Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen?
Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen? Erfahre, was erlaubt ist, welche Rechte du hast und worauf du im Bewerbungsprozess achten solltest.
Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen? Erfahre, was erlaubt ist, welche Rechte du hast und worauf du im Bewerbungsprozess achten solltest.
Stell dir vor, du hast deinen Traumjob fast in der Tasche – Bewerbung lief super, Vorstellungsgespräch hat gerockt. Und plötzlich schießt dir ein Gedanke durch den Kopf: Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen und alles über mich ausplaudern? Oder kann der neue Arbeitgeber einfach beim alten Betrieb durchklingeln und heimlich Infos einholen?
Als Karriereportal bigKARRIERE bekommst du von uns einen umfassenden Ratgeber, der dir diese Sorgen nimmt. Du erfährst, was rechtlich erlaubt ist, wo Datenschutz klare Grenzen setzt und wie du dich gegen Ausreißer unter Chef:innen wehrst.
Du wechselst den Job aus guten Gründen: bessere Bezahlung, fairere Führung, sinnvollere Aufgaben. Trotzdem klebt oft die Angst im Hinterkopf:
Es geht hier nicht nur um Höflichkeit, sondern um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und deine berufliche Zukunft. Ein negativer „Warnanruf“ kann im schlimmsten Fall einen neuen Job zerstören oder deinen Ruf als Mitarbeiter:in dauerhaft beschädigen.
Genau deshalb klären wir in diesem Ratgeber:
Damit kannst du souverän planen, ohne dass die Frage „darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen“ dir den Schlaf raubt.
Bevor es um konkrete Szenarien geht, brauchst du das juristische Grundgerüst – kurz und verständlich.
Sobald es um Infos über dich als Person geht, greift das Datenschutzrecht. Basis sind:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, durch die du identifizierbar bist: Name, Anschrift, Kranktage, Beurteilungen, Bewertungen, Lohnhöhe, Abmahnungen und vieles mehr.
Für Arbeitgeber:innen bedeutet das:
Die wichtigste Rechtsgrundlage im Beschäftigtenverhältnis ist § 26 BDSG. Dort geht es darum, wann Arbeitgeber:innen Daten verarbeiten dürfen – etwa für Einstellung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Weitergabe an externe Dritte (wie einen möglichen neuen Arbeitgeber) fällt in der Regel nicht automatisch darunter.
Neben Datenschutz steht dein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Fokus. Es schützt:
Dieses Recht leitet sich aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ab. Es wirkt auch im Arbeitsverhältnis. Wenn der alte Chef beim neuen Arbeitgeber anruft und dich schlechtmacht oder vertrauliche Infos preisgibt, greift er in dieses Persönlichkeitsrecht ein.
Je nach Schwere kommen mehrere Ansprüche in Frage:
Gerichte sehen „Warnanrufe“ beim neuen Arbeitgeber kritisch, vor allem wenn sie über das Arbeitszeugnis hinaus negative Zusatzinfos enthalten.
Vielleicht hast du schon gehört: Arbeitszeugnisse müssen „wahr und wohlwollend“ sein. Das gilt als Kernregel im Arbeitsrecht. Arbeitgeber:innen dürfen dich nicht grundlos schlecht darstellen, aber auch nicht bewusst Lügen zu deinen Gunsten schreiben.
Diese Grundsätze beeinflussen auch mündliche Auskünfte:
Wichtig: Ein altes Arbeitsverhältnis gibt dem früheren Arbeitgeber nicht automatisch das Recht, mit neuen Arbeitgeber:innen über dich zu sprechen. Es braucht immer eine konkrete, rechtliche Rechtfertigung.
Kernfrage: Was darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen? Und darf er einfach ohne dein Wissen durchklingeln?
Die klare Antwort aus datenschutzrechtlicher Sicht: Ohne deine ausdrückliche Einwilligung läuft nichts.
