Frau mit grauem Blazer und Locken schaut in die Kamera vor hellem Hintergrund
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Frau mit grauem Blazer und Locken schaut in die Kamera vor hellem Hintergrund
Deine Rechte als Berufseinsteiger:in

Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen?

Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen? Erfahre, was erlaubt ist, welche Rechte du hast und worauf du im Bewerbungsprozess achten solltest.

Stell dir vor, du hast deinen Traumjob fast in der Tasche – Bewerbung lief super, Vorstellungsgespräch hat gerockt. Und plötzlich schießt dir ein Gedanke durch den Kopf: Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen und alles über mich ausplaudern? Oder kann der neue Arbeitgeber einfach beim alten Betrieb durchklingeln und heimlich Infos einholen?

Als Karriereportal bigKARRIERE bekommst du von uns einen umfassenden Ratgeber, der dir diese Sorgen nimmt. Du erfährst, was rechtlich erlaubt ist, wo Datenschutz klare Grenzen setzt und wie du dich gegen Ausreißer unter Chef:innen wehrst.

Blatt mit Aufschrift "Contract" liegt auf Tisch und Frau faltet Hände zusammen
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Blatt mit Aufschrift "Contract" liegt auf Tisch und Frau faltet Hände zusammen

1. Ausgangslage: Warum die Frage „Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen?“ so sensibel ist

Du wechselst den Job aus guten Gründen: bessere Bezahlung, fairere Führung, sinnvollere Aufgaben. Trotzdem klebt oft die Angst im Hinterkopf:

  • Der alte Chef ärgert sich über deine Kündigung und ruft beim neuen Arbeitgeber an.
  • Die Personalabteilung plaudert über Krankentage oder Konflikte im Team.
  • Der neue Arbeitgeber hat Zweifel an Zeugnis oder Lebenslauf und greift heimlich zum Telefon.

Es geht hier nicht nur um Höflichkeit, sondern um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und deine berufliche Zukunft. Ein negativer „Warnanruf“ kann im schlimmsten Fall einen neuen Job zerstören oder deinen Ruf als Mitarbeiter:in dauerhaft beschädigen.

Genau deshalb klären wir in diesem Ratgeber:

  • Unter welchen Bedingungen ein neuer Arbeitgeber beim alten anrufen darf.
  • Welche Infos alte Arbeitgeber:innen weitergeben dürfen – und welche strikt tabu sind.
  • Was passiert, wenn der alte Arbeitgeber deinen neuen Job aktiv sabotiert.
  • Wie du dich rechtlich und praktisch schützt.

Damit kannst du souverän planen, ohne dass die Frage „darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen“ dir den Schlaf raubt.

2. Rechtlicher Rahmen: Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und Arbeitsrecht im Überblick

Bevor es um konkrete Szenarien geht, brauchst du das juristische Grundgerüst – kurz und verständlich.

2.1 Datenschutz: DSGVO und BDSG als Schutzschild

Sobald es um Infos über dich als Person geht, greift das Datenschutzrecht. Basis sind:

  • die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, durch die du identifizierbar bist: Name, Anschrift, Kranktage, Beurteilungen, Bewertungen, Lohnhöhe, Abmahnungen und vieles mehr.

Für Arbeitgeber:innen bedeutet das:

  • Ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung keine Weitergabe deiner Daten.
  • Jede Auskunft an Dritte (also an den neuen Arbeitgeber) braucht eine rechtliche Basis.

Die wichtigste Rechtsgrundlage im Beschäftigtenverhältnis ist § 26 BDSG. Dort geht es darum, wann Arbeitgeber:innen Daten verarbeiten dürfen – etwa für Einstellung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Weitergabe an externe Dritte (wie einen möglichen neuen Arbeitgeber) fällt in der Regel nicht automatisch darunter.

2.2 Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schutz des guten Rufs

Neben Datenschutz steht dein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Fokus. Es schützt:

  • deine persönliche und berufliche Ehre
  • deinen sozialen und beruflichen Ruf
  • deine Privatsphäre

Dieses Recht leitet sich aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ab. Es wirkt auch im Arbeitsverhältnis. Wenn der alte Chef beim neuen Arbeitgeber anruft und dich schlechtmacht oder vertrauliche Infos preisgibt, greift er in dieses Persönlichkeitsrecht ein.

