Frau im Cafe & macht sich Notizen
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Frau im Cafe & macht sich Notizen
Diese 5 Punkte solltest du verhandeln

Neuer Arbeitsvertrag, neues Glück

Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!

Du bist kurz davor, deinen neuen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und fragst dich, was genau du verhandeln kannst und wie du dabei am besten vorgehst? Wir von bigKARRIERE stehen dir mit hilfreichen Tipps und Ratschlägen zur Seite, um dich durch diesen wichtigen Prozess zu führen. Wir beleuchten, welche Vertragsaspekte du unbedingt beachten solltest, zeigen dir, auf welche Klauseln du ein besonderes Augenmerk legen musst, und geben dir Strategien an die Hand, um effektiv zu verhandeln.

Was kann man im Arbeitsvertrag verhandeln?

Ja, du kannst deinen Arbeitsvertrag verhandeln. Die Stellenausschreibung gibt dir erste Hinweise, was der Vertrag beinhalten könnte, wie etwa deinen Aufgabenbereich. Deine Gehaltsvorstellungen, die du vielleicht schon in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch geäußert hast, sollten im Vertrag berücksichtigt werden. Betrachte den Vertrag als Basis für (Nach-)Verhandlungen, vor allem, wenn er Punkte enthält, die vorher nicht besprochen wurden. Nimm dir Zeit, den Vertrag gründlich zu prüfen, bevor du ihn unterzeichnest.

So gehst du bei der Verhandlung vor:

  • Fühle dich nicht unter Druck gesetzt. Prüfe den Vertrag in Ruhe, auch wenn dein:e Arbeitgeber:in bereits unterschrieben hat.
  • Reagiere sachlich, falls der Vertrag unerwartete Inhalte hat. Es könnte ein Missverständnis vorliegen.
  • Hole dir Unterstützung, z. B. von einem Gewerkschaftsexperten oder Fachanwalt. Manchmal kann es sinnvoll sein, erst zu unterschreiben und dann einzelne Punkte nachzuverhandeln.
  • Kenne deine Ansprechpartner:in, oft genannt im Vorstellungsgespräch oder in der Personalabteilung. Bei Unzufriedenheit wende dich an deine:n direkte:n Vorgesetzte:n.
  • Bitte um einen Termin zur Vertragsverhandlung und lasse dir den Entwurf vorab zuschicken. Beide Seiten sollten zufrieden mit dem Abschluss sein.
Mann mit Kaffeetasse
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Mann mit Kaffeetasse

Was kann man im Arbeitsvertrag verhandeln?

Wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, kannst du folgende Punkte ansprechen:

  • Gehalt: Dies ist ein häufig verhandelter Punkt. Passt das Gehalt nicht zu deinen Vorstellungen oder entspricht es nicht der im Bewerbungsprozess vereinbarten Summe? Sprich es an.
  • Arbeitszeiten: Sie sind entscheidend für deine langfristige Zufriedenheit. Wenn die Arbeitszeiten, die Urlaubstage oder die Überstundenregelung nicht deinen Wünschen entsprechen, bringe das zur Sprache.
  • Tätigkeitsbereich und Pflichten: Es ist wichtig, dass du über deine zukünftigen Aufgaben genau Bescheid weißt. Auch hier kannst du dich melden, wenn du plötzlich eine andere Rolle oder andere Pflichten einnehmen sollst, als zuvor vereinbart.
  • Arbeitgeberleistungen: Auch diese sind verhandelbar. Du kannst beispielsweise um Zuschüsse für den Kindergarten oder Gutscheine für Benzin bitten.

Kann ich Urlaubstage verhandeln?

Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, solltest du die Urlaubstage genau betrachten. Falls die Zahl der Urlaubstage im Vertrag nicht festgehalten ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei einer Fünf-Tage-Woche besteht gesetzlich ein Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Heutzutage sind jedoch 28 bis 30 Urlaubstage üblich. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass sich die Zahl deiner Urlaubstage mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch erhöht. Es lohnt sich, über deine Urlaubstage zu verhandeln, besonders wenn der Vertrag nur die gesetzlichen 20 Tage vorsieht, da oft Spielraum für mehr besteht. Beachte dabei, dass du während der Probezeit häufig keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast. Pro Monat Betriebszugehörigkeit steht dir dann 1/12 deines Jahresurlaubs zu.

Kann man die Probezeit verhandeln?

Beim Start in einen neuen Job ist meist eine sechsmonatige Probezeit üblich, die aber je nach Wunsch von Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in verkürzt oder verlängert werden kann. Die Probezeit dient dazu, festzustellen, ob beide Seiten zueinander passen und ermöglicht es, das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Während der Probezeit gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Es ist wichtig zu wissen, dass die Probezeit zwar häufig Teil des Arbeitsvertrags ist, aber nicht zwingend erforderlich, außer bei einer Berufsausbildung. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in können eine kürzere Probezeit vereinbaren, auch nachträglich, jedoch nur mit beidseitigem Einverständnis. Der gesetzliche Kündigungsschutz tritt trotzdem erst nach sechs Monaten ein.

Wann über Gehalt verhandeln?

Gehaltsverhandlungen finden normalerweise während des Bewerbungsprozesses statt und sollten spätestens bei den Vertragsverhandlungen thematisiert werden. Allerdings kann es herausfordernd sein, das Gehalt nochmals zu verhandeln, wenn du dich schon im Vorstellungsgespräch auf eine Summe festgelegt hast.

