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Beruf und Gesundheit im Einklang

Tipps bei längerer Krankheit im Job

Bist du als Arbeitnehmer von längerer Krankheit betroffen? Erfahre, welche Schritte wichtig sind, um deine Situation zu bewältigen & deine Rechte zu wahren.

Frau Krank am Notebook
mikael blomkvist / Pexels
Frau Krank am Notebook

Die ersten wichtigen Schritte

Meldung der Krankheit

Wenn es um die Meldung einer Krankheit geht, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten, besonders wenn du als Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Probleme länger arbeitsunfähig bist bzw. sein wirst.

Pflicht zur Krankmeldung: Das Arbeitsrecht verlangen von dir, deine Krankheit bzw. deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) spätestens am vierten Tag deiner Krankschreibung vorzulegen. Dem Arbeitgeber steht es nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz aber frei, diese schon am ersten Tag einzufordern. Das hilft dem Unternehmen, sich auf die Situation einzustellen und den Betrieb am Laufen zu halten, besonders, wenn du in wichtiger Position tätig bist. Je nach Regelung im Arbeitsvertrag kann es aber auch sein, dass du schon ab dem ersten Tag die Krankmeldung vorlegen musst.

Form und Zeitpunkt der Meldung: Wie und wann du deine Krankheit meldest, kann in deinem Arbeitsvertrag oder den Unternehmensrichtlinien festgelegt sein. Normalerweise solltest du deinen Vorgesetzten per Telefon oder E-Mail informieren, und zwar so bald wie möglich.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Besonders wenn absehbar ist, dass du länger ausfällst, sind Offenheit und Ehrlichkeit das A und O. Du solltest deiner Firma am besten frühzeitig mitteilen, wie lange du voraussichtlich nicht arbeiten kannst und vielleicht auch grob abschätzen, wann du zurückkehren wirst. Eine rechtzeitige und klare Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Beziehung zum Arbeitgeber intakt zu halten.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arztbesuch und Attest: Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit gehen kannst, solltest du so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Der Arzt wird dich untersuchen und dir ein ärztliches Attest ausstellen, das bestätigt, dass du arbeitsunfähig bist. Dieses Attest ist entscheidend, um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld geltend zu machen.

Verlängerung der Krankschreibung: Falls deine Krankheit länger dauert als ursprünglich gedacht, musst du sicherstellen, dass du rechtzeitig eine Verlängerung der Krankschreibung vom Arzt erhältst. Dies ist wichtig, um eine kontinuierliche Lohnfortzahlung während deiner Genesung sicherzustellen.

Weitere ärztliche Untersuchungen: Manchmal empfiehlt der Arzt zusätzliche Untersuchungen oder Kontrolltermine, um deine Genesung zu überwachen oder um festzustellen, wann du wieder arbeitsfähig sein könntest. Diesen Empfehlungen solltest du folgen, da sie dazu beitragen können, die bestmögliche Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz sicherzustellen.

Symbol Krankenstation
louis bauer / Pexels
Symbol Krankenstation

Krankengeld und Lohnfortzahlung

Wenn du aufgrund einer Krankheit oder einer Verletzung länger nicht arbeiten kannst, stellt sich oft die Frage, wie es nun finanziell weitergeht.

Zum Glück hast du in aller Regel einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während deiner Krankheitsphase, wenn du alle dazugehörigen Regelungen befolgst. Das bedeutet, dass du während deiner Arbeitsunfähigkeit weiterhin dein Gehalt vollständig bzw. bei langer Erkrankung einen Teil deines Gehalts weiter erhältst. Übrigens: Was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst und wie du in diesem Fall deinen Urlaubsanspruch zurückerhältst, haben wir dir ebenfalls in einem Beitrag festgehalten.

In § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist geregelt, wie es mit der Lohnfortzahlung bei längerer Erkrankung aussieht:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]

Wenn du die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung ausgeschöpft hast, bist du finanziell dennoch nicht auf dich allein gestellt. In der Regel greift an dieser Stelle die Krankenkasse und entlastet dich durch das Bezahlen des sogenannten Krankengeldes, auch wenn dieses nicht ganz so üppig wie dein regulärer Lohn ausfallen mag. Wie viel monetäre Unterstützung du genau erwarten kannst, ist im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt. Mitarbeiter, die gesetzlich versichert sind, können dazu berechtigt sein, eine Summe von minimal 70 Prozent des Bruttogehalts und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens zu erhalten. Allerdings müssen von dem niedrigeren Betrag noch die Sozialabgaben subtrahiert werden. Das, was abschließend übrig bleibt, wird dir als monatliches Krankengeld ausgezahlt, in der Regel für nicht mehr als 78 Wochen.

Bitte beachte jedoch: Um deine Ansprüche nicht zu verlieren, ist es wichtig, dass du bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als sechs Wochen andauert, daran denkst, deine Krankmeldung rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber oder deiner Krankenkasse vorzulegen. Konkret bedeutet das: Sollte der erste Krankenzustand einen voraussichtlichen Krankheitszeitraum von 5 Wochen und 3 Tagen anzeigen und du fühlst dich danach immer noch nicht wieder auf der Höhe, solltest du spätestens am folgenden Arbeitstag erneut einen Mediziner aufsuchen und dir eine weiterführende Bescheinigung ausstellen lassen. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass du tatsächlich auch Krankengeld erhältst.

Übrigens: Arbeitnehmer, die nach einer längeren Krankheit wieder arbeiten können, haben unter Umständen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, auch bekannt als "Hamburger Modell".

Kündigungsschutz bei Krankheit

In Deutschland gibt es einen speziellen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Dieser Schutz ist im Allgemeinen durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Hier einige wichtige Punkte dazu:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG tritt in Kraft, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt ist. In diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres kündigen.
  • Krankheitsbedingte Kündigung: Trotz des Kündigungsschutzes kann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtens sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Krankheit zu langen oder häufigen Fehlzeiten führt und eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vorliegt. Zudem muss eine negative Gesundheitsprognose bestehen, das heißt, es muss absehbar sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft krankheitsbedingt fehlen wird.
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Hierbei werden Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Eine Krankheit allein rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung, wenn der Mitarbeiter im Rahmen der Sozialauswahl besser gestellt ist als andere.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Für einige Arbeitnehmergruppen gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. In diesen Fällen sind Kündigungen während der Krankheit unter Umständen noch strenger reguliert oder ganz ausgeschlossen.

Fazit

Längere Krankheit kann für Arbeitnehmer eine Herausforderung darstellen, aber es gibt Unterstützungsmöglichkeiten. Wichtig ist die frühzeitige Meldung der Krankheit an den Arbeitgeber und die Beschaffung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei längerer Krankheit erhältst du von deiner Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Wichtig ist: Informiere dich frühzeitig über deine eigenen Rechte, um deine Krankheitszeit erfolgreich zu bewältigen und deine berufliche Sicherheit zu erhalten. So bist du bei einer plötzlichen Erkrankung besser vorbereitet.