Neuer Arbeitsvertrag, neues Glück
Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!
Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!
Du bist kurz davor, deinen neuen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und fragst dich, was genau du verhandeln kannst und wie du dabei am besten vorgehst? Wir von bigKARRIERE stehen dir mit hilfreichen Tipps und Ratschlägen zur Seite, um dich durch diesen wichtigen Prozess zu führen. Wir beleuchten, welche Vertragsaspekte du unbedingt beachten solltest, zeigen dir, auf welche Klauseln du ein besonderes Augenmerk legen musst, und geben dir Strategien an die Hand, um effektiv zu verhandeln.
Ja, du kannst deinen Arbeitsvertrag verhandeln. Die Stellenausschreibung gibt dir erste Hinweise, was der Vertrag beinhalten könnte, wie etwa deinen Aufgabenbereich. Deine Gehaltsvorstellungen, die du vielleicht schon in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch geäußert hast, sollten im Vertrag berücksichtigt werden. Betrachte den Vertrag als Basis für (Nach-)Verhandlungen, vor allem, wenn er Punkte enthält, die vorher nicht besprochen wurden. Nimm dir Zeit, den Vertrag gründlich zu prüfen, bevor du ihn unterzeichnest.
So gehst du bei der Verhandlung vor:
Wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, kannst du folgende Punkte ansprechen:
Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, solltest du die Urlaubstage genau betrachten. Falls die Zahl der Urlaubstage im Vertrag nicht festgehalten ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei einer Fünf-Tage-Woche besteht gesetzlich ein Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Heutzutage sind jedoch 28 bis 30 Urlaubstage üblich. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass sich die Zahl deiner Urlaubstage mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch erhöht. Es lohnt sich, über deine Urlaubstage zu verhandeln, besonders wenn der Vertrag nur die gesetzlichen 20 Tage vorsieht, da oft Spielraum für mehr besteht. Beachte dabei, dass du während der Probezeit häufig keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast. Pro Monat Betriebszugehörigkeit steht dir dann 1/12 deines Jahresurlaubs zu.
Beim Start in einen neuen Job ist meist eine sechsmonatige Probezeit üblich, die aber je nach Wunsch von Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in verkürzt oder verlängert werden kann. Die Probezeit dient dazu, festzustellen, ob beide Seiten zueinander passen und ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Während der Probezeit gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Es ist wichtig zu wissen, dass die Probezeit zwar häufig Teil des Arbeitsvertrags ist, aber nicht zwingend erforderlich, außer bei einer Berufsausbildung. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in können eine kürzere Probezeit vereinbaren, auch nachträglich, jedoch nur mit beidseitigem Einverständnis. Der gesetzliche Kündigungsschutz tritt trotzdem erst nach sechs Monaten ein.
Gehaltsverhandlungen finden normalerweise während des Bewerbungsprozesses statt und sollten spätestens bei den Vertragsverhandlungen thematisiert werden. Allerdings kann es herausfordernd sein, das Gehalt nochmals zu verhandeln, wenn du dich schon im Vorstellungsgespräch auf eine Summe festgelegt hast.
Es ist wichtig, bei Gehaltsverhandlungen im Rahmen der Vertragsverhandlung Feingefühl zu zeigen. Deine Gehaltsforderungen sollten realistisch und branchenüblich sein. Informiere dich im Vorfeld über die üblichen Gehälter in deiner Branche. Wenn dein Wunschgehalt bereits deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt, kann es als respektlos angesehen werden, noch mehr zu verlangen.
Solltest du der Meinung sein, dass dir höhere Vergütungen zustehen, besprich mit deinem Arbeitgeber Möglichkeiten für steuerfreie Zusatzleistungen oder vermögenswirksame Leistungen. Dazu zählen etwa Fahrtkostenzuschüsse, Kinderbetreuungszuschüsse oder Gesundheitsförderungsleistungen. Überlege dir im Voraus, welche Zusatzleistungen oder Alternativen zum Gehalt für dich wichtig sind.
Für eine erfolgreiche Verhandlung deines Arbeitsvertrags ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Sie hilft dir, wichtige Punkte nicht zu übersehen und verbessert deine Verhandlungsposition. Beachte folgende Schritte:
Für Jobneulinge können Arbeitsverträge mit ihren vielen Klauseln und dem Kleingedruckten oft unübersichtlich wirken. Viele Auszubildende oder Berufsanfänger:innen lesen den Vertrag zwar durch, zögern aber, Fragen zu stellen oder zu verhandeln. Dabei ist es eine gängige Praxis, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln. Je früher du dies lernst, desto vorteilhafter ist es für deinen Karriereweg. Häufig gibt es fünf Bereiche, in denen sich ungünstige Formulierungen einschleichen können, die später zu Unzufriedenheit auf Arbeitnehmer:innenseite führen können. Unsere Checkliste soll dich für diese Punkte sensibilisieren. Realistisch betrachtet ist dein Verhandlungsspielraum gerade zum Berufseinstieg oder als Azubi jedoch relativ begrenzt. Setze daher deine Erwartungen nicht zu hoch an. Betrachte es eher als eine Übung, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln – Übung führt zur Meisterschaft. Und wer gut verhandelt, kommt im Job voran.
1. Gehalt: Als Azubi ist dein Gehalt meist vorgegeben, aber in anderen Berufen du kannst vor der Vertragsunterzeichnung oder nach der Probezeit verhandeln. Sei aber realistisch, denn gerade als Berufseinsteiger:in mit wenig Erfahrung hast du oft begrenzten Spielraum. Mehr Flexibilität hast du nach Abschluss der Ausbildung bzw. einiger Berufsjahre.
2. Arbeitgeberleistungen: Statt höherem Gehalt können geldwerte Leistungen wie Fahrscheine oder Gutscheine eine Option sein. Überlege, welche Leistungen für dich nützlich wären.
3. Arbeitszeiten: Achte auf Regelungen zu Arbeits- und Überstunden sowie Urlaub. Bei deinem ersten Job nach der Ausbildung lohnt es sich, hier zu verhandeln. Themen wie Homeoffice und Remote Work sind auch relevant, aber bedenke, dass mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit Einfluss auf Karrierechancen haben kann.
4. Erreichbarkeit: Die Vereinbarung klarer Grenzen für die Erreichbarkeit nach Feierabend oder im Urlaub ist wichtig, außer bei üblichen Bereitschaftszeiten. Zu strikte Offline-Forderungen könnten jedoch deine Karrierechancen beeinträchtigen.
5. Tätigkeitsbereich: Während der Ausbildung wirst du verschiedene Bereiche kennenlernen und einfache Tätigkeiten ausführen. In deinem ersten Job nach der Ausbildung solltest du im Vertrag klären, welche Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche du übernimmst, um Überqualifizierung für einfache Aufgaben zu vermeiden.
Ob Ausbildung oder erster richtiger Job – lies deinen Arbeitsvertrag genau durch und prüfe ihn kritisch, ehe du ihn unterschreibst. Bei Punkten, die dir unangenehm auffallen, lohnt es sich, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Denn nur wer fordert, bekommt, was er will!