Damit dein neuer Arbeitgeber beim alten anrufen darf, braucht er eine Einwilligung, die:
Typisches Beispiel in der Praxis:
Ohne diese Einwilligung verletzt ein Anruf beim alten Arbeitgeber dein Recht auf Datenschutz.
Auch mit deiner Einwilligung gelten Grenzen. Der alte Arbeitgeber darf nicht einfach deine ganze Personalakte vorlesen. Er hat sich an das halten, was:
Erlaubt sind in der Regel nur Infos, die sich auch im Zeugnis wiederfinden oder klar mit deiner beruflichen Leistung zu tun haben, zum Beispiel:
Tabu bleiben in der Regel:
Für alle sensiblen Informationen gelten besonders strenge Datenschutzregeln. Hier schützt dich die DSGVO besonders stark.
Viele Bewerber:innen sind überrascht, wenn der neue Arbeitgeber nach Lohnabrechnungen fragt. Hintergrund können sein:
Rechtlich gilt:
Für bestimmte Konstellationen (Tarifüberleitung, öffentlicher Dienst, interne Einstufung) kann die Vorlage sinnvoll sein. Prüfe:
Du schützt dich, wenn du nur das offenlegst, was nötig ist. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch eine Arbeitnehmer:innenvertretung oder einen Fachanwalt.
Jetzt zur anderen Seite der Medaille: Was darf der ehemalige Arbeitgeber über dich erzählen – und wo endet seine Befugnis?
Mit deiner Einwilligung fallen in den Bereich vertretbarer Aussagen:
Diese Inhalte spiegeln das wider, was in einem qualifizierten Arbeitszeugnis steht. Juristisch ist wichtig:
Die Auskunft darf nicht schlechter sein als das ausgestellte Zeugnis, solange dieses noch gültig ist.
Wenn dein altes Zeugnis sehr positiv ist, aber der Chef am Telefon plötzlich über dich herzieht, entsteht ein Widerspruch, der rechtlich angreifbar wirkt.
Richtig kritisch wird es, wenn der alte Arbeitgeber aktiv deinen neuen Job sabotiert. Typische Beispiele:
Hier greifen mehrere rechtliche Schutzmechanismen:
Gerichte haben in vergleichbaren Fällen betont: Ein Ex-Chef darf neuen Arbeitgeber:innen nicht einfach „Warnanrufe“ schicken, die über objektiv belegbare Fakten hinausgehen. Für dich heißt das:
Du stehst hier nicht schutzlos da.
Krankheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Sie fallen unter besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO (Gesundheitsdaten).
Daraus resultiert:
Wenn dein alter Arbeitgeber dem neuen ausführlich von deinen Depressionen, Burnout, OPs oder chronischen Krankheiten erzählt, verletzt er Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht massiv. Das kann:
Gesundheitsinfos gehören dir – nicht der Personalabteilung.
Die Kernfrage deines Bauchgefühls: Was, wenn der alte Chef einfach aus Rache oder Frust zum Hörer greift?
Viele Chefs stellen irgendwann die scheinbar harmlose Frage: „Wo fängst du denn neu an?“ Gerade in der Kündigungsfrist wirkt das schnell wie Smalltalk.
Rechtlicher Hintergrund:
Wenn du Sorge vor Stress oder Racheaktionen hast, bleib freundlich, aber vage:
Du schützt dich, indem du die konkrete Firma nicht nennst.
Grundsatz: Ein Anruf ohne deine Einwilligung ist datenschutzrechtlich höchst problematisch.
Der alte Arbeitgeber:
Das verstößt in der Regel gegen DSGVO und BDSG. Nur in absoluten Ausnahmefällen, in denen der Schutz anderer extrem wichtige Interessen berührt (z.B. strafbare Handlungen mit konkreter Gefahr), kann eine sehr enge Rechtfertigung bestehen. Im normalen Beschäftigungsalltag trifft das so gut wie nie zu.
