Der gesetzliche Mindestlohn 2026/2027 als Stundenlohn
Mindestlohn 2026/2027: Erfahre, wer von den neuen Stufen profitiert 💸 und was sich für Azubis, Minijobber:innen und deinen Job jetzt konkret ändert.
Mindestlohn 2026/2027: Erfahre, wer von den neuen Stufen profitiert 💸 und was sich für Azubis, Minijobber:innen und deinen Job jetzt konkret ändert.
Der Mindestlohn 2026/2027 als Stundenlohn bringt zwei feste Stufen: 13,90 Euro pro Stunde seit 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab 1. Januar 2027.
Auf den ersten Blick klingt das nach trockenen Zahlen. Im Alltag steckt mehr dahinter: ein anderer Stundenlohn im Nebenjob, eine höhere Minijobgrenze, neue Spielräume beim Monatsbudget und bessere Argumente, wenn du über deinen Vertrag sprechen willst. Gerade Berufseinsteiger:innen, Studierende mit Nebenjob und junge Leute in der ersten Festanstellung merken die Erhöhung direkt im Portemonnaie.
Azubis profitieren anders. Für eine duale Ausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Trotzdem verändert die Erhöhung ab 2026 und 2027 den Blick auf Ausbildungsvergütung, Nebenjobs, Praktika und spätere Einstiegsgehälter. Genau da lohnt sich ein genauer Blick.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Das gilt in ganz Deutschland – egal ob du in Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz oder Sachsen arbeitest.
Die neuen Mindestlohn-Stufen unterscheiden nicht nach Wohnort, Branche oder Unternehmensgröße. Wenn du als Arbeitnehmer:in in Deutschland arbeitest und keine gesetzliche Ausnahme greift, zählt diese Untergrenze. Dein Arbeitgeber darf dir pro Arbeitsstunde keinen niedrigeren Bruttolohn zahlen.
Kurz die wichtigsten Zahlen:
Beim Vergleich von Stellenanzeigen kannst du die Untergrenze gut als Filter nutzen. Alles darunter fällt raus, sofern keine Ausnahme gilt. Für die Einordnung rund um Gehalt, Brutto und Netto lohnt sich zusätzlich der bigKARRIERE-Ratgeber Netto und Brutto verständlich erklärt.
Wenn dein Job an einen Tarifvertrag gebunden ist, kann dein Stundenlohn deutlich über den neuen Mindestlohn-Stufen liegen. Tariflohn schlägt Mindestlohn – dein Arbeitgeber darf sich dann nicht einfach nur an der gesetzlichen Untergrenze orientieren. Prüfe deshalb bei Stellenanzeigen und im Vertrag, ob ein Tarifvertrag gilt und welche Entgelttabelle für dich zuständig ist.
Die gesetzlichen Untergrenzen beim Stundenlohn treffen vor allem Jobs mit niedriger Stundenvergütung: viele Tätigkeiten im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Logistik, in der Reinigung, bei Lieferdiensten, in einfachen Servicetätigkeiten und bei saisonalen Jobs.
Für Schüler:innen, Studierende und Berufseinsteiger:innen liegt der Nutzen vom Mindestlohn 2026/2027 häufig im Nebenjob. Wer 2025 noch 12,82 Euro pro Stunde bekommen hat, erhält seit Januar 2026 bei gleicher Arbeitszeit 1,08 Euro mehr. Ab Januar 2027 kommen weitere 70 Cent pro Stunde dazu.
Ein Beispiel aus dem echten Alltag: Du arbeitest 35 Stunden im Monat in einem Café. Bei 12,82 Euro lag dein Bruttoverdienst bei 448,70 Euro. Mit 13,90 Euro kommst du auf 486,50 Euro. Mit 14,60 Euro liegst du bei 511 Euro. Pro Stunde wirkt das nach wenig, aber über Monate macht es auf deinem Konto einen deutlichen Unterschied.
Besonders relevant bleiben die neuen Mindestlohn-Stufen für:
Studierende mit Werkstudierendenjob sollten zusätzlich auf die 20-Stunden-Regel achten. Grundsätzlich gilt auch für sie die gesetzliche Untergrenze, aber im Blick behalten: Während der Vorlesungszeit solltest du in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn du den günstigen Werkstudentenstatus behalten willst. Bei mehr Stunden können die Sozialabgaben steigen – auch wenn der Stundenlohn gut aussieht.
Wenn du zwischen Minijob, Werkstudierendenjob und Teilzeit schwankst, lies ergänzend den Vergleich Werkstudent vs. Minijob. Beim Mindestlohn 2026/2027 macht die Jobform beim Nettoeffekt viel aus.
Nicht jede Person hat automatisch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Typische Ausnahmen:
Wenn du unsicher bist, ob dein Job unter den Mindestlohn fällt, lohnt sich ein genauer Blick in deinen Vertrag und die gesetzlichen Regeln.
Viele wollen wissen, was der Mindestlohn 2026 monatlich bedeutet, oder gezielt nach Mindestlohn 2026 Vollzeit und Mindestlohn 2027 Teilzeit aufschlüsseln. Die Antwort hängt von deiner Arbeitszeit ab. Der Stundenlohn steht fest, dein Monatsbrutto richtet sich nach den Stunden im Vertrag.
Was heißt das konkret im Monat? Bei einer 40-Stunden-Woche rechnet die Praxis häufig mit rund 173,33 Monatsstunden. Daraus entstehen ungefähr 2.409 Euro brutto pro Monat im Jahr 2026 und rund 2.531 Euro brutto pro Monat im Jahr 2027. Bei 160 Monatsstunden (Teilzeit) kommst du auf 2.224 Euro brutto im Jahr 2026 und 2.336 Euro brutto im Jahr 2027.
Schau dir dabei vor allem drei Punkte an:
Bei der Suche nach „Mindestlohn Netto 2026“ oder „Mindestlohn 2027 brutto netto Unterschied“ ist Vorsicht angebracht. Netto hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kirchensteuer, Bundesland und Jobart ab. Zwei Personen mit gleichem Brutto können unterschiedliche Nettobeträge erhalten. Wenn du den Unterschied zwischen Lohn und Gehalt auffrischen willst, schau in den bigKARRIERE-Artikel Lohn vs. Gehalt verständlich erklärt.
Tipp: Öffne parallel den bigKARRIERE-Ratgeber „Netto und Brutto verständlich erklärt“ und check, wie sich dein Bruttolohn beim Mindestlohn 2026/2027 aufs Netto auswirkt.
Um dein Monatsgehalt zu berechnen, reicht eine einfache Faustformel: Stundenlohn × vereinbarte Monatsstunden = Bruttogehalt.
Ein paar Beispiele zur Orientierung:
So kannst du für deinen eigenen Vertrag schnell checken, ob dein Monatslohn zur gesetzlichen Untergrenze passt.
Die Minijobgrenze wird durch die Erhöhung automatisch angehoben. Seit 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat. Ab 2027 steigt sie voraussichtlich auf 633 Euro im Monat. Die Grenze folgt einer gesetzlichen Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet.
Das hilft dir, wenn du neben Schule, Studium oder Ausbildung Geld verdienen willst, ohne aus dem Minijob beim Mindestlohn 2026/2027 herauszurutschen. Der höhere Stundenlohn frisst deine erlaubten Stunden nicht weg, weil die Verdienstgrenze mitzieht.
Rechne trotzdem genau nach. Bei 13,90 Euro pro Stunde passen im Jahr 2026 rund 43 Stunden pro Monat in die Minijobgrenze. Bei 14,60 Euro pro Stunde bleiben 2027 ebenfalls rund 43 Stunden monatlich möglich. Die Erhöhung ab 2026 und 2027 verändert also vor allem deinen Monatsverdienst, weniger dein Stundenkontingent.
Wenn dein Arbeitgeber dir nach der Erhöhung dieselbe Monatsvergütung zahlen will, sinkt deine Arbeitszeit. Wenn du gleich viele Stunden arbeitest, steigt dein Monatsverdienst. Beides gehört klar in den Dienstplan und in deine Lohnabrechnung.
Für Auszubildende gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Du erhältst Ausbildungsvergütung, keinen normalen Arbeitslohn. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine angemessene Vergütung; für Ausbildungen ohne Tarifbindung gibt es eine Mindestausbildungsvergütung.
Für Ausbildungsstarts im Jahr 2026 liegt diese gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 724 Euro, im zweiten bei 854 Euro, im dritten bei 977 Euro und im vierten bei 1.014 Euro. Tarifverträge können höhere Beträge festlegen; viele Branchen zahlen deutlich mehr.
Was bringt dir der Mindestlohn 2026/2027 für Azubis trotzdem, auch wenn er offiziell nicht für dich gilt? Er setzt eine Vergleichsmarke. Wenn Ungelernte im Nebenjob 13,90 Euro oder 14,60 Euro pro Stunde verdienen, ist die Frage berechtigt, warum die Ausbildung finanziell knapper ausfällt. Die Antwort liegt im Ausbildungszweck: Dein Betrieb bezahlt Lernzeit, Berufsschule, Anleitung und Prüfungsvorbereitung mit. Fair fühlt sich das nicht in jedem Betrieb an.
Nutze den Vergleich trotzdem klug. Vor der Bewerbung prüfst du die Ausbildungsvergütung, die Fahrtkosten, mögliche Zuschüsse und den Tarifstatus. Hilfreich ist dazu der bigKARRIERE-Ratgeber „Azubi-Gehalt im Griff behalten“. Schau dort als Nächstes rein und vergleiche deine Ausbildungsvergütung mit dem, was beim Mindestlohn 2026/2027 in Nebenjobs gezahlt wird.
Deine Ausbildungsvergütung fällt nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Dein Nebenjob kann sehr wohl darunter fallen. Arbeitest du abends im Kino, samstags im Supermarkt oder in den Semesterferien im Lager, zählt häufig die gesetzliche Untergrenze beim Stundenlohn.
Achte auf deine Belastung. Ausbildung, Berufsschule, Lernen, Pendeln und Nebenjob füllen eine Woche schnell bis zum Rand. Geld hilft, aber Schlafmangel rächt sich – spätestens in der Berufsschule. Wenn du minderjährig bist, setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz dir enge Grenzen bei Arbeitszeiten und -tagen. Für deine Rechte als Azubi findest du bei bigKARRIERE eine eigene Übersicht zu Rechten und Pflichten in der Ausbildung.
Der Mindestlohn macht deinen Nebenjob finanziell attraktiver, aber er löst deine Zeitprobleme nicht. Lieber 25 gut bezahlte Stunden im Monat als 45 Stunden, die dich in der Berufsschule ausbremsen.
Beim Praktikum zählt der Einzelfall. Freiwillige Praktika fallen grundsätzlich unter den Mindestlohn. Ausnahmen greifen zum Beispiel bei Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium. Auch Orientierungspraktika bis zu drei Monaten können ohne Mindestlohn laufen.
Die Erhöhung ab 2026 und 2027 spielt für dich vor allem bei längeren freiwilligen Praktika eine Rolle. Dauert dein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate und greift keine gesetzliche Ausnahme, gehört der Mindestlohn ab dem ersten Tag in die Vergütung. Lass dir Dauer, Zweck und Vergütung schriftlich geben.
Bei Ferienjobs sieht es klarer aus. Bist du volljährig und arbeitest als normale:r Arbeitnehmer:in, gilt in der Regel die gesetzliche Untergrenze. Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung greift eine Ausnahme. Genau diese Grenze sorgt in vielen Ferienjobs für Missverständnisse.
Hinweis zur Einstiegsqualifizierung: Das ist eine Art längeres Praktikum vor der Ausbildung, das von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann. Hier gelten eigene Regelungen; der Mindestlohn greift nicht automatisch. Prüfe deinen Vertrag genau.
Wenn du ein Praktikum suchst, prüfe den Vertrag mit kühlem Kopf. bigKARRIERE hat dazu Tipps, wie du ein passendes Praktikum findest.
Der Mindestlohn schützt dich nur dann, wenn deine Abrechnung stimmt. Viele Fehler entstehen nicht beim Stundenlohn, sondern bei unbezahlter Vorbereitungszeit, falschen Pausen, zu niedrig erfassten Stunden oder unklaren Probeschichten.
Schreib deine Arbeitszeiten mit. Am besten direkt nach jeder Schicht: Start, Ende, Pausen und besondere Aufgaben. In Branchen wie Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung oder Messebau gelten Dokumentationspflichten. Deine private Liste schützt dich, falls Dienstplan und Abrechnung nicht zusammenpassen.
Prüfe deine Abrechnung in vier Schritten:
Wenn dein Vertrag verwirrend klingt, lohnt sich ein genauer Blick in Arbeitsrecht und Vertragsthemen. Starte mit dem bigKARRIERE-Beitrag zum Arbeitsvertrag verhandeln.
Viele Berufseinsteiger:innen machen einen Denkfehler: Sie nehmen den Mindestlohn als Orientierung für ein faires Gehalt. Die gesetzlichen Untergrenzen beim Stundenlohn markieren nur die Untergrenze. Sie sagen nichts darüber, was deine Qualifikation wert ist.
Nach einer abgeschlossenen Ausbildung, einem dualen Studium oder ersten Berufserfahrungen darf dein Lohn klar darüberliegen. Das gilt besonders in Branchen mit Fachkräftemangel, Schichtarbeit, Verantwortung, Kundenkontakt oder technischen Aufgaben.
Nutze den Mindestlohn als Rechenbasis. Wenn ein Job nach der Ausbildung kaum über 14,60 Euro pro Stunde liegt, frag nach Entwicklung, Zulagen, Tarifbindung und Weiterbildung. Eine geringe Differenz zum Mindestlohn kann ein Warnsignal sein – sie kann aber auch bedeuten, dass Benefits, Arbeitszeiten oder Aufstiegschancen genauer auf den Tisch gehören.
Für deine Vorbereitung hilft dir der bigKARRIERE-Ratgeber Gehaltsvorstellung richtig formulieren. Wenn du konkrete Vergleichswerte suchst, lies außerdem realistische Einstiegsgehälter nach dem Start ins Berufsleben.
Die Erhöhung ab 2026 und 2027 zwingt Arbeitgeber zu sauberer Planung. Dienstpläne, Minijobverträge, Praktikumsverträge, Lohnabrechnungen und Zeiterfassung müssen zu den neuen Beträgen passen. Für dich zählt am Ende, was auf dem Konto landet und wie viele Stunden du dafür geleistet hast.
Gerade kleine Betriebe reagieren manchmal langsam. Das macht eine falsche Abrechnung nicht okay. Sprich freundlich, konkret und mit Zahlen. Beispiel: „Ich habe im Januar 38 Stunden gearbeitet. Bei 13,90 Euro ergibt das 528,20 Euro brutto. Auf meiner Abrechnung stehen 500 Euro. Kannst du das bitte prüfen?“
Dieses Gespräch wirkt erwachsener als ein wütender Chat um Mitternacht. Falls dein Betrieb blockt, helfen Gewerkschaft, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Mindestlohn-Hotline oder rechtliche Beratung.
Die neuen Mindestlohn-Stufen machen Vergleiche einfacher: Du siehst schneller, ob ein Angebot fair bezahlt ist. Seit 2026 gilt 13,90 Euro, ab 2027 gilt 14,60 Euro. Minijobs wachsen mit, Azubis bleiben beim eigenen Vergütungssystem, Praktika hängen am konkreten Zweck und an der Dauer.
