Arbeiten, wenn andere frei haben
Wie lange und wann wir arbeiten, beeinflusst unser Leben stark. Das Arbeitszeitgesetz schützt Sonntage und Feiertage – trotzdem gibt’s Jobs, wo Arbeit an diesen Tagen nötig ist. Hier erfährst du mehr!
Wie lange und wann wir arbeiten, beeinflusst unser Leben stark. Das Arbeitszeitgesetz schützt Sonntage und Feiertage – trotzdem gibt’s Jobs, wo Arbeit an diesen Tagen nötig ist. Hier erfährst du mehr!
Unter dem Begriff Feiertagsarbeit versteht man das Arbeiten am Feiertag. Je nach Land und Bundesland sind Feiertage anders definiert. Bundesweite gesetzliche Feiertage, also Feiertage, die in ganz Deutschland gelten, sind beispielsweise Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, 1. Weihnachtsfeiertag und 2. Weihnachtsfeiertag. An diesen Tagen gilt ein Beschäftigungsverbot. Allerdings gibt es einige Branchen, in denen es ohne Feiertags- und Sonntagsarbeit nicht geht. In Deutschland ist der Umgang mit Arbeit an Sonn- und Feiertagen gesetzlich geregelt.
Das Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) regelt in Deutschland die verschiedenen Aspekte rund um das Thema Arbeitszeit. Hier finden sich Regelungen zur Höchstarbeitszeit, zu Pausen- und Ruhezeiten sowie zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Zur Arbeit an Feiertagen und Sonntagen sagt § 9 des Arbeitszeitgesetzes, dass Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten dürfen. Das Arbeitszeitgesetz sieht jedoch Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot vor. So besagt der § 10 des Arbeitszeitgesetzes, dass Arbeitnehmer in folgenden Bereichen auch an Sonn- und Feiertagen tätig sein können:
Für Beschäftigte, die sich im Mutterschutz befinden, gilt eine Ausnahme von der Ausnahme. Werdende und stillende Mütter dürfen laut Mutterschutzgesetz nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Eine Feiertagsarbeit ist hier nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Ausnahme von dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen wird auch für Betriebe gemacht, in denen Schichtarbeit üblich ist. Bei Betrieben mit Schichtarbeit ist es möglich, die Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückzuverlegen. Wichtig ist, dass für 24 Stunden eine Ruhepause eingehalten wird. Die Sonntagsruhe kann bei Berufskraftfahrern um zwei Stunden vorverlegt werden. So können sie beispielsweise bereits um 22 Uhr am Sonntag mit ihrer Tour starten. Bei Konditoreien und Bäckereien wird ebenfalls eine Ausnahme gemacht. Hier darf man trotz Sonntagsruhe drei Stunden früher mit dem Herstellen und Austragen von Waren beginnen.
In einigen Branchen gehört Feiertags- und Sonntagsarbeit dazu. Hier gilt dennoch, dass es einen Ausgleich geben muss, wenn das Arbeiten am Feiertag erforderlich ist. Dieses Recht ist im § 11 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Folgende Ansprüche sind hier für Arbeitnehmer vorgesehen:
Wichtig zu wissen: Auch wenn viele glauben, dass man für Feiertagsarbeit eine höhere Vergütung erhalten muss, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet seinen Angestellten einen Feiertagszuschlag zu zahlen. Es kann jedoch sein, dass Mitarbeiter einen solchen Zuschlag tatsächlich erhalten. Dieser ist dann im Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise der Betriebsvereinbarung geregelt.
Am Sonntag zu arbeiten, ist nicht in allen Branchen erlaubt. Sonn- und Feiertagsarbeit gehört in einigen Bereichen jedoch dazu. In manchen Bereichen geht es um das Wohl von Menschen und Tieren, in anderen Branchen muss man sich frühzeitig auf das Geschäft an Werktagen vorbereiten und einige leben hauptsächlich vom Geschäft an Sonn- und Feiertagen. Wenn du am Sonntag arbeiten musst oder das Arbeiten am Feiertag in deinem Job üblich ist, solltest du auf einen entsprechenden Ausgleich achten und prüfen, ob dir laut Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise Betriebsvereinbarung ein Feiertagszuschlag zusteht.