Die Druckkündigung
Druckkündigung - es liegt kein Fehlverhalten vor und betriebsbedingte Gründe gibt es ebenfalls nicht, aber eure Kollegen oder Kunden fordern euren Rauswurf.
Druckkündigung - es liegt kein Fehlverhalten vor und betriebsbedingte Gründe gibt es ebenfalls nicht, aber eure Kollegen oder Kunden fordern euren Rauswurf.
Zu einer Druckkündigung kann es kommen, wenn der Arbeitgeber von außen unter Druck gesetzt wird. Er selbst sieht keine Notwendigkeit, dem in die Kritik geratenen Mitarbeiter zu kündigen. Aber Mitarbeiter, Betriebsrat, Kunden oder Geschäftspartner verlangen dessen Kündigung. Sie drohen dem Arbeitgeber mit harten wirtschaftlichen Konsequenzen, wenn dieser ihren Forderungen nicht nachgibt. Er muss dem Mitarbeiter kündigen, sonst hat er große Nachteile. Druckkündigungen sind jedoch nicht so leicht durchzuführen. Es gibt strenge Auflagen und Voraussetzungen.
Bei einer Druckkündigung wird die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen, weil dies von Dritten so verlangt wird. Anders als bei der klassischen Kündigung hängt diese nicht mit betrieblichen Gründen oder einem Fehlverhalten des Mitarbeiters zusammen. Der Arbeitgeber erfährt einen starken Druck von außen. Dabei kann es sich um andere Mitarbeiter, den Betriebsrat, eine Aufsichtsbehörde oder Kunden handeln. Mitarbeiter könnten damit drohen, nicht mehr weiter zu arbeiten, wenn der entsprechende Mitarbeiter nicht gekündigt wird. Kunden könnten sich für eine Zusammenarbeit mit der Konkurrenz entscheiden, falls ihrem Verlangen nicht nachgegeben wird. Dem Arbeitgeber drohen Stornierungen, Arbeitsniederlegung, Kündigungen anderer Mitarbeiter oder ein Abbruch der geschäftlichen Beziehungen. In jedem Fall drohen dem Arbeitgeber Nachteile, wenn er dem Druck von außen nicht nachgibt und dem Mitarbeiter kündigt.
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Es gibt Kollegen, die sind einfach unerträglich und das Arbeitsklima leidet darunter. Ständig kommen blöde Sprüche und irgendwie fühlt man sich in der Gegenwart mancher Kollegen unwohl. Wenn es darum geht die Arbeit zu verteilen, dann haben manche Kollegen recht kluge Strategien, um stets übersehen zu werden. Mit diesen Arbeitsvermeidungstaktiken sichert sich der eine oder andere seinen pünktlichen Feierabend, während sich bei anderen die Arbeit auf dem Schreibtisch stapelt. Wenn das Betriebsklima unter dem Verhalten eines anderen Mitarbeiters leidet, ist es durchaus sinnvoll, diesen Umstand beim Chef anzusprechen. Schwierig wird es, wenn der Mitarbeiter bei seinem unangenehmen Verhalten bleibt, dieses aber nicht so gravierend ist, dass eine Abmahnung oder Versetzung möglich ist. Ist ein Großteil der Mitarbeiter von einem Kollegen so richtig genervt, könnten sie zum Chef gehen und die Kündigung des nervigen Kollegen einfordern. Sie machen Druck, drohen dem Boss mit einem Streik oder Kündigung, wenn der unzumutbare Kollege nicht endlich gehen muss. Wenn der Chef nun gar keinen anderen Ausweg sind und alles bereits versucht hat, um die Wogen zu glätten, dann kann er sich für eine vergleichsweise seltene Druckkündigung entscheiden. Sie ist oftmals das letzte Mittel, wenn keine anderen Maßnahmen gegriffen haben. Der Druck muss nicht immer von Mitarbeitern ausgehen, auch Kunden, Geschäftspartner oder Betriebsrat können den Arbeitgeber unter Druck setzen. Allerdings ist es nicht so einfach eine solche Kündigung auszusprechen. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, sich um andere Lösungen zu bemühen und sich schützend vor den jeweiligen Mitarbeiter zu stellen.
Druckkündigungen kommen zwar selten vor, sie sind aber grundsätzlich möglich und auch gesetzlich zulässig. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen der echten und der unechten Druckkündigung. Bei unechten Druckkündigungen gibt es einen Grund, der auch aus objektiver Sicht gerechtfertigt ist. Ein Mitarbeiter verlangt zwar die Kündigung eines Kollegen und der Arbeitgeber gibt diesem Verlangen nach, aber es handelt sich eben nicht um eine Druckkündigung, sondern zumeist um eine verhaltensbedingte Kündigung. Hier spielen im Hintergrund häufig Dinge wie Mobbing, sexuelle Belästigung, Diebstahl und Tätlichkeiten eine Rolle. Bei der echten Druckkündigung liegt kein objektiv gerechtfertigter Grund vor. Das heißt, der Mitarbeiter hat sich nicht nachweislich falsch verhalten. Auch betriebsbedingte Gründe legen nicht vor. Allerdings drohen dem Arbeitgeber massive Nachteile, wenn er dem Mitarbeiter nicht kündigt. Die echte Druckkündigung soll nicht missbraucht werden, um Mitarbeiter einfach so zu kündigen, weil man diese vielleicht nicht besonders gut leiden kann. Missbräuchlicher Verwendung dieser Kündigungsart soll durch hohe Auflagen entgegengewirkt werden. Folgendes muss erfüllt sein:
So einfach lassen sich Druckkündigungen nicht durchführen. Der Arbeitnehmer soll grundsätzlich vor einem ungerechtfertigten Rauswurf geschützt werden. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber Versuche unternehmen, den Mitarbeiter zu schützen und die Konflikte zu bereinigen. Die Kündigung gilt als das letzte Mittel. Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine gewisse Fürsorgepflicht. Er muss daher einen bestimmten Ablauf einhalten, ehe er einem Mitarbeiter aufgrund des Drucks durch Dritte kündigen darf. Von daher gilt folgender Ablauf:
Gegen eine Druckkündigung kann man sich natürlich auch wehren. Man sollte sich allerdings fragen, ob das sinnvoll ist, da das Arbeitsklima häufig bereits schwer beschädigt ist und man sich in diesem Unternehmen möglicherweise nie mehr ganz wohl fühlt. Wer sich dennoch wehren möchte, kann Folgendes tun:
Keine Frage, eine Druckkündigung ist für alle Beteiligten eine unangenehme Sache. Wenn ihr jemandem auf Druck von außen kündigen sollt, prüft, ob es auch mildere Maßnahmen zur Abwehr der Kündigung gibt. Sollten andere eure Kündigung fordern, schaltet einen Anwalt für Arbeitsrecht ein und lasst euch in dieser schwierigen Situation unterstützen.