Kündigungsfrist
Du hast ein super Job-Angebot und willst wissen, wann du im neuen Job starten kannst? Oder wurde dir gekündigt und du fragst dich, wann du jetzt tatsächlich arbeitslos sein wirst?
 
 Du hast ein super Job-Angebot und willst wissen, wann du im neuen Job starten kannst? Oder wurde dir gekündigt und du fragst dich, wann du jetzt tatsächlich arbeitslos sein wirst?
Die Kündigungsfrist sagt dir, welcher Zeitraum zwischen Kündigung und tatsächlichem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, hängt unter anderem davon ab, ob es einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt. Folgende Kündigungsfristen können gelten:
Neben gesetzlichen Bestimmungen, Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können sich auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie etwaige Sonderregelungen auf Kündigungsfristen auswirken.
 
 Laut Arbeitsrecht gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Kündigungsfristen. Wie lange die Frist bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Job also tatsächlich dauert, hängt davon ab, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Hat der Arbeitnehmer seinen Job gekündigt, dann gilt die sogenannte Grundkündigungsfrist. Die Grundkündigungsfrist liegt bei vier Wochen. Für Arbeitnehmer ändert sich an dieser Grundkündigungsfrist nichts, es sei denn, es wurde im Arbeits- oder Tarifvertrag eine andere Frist vereinbart. Das bedeutet: Ob du bereits 15 Jahre oder nur 15 Monate im Unternehmen bist, es ändert sich nichts an der Frist zur Kündigung. Gekündigt wird zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Die Grundkündigungsfrist umfasst tatsächlich vier Wochen, also 28 Tage, und keinen ganzen Monat. Eine Ausnahme stellt die Kündigung während der Probezeit dar. Hier können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Datum kündigen. Es ist auch eine außerordentliche fristlose Kündigung von Arbeitnehmerseite möglich. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet, hier liegen in der Regel jedoch triftige Gründe vor.
Wenn du selbst kündigst, solltest du beachten, dass du den Verlust des Arbeitsplatzes selbst verursacht hast. Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperre von bis zu 12 Wochen verhängen. In dieser Zeit würdest du dann auch kein Arbeitslosengeld bekommen.
Für Arbeitgeber gelten andere Fristen als für Arbeitnehmer. Soll eine Kündigung für den Arbeitsvertrag erfolgen, dann spielt bei der Frist die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters eine Rolle. Kündigt dich dein Arbeitgeber, dann muss also beachtet werden, seit wann du im Betrieb arbeitest. Folgende Regelungen sieht das Gesetz vor:
Zwar darf per Tarif- oder Arbeitsvertrag eine andere Frist zur Kündigung vereinbart werden, aber um Arbeitnehmer zu schützen, darf diese nicht länger sein als die maximale gesetzliche Frist. Diese liegt bei sieben Monaten.
 
 Wie lange die Kündigungsfrist tatsächlich dauert, hängt auch davon ab, wann und wie die Kündigung ausgesprochen beziehungsweise mitgeteilt wird. Schon ein Tag früher oder später kann Einfluss auf die Frist haben. Wird durch diesen einen Tag beispielsweise eine bestimmte Grenze bei der Betriebszugehörigkeit überschritten, kann sich dadurch die Kündigungsfrist um einen Monat verlängern. Bei einer Kündigung gilt es daher Folgendes zu beachten:
Wer nicht zum Ende der Kündigungsfrist warten, sondern früher gehen möchte, kann die Frist unter gewissen Umständen verkürzen. Das ist beispielsweise möglich, wenn ungültige Klauseln im Arbeitsvertrag zu finden sind. Hier ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und beraten zu lassen. Daneben gibt es noch einige weitere Möglichkeiten:
Ihr solltet beachten, dass ihr das Arbeitsverhältnis nicht einfach eigenmächtig beenden dürft, indem ihr einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint. Euch droht in solch einem Fall eine Vertragsstrafe, und die kann je nach Situation ein Monatsgehalt oder mehr betragen.
Soll durch die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet werden, so gibt es auch einige Bereiche, für die Sonderregelungen gelten. Sonderregelungen finden unter anderem in folgenden Bereichen Anwendung:
Wenn du gekündigt wirst oder selbst kündigst, dann checke umgehend die für dich geltenden Regelungen zur Kündigungsfrist. Auch andere Fristen solltest du einhalten. Du musst dich beispielsweise innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden, und falls du Kündigungsschutzklage einreichen möchtest, gilt es auch hier, das fristgerecht zu tun. Hast du Zweifel an der Kündigung, lasse dich umgehend von einem Anwalt beraten. Er kann dir auch bei einer etwaigen Kündigungsschutzklage helfen. Ansonsten gilt bei einer Kündigung: Bringe deinen Job bestmöglich zu Ende, schließe Projekte ab und sorge für eine reibungslose Übergabe an deinen Nachfolger. So bringst du deinen Job trotz Kündigung – egal von welcher Seite – ordentlich zu Ende.