Für deinen Alltag zählt die praktische Konsequenz: Lies deinen Vertrag, rechne deine Stunden nach und akzeptiere keine Ausreden bei normaler Arbeit unterhalb der gesetzlichen Grenze. Wenn du gerade nach Ausbildung, Nebenjob oder erstem Job suchst, findest du bei bigKARRIERE viele Infos rund um Ausbildung, Studium und Berufseinstieg. Stöbere als Nächstes in den Ratgebern zu Praktikum, Gehaltsverhandlung und Einstiegsgehältern und nutze den Überblick zum Mindestlohn 2026/2027 direkt für deine nächste Bewerbung.
Schnapp dir deine letzte Abrechnung, teile brutto durch deine Stunden und schau, was rauskommt. Das dauert keine fünf Minuten – aber du weißt danach genau, wo du stehst. Die neuen Mindestlohn-Stufen schützen dich nur dann, wenn du deine Zahlen kennst und aktiv kontrollierst.
Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Für 2027 steigt sie mit der Erhöhung voraussichtlich auf 633 Euro im Monat. Die Formel koppelt die Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn, damit Minijobber:innen trotz höherem Stundenlohn ungefähr gleich viele Stunden arbeiten können. Rechnerisch passen sowohl 2026 als auch 2027 rund 43 Stunden pro Monat in den Minijob.
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto pro Stunde. Damit ist die zweite Stufe der aktuellen Erhöhung erreicht.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt 13,90 Euro brutto pro Stunde, vorher waren es 2025 noch 12,82 Euro. Für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Minijobber:innen und viele Nebenjobs macht die Erhöhung einen spürbaren Unterschied.
Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Diese Werte gelten bundesweit.
Nein. Azubis erhalten Ausbildungsvergütung nach eigenen Regeln. Für Ausbildungsstarts 2026 gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, sofern kein höherer Tarif greift. Dein Nebenjob neben der Ausbildung kann dagegen unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen.
Wie viel dir netto bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kirchensteuer, Bundesland und Jobart (Minijob, Midijob, Werkstudierendenjob, Vollzeit). Bei einem Vollzeitjob mit 40 Stunden pro Woche kommst du 2026 auf rund 2.409 Euro brutto, 2027 auf rund 2.531 Euro. Dein Nettolohn kann sich aber stark unterscheiden, je nachdem, ob du steuerpflichtig bist oder als Minijobber:in pauschal versteuert wirst. Nutze für eine grobe Einschätzung einen Brutto-Netto-Rechner und lies dazu den bigKARRIERE-Ratgeber „Netto und Brutto verständlich erklärt“.
Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergeben sich folgende Bruttowerte: 2026 rund 2.409 Euro pro Monat (13,90 Euro × ca. 173,33 Stunden), 2027 rund 2.531 Euro pro Monat (14,60 Euro × ca. 173,33 Stunden). Arbeitest du weniger oder mehr Stunden, ändert sich dein Monatsgehalt entsprechend. Entscheidend ist immer die Anzahl der bezahlten Stunden in deinem Arbeitsvertrag.
Im Ferienjob gilt die gesetzliche Untergrenze nur, wenn du volljährig bist oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Bist du unter 18 Jahre alt und hast noch keine Ausbildung abgeschlossen, greift eine gesetzliche Ausnahme. Viele Schülerjobs werden deshalb unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Achte genau darauf, was im Vertrag steht und wie alt du bist, wenn der Ferienjob startet.
Ja, auch Werkstudenten haben in der Regel Anspruch auf die gesetzlichen Untergrenzen beim Stundenlohn – also mindestens 13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026 und 14,60 Euro ab 2027. Der Werkstudentenstatus ändert nichts daran, dass dein Stundenlohn die Untergrenze erreichen muss. Was sich unterscheidet, sind die Sozialabgaben: Als Werkstudent:in zahlst du üblicherweise weniger Beiträge, solange du im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Für 2028 und 2030 gibt es noch keine festen Beträge. Die nächsten Werte hängen von künftigen Beschlüssen und Verordnungen ab. Verlass dich bei Zukunftszahlen nicht auf Social-Media-Grafiken ohne Datum und Rechtsgrundlage.