Je nach Schwere kommen mehrere Ansprüche in Frage:

  • Unterlassung (also: er muss solche Anrufe stoppen)
  • Widerruf falscher Aussagen
  • Schadensersatz oder Schmerzensgeld bei massiver Rufschädigung

Gerichte sehen „Warnanrufe“ beim neuen Arbeitgeber kritisch, vor allem wenn sie über das Arbeitszeugnis hinaus negative Zusatzinfos enthalten.

2.3 Arbeitsrecht: Zeugnis, Wahrheitspflicht und Wohlwollen

Vielleicht hast du schon gehört: Arbeitszeugnisse müssen „wahr und wohlwollend“ sein. Das gilt als Kernregel im Arbeitsrecht. Arbeitgeber:innen dürfen dich nicht grundlos schlecht darstellen, aber auch nicht bewusst Lügen zu deinen Gunsten schreiben.

Diese Grundsätze beeinflussen auch mündliche Auskünfte:

  • Inhalte des Zeugnisses bilden die Obergrenze für Infos an Dritte.
  • Negative Zusatzinfos ohne handfesten sachlichen Grund sind heikel.
  • Verdeckte Kritik oder „Warnhinweise“ treffen schnell die Grenze zur unzulässigen Rufschädigung.

Wichtig: Ein altes Arbeitsverhältnis gibt dem früheren Arbeitgeber nicht automatisch das Recht, mit neuen Arbeitgeber:innen über dich zu sprechen. Es braucht immer eine konkrete, rechtliche Rechtfertigung.

3. Darf der neue Arbeitgeber beim alten anrufen? Nur mit deiner Einwilligung

Kernfrage: Was darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen? Und darf er einfach ohne dein Wissen durchklingeln?

Die klare Antwort aus datenschutzrechtlicher Sicht: Ohne deine ausdrückliche Einwilligung läuft nichts.

3.1 Einwilligung als Schlüssel – aber richtig!

Damit dein neuer Arbeitgeber beim alten anrufen darf, braucht er eine Einwilligung, die:

  • freiwillig erfolgt
  • informiert erfolgt (du weißt, wozu du „Ja“ sagst)
  • auf einen konkreten Zweck bezogen ist
  • dokumentiert ist (z.B. schriftlich oder per E-Mail)

Typisches Beispiel in der Praxis:

  • Der neue Arbeitgeber fragt dich im Gespräch, ob er Referenzen einholen darf.
  • Du bekommst ein Formular oder eine Mail: „Ich bin damit einverstanden, dass Unternehmen XY zum Zweck der Referenzeinholung Kontakt zu Firma Z aufnimmt.“
  • Du unterschreibst oder bestätigst per Klick/Mail.

Ohne diese Einwilligung verletzt ein Anruf beim alten Arbeitgeber dein Recht auf Datenschutz.

3.2 Grenzen der Einwilligung: Welche Infos dürfen weitergegeben werden?

Auch mit deiner Einwilligung gelten Grenzen. Der alte Arbeitgeber darf nicht einfach deine ganze Personalakte vorlesen. Er hat sich an das halten, was:

  • für die neue Stelle relevant ist,
  • sachlich richtig ist,
  • keine Gesundheits- oder besonders sensiblen Daten betrifft (z.B. Religion, Gewerkschaft, Gesundheitsdaten, Schwangerschaft).

Erlaubt sind in der Regel nur Infos, die sich auch im Zeugnis wiederfinden oder klar mit deiner beruflichen Leistung zu tun haben, zum Beispiel:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbereich
  • fachliche Leistung
  • Verhalten im Team

Tabu bleiben in der Regel:

  • detaillierte Krankenzeiten
  • Diagnosen
  • private Konflikte, Trennungen, familiäre Themen
  • Vermutungen („ich hatte das Gefühl, er sei psychisch labil“)

Für alle sensiblen Informationen gelten besonders strenge Datenschutzregeln. Hier schützt dich die DSGVO besonders stark.

