Frau in Gang mit Büchern und Rucksack steht und blickt in die Kamera
pexels-mart-production
Frau in Gang mit Büchern und Rucksack steht und blickt in die Kamera
ELSTER, 7 Posten, bis zu 4 Jahre rückwirkend

Erste Steuererklärung als Azubi: 7 Posten, Geld zurück

Erste Steuererklärung als Azubi einfach erklärt 💸 Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice & mehr absetzen – mit ELSTER kostenlos und bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Die erste Steuererklärung als Azubi klingt nach Papierkram. In vielen Fällen bringt sie dir aber Geld zurück, das sonst beim Finanzamt liegen bleibt.

Viele Auszubildende denken: „Mein Gehalt ist doch niedrig, da lohnt sich das eh nicht." Genau hier liegt der Denkfehler. Sobald dein Ausbildungsbetrieb Lohnsteuer einbehält, kann deine Steuererklärung in der Ausbildung zur Rückzahlung führen. Selbst ohne Lohnsteuer lohnt ein Blick auf Fahrtwege, Arbeitsmittel und die Mobilitätsprämie.

bigKARRIERE richtet sich an Berufseinsteiger:innen, die ihren Alltag zwischen Berufsschule, Betrieb, Prüfungsvorbereitung und erstem eigenen Konto organisieren. Dieser Guide zeigt dir, welche sieben Posten du prüfen musst, welche Unterlagen du brauchst und wie du deine erste Steuererklärung als Azubi über ELSTER Schritt für Schritt angehst.

Lohnt sich eine Steuererklärung als Azubi überhaupt?

Die Steuererklärung in der Ausbildung lohnt sich vor allem, wenn auf deiner Lohnabrechnung Lohnsteuer steht. Dein Arbeitgeber zieht sie monatlich ab und meldet sie an das Finanzamt. Mit der Jahreserklärung vergleichst du dann, was du tatsächlich verdient hast, mit deinen beruflichen Kosten.

Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro – bis dahin zahlst du keine Einkommensteuer. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag automatisch bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sofern du keine höheren Werbungskosten nachweist.

Konkret bedeutet das: Deine erste Steuererklärung als Azubi bringt vor allem dann etwas, wenn deine abziehbaren Kosten – also deine Werbungskosten als Azubi – über 1.230 Euro liegen oder dein Ausbildungsgehalt wegen einzelner Monate, Sonderzahlungen oder eines Jobwechsels ungünstig versteuert wurde.

Damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst: Je nach Lohnsteuerabzug und Werbungskosten holen sich viele Azubis Beträge zwischen 100 und 800 Euro zurück. Eine Garantie gibt es nicht – aber ohne Erklärung bleibt das Geld auf jeden Fall beim Finanzamt.

Wenn du dein Azubi-Gehalt generell besser einschätzen willst, hilft dir der bigKARRIERE-Guide Azubi-Gehalt im Griff. Dort findest du den richtigen Einstieg, bevor du Belege sortierst.

Lupe, Stift Geldscheine, Belege, Steuerformular
pexels-leeloothefirst
Lupe, Stift Geldscheine, Belege, Steuerformular

Steuererklärung in der Ausbildung: Pflicht oder freiwillig?

Für viele Azubis gilt: Du gibst freiwillig ab. Eine Pflicht entsteht typischerweise, wenn bestimmte Zusatzfälle dazukommen – zum Beispiel Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) über 410 Euro oder ein eingetragener Freibetrag beim Lohnsteuerabzug. ELSTER nennt solche Fälle in den Hilfen zur Einkommensteuererklärung.

Du hast keine Pflicht? Dann kannst du trotzdem abgeben. Für eine freiwillige Erklärung hast du bis zu vier Jahre Zeit – du hast also fast vier Jahre Spielraum. Für das Steuerjahr 2025 läuft die freiwillige Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2029. Bei Pflichtabgabe gilt für 2025 der 31. Juli 2026, sofern du ohne Steuerberatung einreichst.

Merke dir: Pflichtabgabe heißt „du musst, sonst droht Ärger" – freiwillige Abgabe heißt „du kannst, um dir Geld zurückzuholen". Ob die Steuererklärung als Azubi Pflicht oder freiwillig ist, hängt also an deinem Einzelfall. Ein einzelner Ausbildungsbetrieb, Steuerklasse I und keine Nebeneinkünfte führen häufig zur freiwilligen Abgabe. Zwei Jobs, hohe Ersatzleistungen oder Freibeträge ändern die Lage.

Erste Steuererklärung als Azubi: Was brauche ich?

Bevor du Zahlen in ELSTER einträgst, sammelst du deine Belege. Das spart Nerven. Meist scheitert die erste Steuererklärung nicht am Steuerrecht, sondern an der Praxis: fehlende Rechnungen, vergessene Fahrten, verlorene Login-Daten.

Für deine erste Steuererklärung als Azubi solltest du mindestens diese Unterlagen bereitlegen:

  • Steueridentifikationsnummer
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung deines Ausbildungsbetriebs
  • IBAN für die Erstattung
  • Nachweise zu Fahrtkosten, