Erhobener Zeigefinger
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Erhobener Zeigefinger
Oops, you did it (again)?

Haftung im Job: Wer zahlt, wenn's schiefgeht

Musst du jedes Mal zahlen, wenn du im Job einen Fehler machst? Glücklicherweise gibt es für Haftungsfälle ein paar Regeln, auf die du dich berufen kannst.

Musst du jedes Mal zahlen, wenn du im Job einen Fehler machst? Glücklicherweise gibt es für Haftungsfälle ein paar Regeln, auf die du dich berufen kannst.

Gespräch im Kollegium
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Gespräch im Kollegium

Haftung am Arbeitsplatz: die Grundlagen

Ob du nun Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijobbasis arbeitest, es gibt eine sehr wichtige Frage, um die sich viele kaum jemals Gedanken machen – und im Zweifelsfall erst dann, wenn es zu spät ist. Was passiert, wenn du bei der Arbeit einen Fehler machst und dadurch Kosten oder Schäden entstehen – und wer zahlt dafür?

Im Arbeitsrecht wird von "Arbeitnehmerhaftung" gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten im Job verletzt. Dazu zählen schlechte Arbeitsleistung, Beschädigung von Firmeneigentum, Personenschäden oder Vernachlässigung sonstiger Pflichten. Da diese Fehler gravierende finanzielle Folgen für den Arbeitnehmer haben können, gelten im Arbeitsrecht spezielle Regelungen. So sind die allgemeinen Haftungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Arbeitsverhältnis meist zugunsten milderer Haftungsregelungen eingeschränkt.

Haftung bei Personenschäden

Wenn du in deinem Job jemanden verletzt, tritt meist ein gesetzlicher Haftungsausschluss in Kraft, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der betroffene Kollege hat dann keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz von dir, sondern bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Unfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde und im Rahmen betrieblicher Aktivitäten stattfand. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft allerdings Rückgriff bei dir nehmen. Dabei muss sie wohlgemerkt Rücksicht auf deine finanzielle Situation nehmen.

Auch wenn ein Kollege oder eine Kollegin bei der Arbeit durch eine notwendige Maßnahme zu Schaden kommt, zieht diese Aktion nicht zwingend einen Haftungsausschluss nach sich. Ein Beispiel verhandelte 2023 das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Ein Feuerwehrmann brachte ein Einsatzfahrzeug zurück und betätigte beim Rangieren im engen Hof der Wache zur Warnung nebenstehender Kollegen die Hupe nebst Signalhorn. Ein Kollege erlitt dabei einen Hörschaden und war 18 Monate dienstunfähig. Nachdem das Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wurde, verklagte der zu Schaden gekommene Kollege den Fahrer auf Schmerzensgeld sowie Schadenersatz für Folgekosten. Damit kam der Kläger aber weder in der ersten Verhandlung noch in der Berufungsverhandlung durch, da der Beklagte „bei Betätigung des Signalhorns betrieblich tätig“ gewesen sei und „ohne Vorsatz“ gehandelt habe. Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen seien damit gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII (Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen) in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Gesetzestext schreibt vor, dass Verletzungshandlung und Verletzungserfolg vorsätzlich geschehen sein müssen, um Ansprüche bei fremdverschuldeten Arbeitsunfällen geltend zu machen. Im geschilderten Fall sei beides nicht gegeben gewesen.

Haftung bei Sachschäden

Wenn du im Job einen Sachschaden verursachst, musst du dafür laut BGB grundsätzlich komplett haften. Allerdings wurde diese strikte Regelung in der Praxis gelockert: Bei leichtesten Fahrlässigkeiten haftest du typischerweise nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit teilweise und nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vollständig. Beispiel: Hast du etwa Alkohol auf dem Firmenevent getrunken und baust mit dem Dienstwagen einen Unfall, wirst du um die Folgen wohl nicht herumkommen.

Aber auch hier gibt es noch Härtefallregeln: Wenn beispielsweise der erlittene Schaden und dein Verdienst in starkem Missverhältnis stehen oder ein Mitverschulden des Arbeitgebers vorliegt, kann deine Haftung beschränkt werden. Diese individuelle Bestimmung des Haftungsanteils berücksichtigt auch Aspekte wie deine Versicherungsmöglichkeiten und sozialen Verhältnisse. Eine gesetzliche Begrenzung der Haftungssumme gibt es allerdings nicht. In manchen Fällen tendieren Gerichte dazu, die Haftung auf ein bis drei Monatsgehälter zu beschränken.

Versicherung am Arbeitsplatz
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Versicherung am Arbeitsplatz

Wann kann das Unternehmen mitschuldig sein?

Im Falle eines Schadens sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen, beispielsweise die Schadenshöhe. Hierbei wird ebenfalls eine mögliche Mitverantwortung auf Unternehmensseite in Betracht gezogen. Dies kann etwa dann zutreffen, wenn der Betrieb keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

Ein weiterer zu beachtender Faktor bei der Schuldzuweisung ist die Gefahrenbewertung der Aufgaben der Arbeitnehmer oder die mögliche Übernahme eines Anteils durch die Versicherung. Falls die Firma aus Kostengründen auf eine Versicherung verzichtet hat, muss dies bei der Bemessung der Haftung der Arbeitnehmer berücksichtigt werden und könnte möglicherweise zu geringeren Entschädigungszahlungen führen.

Die Verantwortung für am Arbeitsplatz entstandene Schäden müssen die Arbeitnehmer nur teilweise oder eventuell nicht übernehmen, wenn das Unternehmen eine Mitverantwortung trägt. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • den Arbeitnehmern keine oder fehlerhafte Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wurden,
  • ein Schaden durch mangelhafte Organisation entsteht,
  • die Qualifikationen der Mitarbeiter nicht ausreichend überprüft wurden,
  • Maschinen nicht instandgehalten werden oder
  • es an ausreichend Personal fehlt, um eine fehlerlose Arbeitstätigkeit zu ermöglichen.

Fazit

Auch wenn das BGB offiziell einen sehr rigiden und für dich als Arbeitnehmer unvorteilhaften Rahmen ansetzt, werden in der Praxis oft arbeitnehmerfreundlichere Regelungen angewendet. Handelst du z. B. nur leicht fahrlässig, etwa durch das Umstoßen einer Kaffeetasse auf den Laptop oder offizielle Papiere, musst du in der Regel nicht für evtl. entstandene Schäden aufkommen. Je fahrlässiger du handelst (oder je eher du mit Vorsatz vorgehst), desto schlechter stehen aber deine Chancen, mindestens einer Teilzahlung zu entkommen. Unser Tipp: Versuche, Stress und Druck im Job abzubauen oder zu vermeiden. So machst du tendenziell weniger Fehler.