How to be the boss: Urlaubsvertretung für den Chef
Du wurdest gerade zur Urlaubsvertretung für deinen Chef ernannt – ob du mit dieser Wertschätzung aber auch zusätzliche Ansprüche hast, klären wir hier.
Du wurdest gerade zur Urlaubsvertretung für deinen Chef ernannt – ob du mit dieser Wertschätzung aber auch zusätzliche Ansprüche hast, klären wir hier.
Du wurdest gerade zur Urlaubsvertretung für deinen Chef ernannt? Das ist oft ein Zeichen der Wertschätzung, verursacht aber Mehrarbeit. Ob du damit auch zusätzliche Ansprüche hast, klären wir hier.
Wenn dein Chef Urlaub macht, klingt das erst einmal entspannt, doch tatsächlich gibt es viele Dinge, auf die du während der Abwesenheit besonders achten solltest – ganz besonders, wenn du die Urlaubsvertretung bist:
Wenn du eine normale Krankheits- oder Urlaubsvertretung durchführst, hast du wahrscheinlich für diese Zeit keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Erst, wenn du die Vertretung längerfristig oder dauerhaft durchführst, etwa aufgrund von einer längeren Ausfallzeit oder weil die Stelle plötzlich offen ist aber noch nicht neu besetzt wurde, kann es sein, dass du Ansprüche stellen kannst. Das trifft auch dann zu, wenn die Bezahlung für Stellen und Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Tarifvertrags geregelt ist. Nach § 611 Abs. 1 BGB schuldest du als Arbeitnehmer für die vereinbarte Vergütung nur die vereinbarte Tätigkeit. Entsteht aber eine permanente Mehrbelastung, ist diese auch entsprechend zu vergüten – im Rahmen eines Tarifvertrags z. B. durch eine höhere Einstufung, die dieser entspricht, die ein “normaler” Vorgesetzter erhalten hätte.
Gibt es diesbezüglich im Unternehmen keine Kollektivregelung, solltest du dieses Thema baldmöglichst ansprechen, sofern sich eine längerfristige Vertretungstätigkeit ohne tatsächliche Beförderung abzeichnet. Du kannst dann mit deinem Arbeitgeber eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag besprechen, in der z. B. für die Zeit der Vertretung eine höhere Vergütung eingeschlossen ist.