3.3 Darf der neue Arbeitgeber alte Lohnabrechnung verlangen? 

Viele Bewerber:innen sind überrascht, wenn der neue Arbeitgeber nach Lohnabrechnungen fragt. Hintergrund können sein:

  • Prüfung der bisherigen Gehaltshöhe
  • Einstufung in Haustarife oder Gehaltsbänder
  • Nachweis von Beschäftigungsdauer oder Steuermerkmalen

Rechtlich gilt:

  • Dein neuer Arbeitgeber hat kein allgemeines Recht, deine alten Lohnabrechnungen zu verlangen.
  • Er braucht einen sachlichen Grund.
  • Du entscheidest, ob du diese Unterlagen vorlegst.

Für bestimmte Konstellationen (Tarifüberleitung, öffentlicher Dienst, interne Einstufung) kann die Vorlage sinnvoll sein. Prüfe:

  • Welche Daten stehen auf der Abrechnung?
  • Lassen sich Daten schwärzen (etwa Krankenkassenangaben, Religionszugehörigkeit)?

Du schützt dich, wenn du nur das offenlegst, was nötig ist. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch eine Arbeitnehmer:innenvertretung oder einen Fachanwalt.

Mann von hinten telefoniert und Sonne strahlt gegen ihn
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Mann von hinten telefoniert und Sonne strahlt gegen ihn

4. Wie weit darf ein ehemaliger Arbeitgeber gehen? Auskunftsgrenzen und No-Gos

Jetzt zur anderen Seite der Medaille: Was darf der ehemalige Arbeitgeber über dich erzählen – und wo endet seine Befugnis?

4.1 Auskünfte in Stichworten: Was zulässig ist

Mit deiner Einwilligung fallen in den Bereich vertretbarer Aussagen:

  • Beschäftigungsdauer („von 10/2022 bis 02/2026“)
  • Stellenbezeichnung und Aufgabenbereiche
  • grobe Einschätzung deiner Leistung („zuverlässig“, „zielorientiert“, „arbeitete sorgfältig“)
  • Team- und Führungsverhalten (wenn relevant)

Diese Inhalte spiegeln das wider, was in einem qualifizierten Arbeitszeugnis steht. Juristisch ist wichtig:

Die Auskunft darf nicht schlechter sein als das ausgestellte Zeugnis, solange dieses noch gültig ist.

Wenn dein altes Zeugnis sehr positiv ist, aber der Chef am Telefon plötzlich über dich herzieht, entsteht ein Widerspruch, der rechtlich angreifbar wirkt.

4.2 Rufschädigung durch ehemaligen Arbeitgeber: Wo die rote Linie verläuft

Richtig kritisch wird es, wenn der alte Arbeitgeber aktiv deinen neuen Job sabotiert. Typische Beispiele:

  • Er ruft von sich aus beim neuen Arbeitgeber an, ohne dass du davon weißt.
  • Er streut negative Behauptungen, die sich nicht belegen lassen.
  • Er warnt vor deiner angeblichen „Unzuverlässigkeit“ oder behauptet, du hättest gestohlen, ohne dass es Beweise gibt.

Hier greifen mehrere rechtliche Schutzmechanismen:

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Schutz vor ehrverletzenden und rufschädigenden Äußerungen.
  • Strafrecht: Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), wenn falsche Tatsachen behauptet werden, die geeignet sind, dich verächtlich zu machen.
  • Zivilrecht: Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz.

Gerichte haben in vergleichbaren Fällen betont: Ein Ex-Chef darf neuen Arbeitgeber:innen nicht einfach „Warnanrufe“ schicken, die über objektiv belegbare Fakten hinausgehen. Für dich heißt das:

  • Reine Meinung („ich mag die Person nicht“) ist schon heikel.
  • Falsche oder aufgeblähte Tatsachen sind hochgefährlich für den alten Arbeitgeber.

Du stehst hier nicht schutzlos da.

4.3 Darf ehemaliger Arbeitgeber Auskunft geben über Krankheit? 

Krankheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Sie fallen unter besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO (Gesundheitsdaten).