Für dich heißt das: Meldet sich dein alter Arbeitgeber ungefragt bei deinem neuen, steht er rechtlich auf sehr dünnem Eis.
Du erfährst, dass dein alter Arbeitgeber beim neuen angerufen hat und der Job plötzlich „aus Gründen“ geplatzt ist? Das trifft hart, besonders wenn du mitten im Übergang stehst.
In so einer Konstellation kommen mehrere Schritte in Frage:
Gespräch mit neuem Arbeitgeber suchen
Einschätzung durch Fachanwalt:in einholen
Datenschutzrechtlich aktiv werden
Arbeitszeugnis prüfen
Wichtig für dich: Du hast Möglichkeiten, dich zu wehren. Auch wenn der neue Job nicht zustande kommt, kannst du verhindern, dass der alte Arbeitgeber bei der nächsten Bewerbung wieder dazwischenfunkt.
Ohne deine ausdrückliche Einwilligung verstößt es in der Regel gegen Datenschutzrecht, wenn dein Arbeitgeber beim neuen Chef anruft und dort personenbezogene Daten über dich preisgibt. Dein alter Arbeitgeber darf weder ungefragt Details aus deiner Personalakte weitergeben noch freiwillig „Warnungen“ aussprechen. Wenn der neue Arbeitgeber Auskünfte einholen will, braucht er deine Zustimmung. Erklärt dir jemand, dass solche Anrufe immer erlaubt wären, passt das nicht zu den Vorgaben aus DSGVO und BDSG.
Mit deiner Einwilligung darf der neue Arbeitgeber beim alten Betrieb gezielt nachfragen, zum Beispiel zu Aufgabenbereichen, Leistungsniveau oder Teamverhalten. Solche Rückfragen müssen sich auf die Stelle beziehen, für die du dich bewirbst. Tabu bleiben Krankheitsdaten, private Probleme oder vertrauliche Interna. Ohne Einwilligung ist jede Auskunft datenschutzrechtlich problematisch. Wenn dich jemand fragt „Was darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen?“, lautet die seriöse Antwort: Nur das, wofür du zugestimmt hast und was für die neue Position relevant ist.
Ein generelles Recht, alte Lohnabrechnungen zu verlangen, gibt es nicht. Der neue Arbeitgeber kann zwar nach deinem bisherigen Gehalt fragen, Lohnabrechnungen sind aber sensible Unterlagen mit vielen zusätzlichen Informationen. Du entscheidest, ob du sie vorlegst. In speziellen Fällen, etwa im öffentlichen Dienst oder bei tariflichen Einstufungen, kann die Vorlage sinnvoll sein. Du kannst sensible Daten schwärzen, wenn du mehr Schutz für deine persönlichen Infos willst.
Gesundheitsdaten gehören zu den am stärksten geschützten Informationen. Dein ehemaliger Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Auskunft über Krankheiten, Diagnosen oder detaillierte Fehlzeiten geben. Selbst pauschale Aussagen wie „war häufig krank“ greifen in dein Persönlichkeitsrecht ein und verletzen in vielen Fällen die Datenschutzregeln. Nur eine sehr klare, freiwillige und informierte Einwilligung von dir kann hier ausnahmsweise eine Auskunft erlauben – üblich und empfehlenswert ist das allerdings nicht.
Wenn du den Eindruck hast, dass dein alter Arbeitgeber deinen neuen Job verhindert, weil er beim neuen Chef angerufen und dich schlecht dargestellt hat, geh in mehreren Schritten vor. Sichere Beweise, etwa E-Mails, Protokolle oder Aussagen aus dem neuen Unternehmen. Hole dir eine Einschätzung bei einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Je nach Fall kommen Unterlassungsansprüche, Widerruf falscher Behauptungen, Schadensersatz oder auch eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht in Frage. Du musst nicht akzeptieren, dass ein Rufschaden durch unzulässige Anrufe deine Zukunft verbaut.