken. Wichtig ist, dass du dir einen Job suchst, der gut mit deinem Studienalltag vereinbar ist und der dir finanziell nicht schadet. Einige Jobs sind dabei besonders gut geeignet, weil sie flexibel sind und nicht allzu hohe Einkünfte erzeugen, die auf dein BAföG angerechnet werden.

1. Minijob (556-Euro-Job)

Ein Minijob ist eine der beliebtesten Nebenjob-Optionen für Studierende und Auszubildende, weil du damit bis zu 556 Euro pro Monat verdienen kannst, ohne dass das Einkommen auf dein BAföG angerechnet wird. Es gibt eine Reihe von Vorteilen bei dieser Art von Beschäftigung:

  • Steuerliche Vorteile: Bei einem Minijob musst du keine Steuern zahlen, wenn du unter der 556-Euro-Grenze bleibst. Das Einkommen wird nicht versteuert.
  • Flexibilität: Du kannst flexibel arbeiten und dir die Arbeitszeiten nach deinem Studium richten.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Ein Minijob ist leicht zu administrieren, da keine umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen bestehen.

2. Werkstudent:in

Ein Werkstudentenjob ist eine sehr gute Möglichkeit, praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig etwas Geld zu verdienen. Dabei arbeitest du in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche, sodass du genug Zeit für dein Studium hast. Auch hier gelten die Freibeträge, aber es ist eine der besten Möglichkeiten, Geld zu verdienen, ohne deine BAföG-Leistungen zu gefährden:

  • Berufserfahrung sammeln: Du arbeitest direkt im Bereich deines Studiengangs und sammelst wertvolle praktische Erfahrungen, die dir später beim Berufseinstieg helfen.
  • Gutes Einkommen: Oft verdienst du in einem Werkstudentenjob mehr als in einem klassischen Minijob.

3. Freelance und selbstständige Tätigkeiten

Wenn du gerne kreativ arbeitest oder bestimmte Fähigkeiten besitzt, kannst du auch als Freelancer:in arbeiten. Dies könnte das Schreiben von Artikeln, das Erstellen von Designs oder das Anbieten von Nachhilfe umfassen. Die Vorteile dieser Art von Job sind:

  • Hohe Flexibilität: Du kannst dir die Arbeitszeiten nach deinem eigenen Plan einteilen.
  • Gute Einkommensmöglichkeiten: Je nach Fähigkeit und Nachfrage kannst du relativ gut verdienen.

Hier solltest du jedoch darauf achten, dass du dein Einkommen genau im Blick hast, um den BAföG-Freibetrag nicht zu überschreiten.

4. Nachhilfe und Sprachunterricht

Eine weitere Möglichkeit ist, als Nachhilfelehrer:in oder Sprachlehrer:in zu arbeiten. Viele Studierende bieten ihre Hilfe in Fächern an, in denen sie besonders gut sind. Besonders beliebt ist auch das Nachhilfegeben in Fremdsprachen oder Mathematik. Das bietet den Vorteil, dass du:

  • Dein Fachwissen weitergibst und anderen hilfst.
  • Flexible Arbeitszeiten hast.
  • Gutes Einkommen erzielen kannst, besonders wenn du in gefragten Fächern wie Mathe oder Englisch unterrichtest.

Fazit: So kannst du deinen Nebenjob richtig anpassen

Es ist durchaus möglich, mit einem Nebenjob zusätzliches Geld zu verdienen, ohne dass deine BAföG-Leistungen gefährdet werden. Du solltest jedoch stets auf die geltenden Freibeträge achten und darauf, dass du dein Einkommen korrekt angibst. Ein Minijob bis 450 Euro, ein Werkstudentenjob oder freiberufliche Tätigkeiten sind gute Optionen, um während deines Studiums finanziell unabhängig zu bleiben.

Wichtig ist, dass du deine Einkommensgrenzen genau kennst und immer sicherstellst, dass du im Rahmen der gesetzlich zulässigen Beträge bleibst. Ein gut geplanter Nebenjob kann dir helfen, deine Lebenshaltungskosten zu decken und trotzdem von den Vorteilen des BAföGs zu profitieren.