Daraus resultiert:

  • Ohne ausdrückliche, gesonderte Einwilligung keine Auskunft über Krankheiten.
  • Auch Krankheitsgründe stehen nicht im Zeugnis. Dort tauchen höchstens Formulierungen wie „war belastbar“ auf.
  • Selbst bloße Fehlzeiten sind heikel, vor allem wenn der Zusammenhang mit Krankheit klar wird.

Wenn dein alter Arbeitgeber dem neuen ausführlich von deinen Depressionen, Burnout, OPs oder chronischen Krankheiten erzählt, verletzt er Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht massiv. Das kann:

  • Bußgelder durch Datenschutzbehörden nach sich ziehen
  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen

Gesundheitsinfos gehören dir – nicht der Personalabteilung.

5. Darf mein alter Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen – ohne Anlass oder Einwilligung?

Die Kernfrage deines Bauchgefühls: Was, wenn der alte Chef einfach aus Rache oder Frust zum Hörer greift?

5.1 Alter Arbeitgeber will neuen Arbeitgeber wissen – muss ich das sagen?

Viele Chefs stellen irgendwann die scheinbar harmlose Frage: „Wo fängst du denn neu an?“ Gerade in der Kündigungsfrist wirkt das schnell wie Smalltalk.

Rechtlicher Hintergrund:

  • Du hast keine Pflicht, deinen neuen Arbeitgeber offenzulegen.
  • Auch eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dich zu solchen Angaben zwingt, wäre sehr problematisch.
  • Es existiert zwar ein berechtigtes Interesse an Konkurrenzschutz, aber kein generelles Auskunftsrecht über deine zukünftige Stelle.

Wenn du Sorge vor Stress oder Racheaktionen hast, bleib freundlich, aber vage:

  • „In einem anderen Unternehmen in der Region, Schwerpunkt XY.“
  • „Im selben Bereich, mehr Verantwortung im Team.“

Du schützt dich, indem du die konkrete Firma nicht nennst.

5.2 Darf alter Arbeitgeber beim neuen anrufen – ohne deine Einwilligung? 

Grundsatz: Ein Anruf ohne deine Einwilligung ist datenschutzrechtlich höchst problematisch.

Der alte Arbeitgeber:

  • verarbeitet und übermittelt deine personenbezogenen Daten
  • an einen Dritten (den neuen Arbeitgeber)
  • ohne Rechtsgrundlage und ohne Einwilligung

Das verstößt in der Regel gegen DSGVO und BDSG. Nur in absoluten Ausnahmefällen, in denen der Schutz anderer extrem wichtige Interessen berührt (z.B. strafbare Handlungen mit konkreter Gefahr), kann eine sehr enge Rechtfertigung bestehen. Im normalen Beschäftigungsalltag trifft das so gut wie nie zu.

Für dich heißt das: Meldet sich dein alter Arbeitgeber ungefragt bei deinem neuen, steht er rechtlich auf sehr dünnem Eis.

5.3 Alter Arbeitgeber verhindert neuen Job: Was kannst du tun? 

Du erfährst, dass dein alter Arbeitgeber beim neuen angerufen hat und der Job plötzlich „aus Gründen“ geplatzt ist? Das trifft hart, besonders wenn du mitten im Übergang stehst.

In so einer Konstellation kommen mehrere Schritte in Frage:

Gespräch mit neuem Arbeitgeber suchen

  • Ruhe bewahren.
  • Sachlich nachfragen, ob und welche Infos vom alten Arbeitgeber eingeflossen sind.
  • Gegebenenfalls um Transparenz bitten: „Gab es Rückmeldungen, die meine Einstellung beeinflusst haben?“

Einschätzung durch Fachanwalt:in einholen

  • Prüfen lassen, ob eine unzulässige Rufschädigung vorliegt.
  • Möglichkeiten: Unterlassungsanspruch, Widerruf bestimmter Behauptungen, Schadensersatz.

Datenschutzrechtlich aktiv werden

  • Bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes Beschwerde einreichen.
  • Verstoß gegen DSGVO und BDSG schildern, insbesondere unbefugte Datenweitergabe.