Es ist wichtig, bei Gehaltsverhandlungen im Rahmen der Vertragsverhandlung Feingefühl zu zeigen. Deine Gehaltsforderungen sollten realistisch und branchenüblich sein. Informiere dich im Vorfeld über die üblichen Gehälter in deiner Branche. Wenn dein Wunschgehalt bereits deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt, kann es als respektlos angesehen werden, noch mehr zu verlangen.

Solltest du der Meinung sein, dass dir höhere Vergütungen zustehen, besprich mit deinem Arbeitgeber Möglichkeiten für steuerfreie Zusatzleistungen oder vermögenswirksame Leistungen. Dazu zählen etwa Fahrtkostenzuschüsse, Kinderbetreuungszuschüsse oder Gesundheitsförderungsleistungen. Überlege dir im Voraus, welche Zusatzleistungen oder Alternativen zum Gehalt für dich wichtig sind.

Was beachten beim Verhandeln?

Für eine erfolgreiche Verhandlung deines Arbeitsvertrags ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Sie hilft dir, wichtige Punkte nicht zu übersehen und verbessert deine Verhandlungsposition. Beachte folgende Schritte:

  1. Prüfe den Arbeitsvertrag genau, sobald du ihn erhältst. Lies alle Punkte sorgfältig durch und notiere Unklarheiten oder nicht angesprochene Themen.
  2. Falls du noch keinen Entwurf des Arbeitsvertrags erhalten hast, bitte darum, diesen vor den Verhandlungen zu bekommen.
  3. Nimm dir ausreichend Zeit für die Prüfung des Vertrags und lass dich nicht unter Druck setzen, auch wenn eine Frist zum Unterzeichnen genannt wurde.
  4. Sprich alle Themen und Inhalte, die dir wichtig sind, offen an. Überlege dir, welche Punkte du verhandeln willst und welche dir besonders wichtig sind.
  5. Gehe selbstbewusst und souverän in die Verhandlungen, sei aber auch bereit, Kompromisse einzugehen, wo es nötig ist.

Arbeitsvertrag verhandeln: Scary but necessary

Für Jobneulinge können Arbeitsverträge mit ihren vielen Klauseln und dem Kleingedruckten oft unübersichtlich wirken. Viele Auszubildende oder Berufsanfänger:innen lesen den Vertrag zwar durch, zögern aber, Fragen zu stellen oder zu verhandeln. Dabei ist es eine gängige Praxis, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln. Je früher du dies lernst, desto vorteilhafter ist es für deinen Karriereweg. Häufig gibt es fünf Bereiche, in denen sich ungünstige Formulierungen einschleichen können, die später zu Unzufriedenheit auf Arbeitnehmer:innenseite führen können. Unsere Checkliste soll dich für diese Punkte sensibilisieren. Realistisch betrachtet ist dein Verhandlungsspielraum gerade zum Berufseinstieg oder als Azubi jedoch relativ begrenzt. Setze daher deine Erwartungen nicht zu hoch an. Betrachte es eher als eine Übung, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln – Übung führt zur Meisterschaft. Und wer gut verhandelt, kommt im Job voran.

Frau unterschreibt
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Frau unterschreibt

Arbeitsvertrag: diese Punkte müssen verhandelt werden

1. Gehalt: Als Azubi ist dein Gehalt meist vorgegeben, aber in anderen Berufen du kannst vor der Vertragsunterzeichnung oder nach der Probezeit verhandeln. Sei aber realistisch, denn gerade als Berufseinsteiger:in mit wenig Erfahrung hast du oft begrenzten Spielraum. Mehr Flexibilität hast du nach Abschluss der Ausbildung bzw. einiger Berufsjahre.

2. Arbeitgeberleistungen: Statt höherem Gehalt können geldwerte Leistungen wie Fahrscheine oder Gutscheine eine Option sein. Überlege, welche Leistungen für dich nützlich wären.

3. Arbeitszeiten: Achte auf Regelungen zu Arbeits- und Überstunden sowie Urlaub. Bei deinem ersten Job nach der Ausbildung lohnt es sich, hier zu verhandeln. Themen wie Homeoffice und Remote Work sind auch relevant, aber bedenke, dass mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit Einfluss auf Karrierechancen haben kann.

4. Erreichbarkeit: Die Vereinbarung klarer Grenzen für die Erreichbarkeit nach Feierabend oder im Urlaub ist wichtig, außer bei üblichen Bereitschaftszeiten. Zu strikte Offline-Forderungen könnten jedoch deine Karrierechancen beeinträchtigen.

5. Tätigkeitsbereich: Während der Ausbildung wirst du verschiedene Bereiche kennenlernen und einfache Tätigkeiten ausführen. In deinem ersten Job nach der Ausbildung solltest du im Vertrag klären, welche Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche du übernimmst, um Überqualifizierung für einfache Aufgaben zu vermeiden.

Fazit

Ob Ausbildung oder erster richtiger Job – lies deinen Arbeitsvertrag genau durch und prüfe ihn kritisch, ehe du ihn unterschreibst. Bei Punkten, die dir unangenehm auffallen, lohnt es sich, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Denn nur wer fordert, bekommt, was er will!