Neue Chancen für Berufseinsteiger
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Neue Chancen für Berufseinsteiger
Job weg in der Probezeit?

So sichern sich Berufseinsteiger trotzdem ihre Chancen

Jede vierte Stelle endet bereits in der Probezeit, doch das bedeutet nicht das Karriereende. Wer seine Rechte kennt und klug reagiert, kann den Neuanfang auch als Chance nutzen.

Fast ein Viertel aller neuen Arbeitsverhältnisse in Deutschland endet bereits in der Probezeit. Das geht aus Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor, die 2022 veröffentlicht wurden. Für Berufseinsteiger ist diese Zahl ein Schock, denn nach langer Suche und oft nervenaufreibenden Bewerbungsprozessen rechnet kaum jemand mit einem so frühen Ende. Dennoch bietet die Situation mehr Möglichkeiten, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Wer seine Rechte kennt und strategisch vorgeht, verwandelt eine Niederlage in eine zweite Chance.

Rechte in der Probezeit sind klar geregelt

Die ersten Monate im Job gelten als Bewährungsphase. Arbeitgeber prüfen, ob neue Angestellte ins Team passen, und Beschäftigte lernen, ob die Stelle ihren Erwartungen entspricht. Kündigungen erfolgen in dieser Zeit schneller, da die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Absatz 3 BGB lediglich zwei Wochen beträgt. Für Berufseinsteiger klingt das hart, doch genau diese Flexibilität soll beiden Seiten ermöglichen, sich ohne lange Bindung voneinander zu trennen.

Trotzdem heißt eine Kündigung in der Probezeit nicht, dass Betroffene ohne Optionen dastehen. In manchen Fällen haben junge Angestellte sogar Anspruch auf eine Abfindung, auch wenn sie diesen Begriff bisher nur aus Erzählungen kannten. Häufiger ist es jedoch entscheidend, ein korrektes Arbeitszeugnis einzufordern. Dieses Dokument bildet später die Basis für weitere Bewerbungen und kann Türen öffnen oder schließen. Wer also beim Gespräch über das Ende der Beschäftigung ruhig bleibt, klare Fragen stellt und seine Rechte einfordert, sichert sich wichtige Vorteile für den nächsten Schritt.

Arbeitszeugnis hat großen Einfluss

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entscheidet oft darüber, ob ein Bewerber zu einem Gespräch eingeladen wird oder nicht. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis nur wenige Monate bestand, kann der Text wertvolle Hinweise über Leistung und Verhalten liefern. Arbeitgeber sind nach § 109 Gewerbeordnung verpflichtet, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Formulierung automatisch positiv zu deuten ist.

So kann der Satz „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit“ auf den ersten Blick freundlich klingen, gilt aber im sogenannten Zeugnisdeutsch als mittelmäßig und signalisiert Personalern eine eher durchschnittliche Leistung. Deutlich besser bewertet wird „Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, was als eine Art Bestnote gilt. Ein weiterer Unterschied liegt in der Beschreibung des Sozialverhaltens: „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei“ klingt deutlich schwächer als „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war jederzeit vorbildlich“.

Emotionale Stabilität schützt vor vorschnellen Entscheidungen

Viele junge Menschen fühlen sich nach einer Kündigung persönlich abgelehnt. Dieses Gefühl ist nachvollziehbar, doch es vernebelt oft den klaren Blick. Psychologen wie Prof. Andreas Heinz von der Charité Berlin betonen, dass Selbstwert und berufliche Kompetenz nicht automatisch unter einem gescheiterten Jobstart leiden müssen. Entscheidend ist, wie schnell Betroffene ihre Emotionen sortieren und wieder handlungsfähig werden.

Praktisch bedeutet das: Zunächst Abstand gewinnen, die eigene Situation realistisch einschätzen und vor allem nicht in Panik verfallen. Wer sofort neue Bewerbungen verschickt, ohne die Gründe für das Scheitern zu reflektieren, wiederholt möglicherweise dieselben Fehler. Ein kurzes Gespräch mit ehemaligen Kollegen oder Vorgesetzten kann wertvolle Hinweise liefern, woran es gelegen hat. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine sachliche Analyse der Situation.