Arbeitszeugnis prüfen

  • Passt der Inhalt des Zeugnisses zu den behaupteten Aussagen?
  • Wenn Zeugnis sehr positiv ist, aber mündliche Aussagen extrem negativ, spricht das für ein rechtswidriges Vorgehen des alten Arbeitgebers.

Wichtig für dich: Du hast Möglichkeiten, dich zu wehren. Auch wenn der neue Job nicht zustande kommt, kannst du verhindern, dass der alte Arbeitgeber bei der nächsten Bewerbung wieder dazwischenfunkt.

Häufige Fragen zu „Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen?

  • Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen, ohne mich zu fragen?

    Darf mein Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen, ohne mich zu fragen?

    Ohne deine ausdrückliche Einwilligung verstößt es in der Regel gegen Datenschutzrecht, wenn dein Arbeitgeber beim neuen Chef anruft und dort personenbezogene Daten über dich preisgibt. Dein alter Arbeitgeber darf weder ungefragt Details aus deiner Personalakte weitergeben noch freiwillig „Warnungen“ aussprechen. Wenn der neue Arbeitgeber Auskünfte einholen will, braucht er deine Zustimmung. Erklärt dir jemand, dass solche Anrufe immer erlaubt wären, passt das nicht zu den Vorgaben aus DSGVO und BDSG.

  • Was darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen?

    Was darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen?

    Mit deiner Einwilligung darf der neue Arbeitgeber beim alten Betrieb gezielt nachfragen, zum Beispiel zu Aufgabenbereichen, Leistungsniveau oder Teamverhalten. Solche Rückfragen müssen sich auf die Stelle beziehen, für die du dich bewirbst. Tabu bleiben Krankheitsdaten, private Probleme oder vertrauliche Interna. Ohne Einwilligung ist jede Auskunft datenschutzrechtlich problematisch. Wenn dich jemand fragt „Was darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen?“, lautet die seriöse Antwort: Nur das, wofür du zugestimmt hast und was für die neue Position relevant ist.

  • Darf der neue Arbeitgeber alte Lohnabrechnung verlangen?

    Darf der neue Arbeitgeber alte Lohnabrechnung verlangen?

    Ein generelles Recht, alte Lohnabrechnungen zu verlangen, gibt es nicht. Der neue Arbeitgeber kann zwar nach deinem bisherigen Gehalt fragen, Lohnabrechnungen sind aber sensible Unterlagen mit vielen zusätzlichen Informationen. Du entscheidest, ob du sie vorlegst. In speziellen Fällen, etwa im öffentlichen Dienst oder bei tariflichen Einstufungen, kann die Vorlage sinnvoll sein. Du kannst sensible Daten schwärzen, wenn du mehr Schutz für deine persönlichen Infos willst.

  • Darf ehemaliger Arbeitgeber Auskunft geben über Krankheit?

    Darf ehemaliger Arbeitgeber Auskunft geben über Krankheit?

    Gesundheitsdaten gehören zu den am stärksten geschützten Informationen. Dein ehemaliger Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Auskunft über Krankheiten, Diagnosen oder detaillierte Fehlzeiten geben. Selbst pauschale Aussagen wie „war häufig krank“ greifen in dein Persönlichkeitsrecht ein und verletzen in vielen Fällen die Datenschutzregeln. Nur eine sehr klare, freiwillige und informierte Einwilligung von dir kann hier ausnahmsweise eine Auskunft erlauben – üblich und empfehlenswert ist das allerdings nicht.

  • Alter Arbeitgeber verhindert neuen Job – was kann ich tun?

    Alter Arbeitgeber verhindert neuen Job – was kann ich tun?

    Wenn du den Eindruck hast, dass dein alter Arbeitgeber deinen neuen Job verhindert, weil er beim neuen Chef angerufen und dich schlecht dargestellt hat, geh in mehreren Schritten vor. Sichere Beweise, etwa E-Mails, Protokolle oder Aussagen aus dem neuen Unternehmen. Hole dir eine Einschätzung bei einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Je nach Fall kommen Unterlassungsansprüche, Widerruf falscher Behauptungen, Schadensersatz oder auch eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht in Frage. Du musst nicht akzeptieren, dass ein Rufschaden durch unzulässige Anrufe deine Zukunft verbaut.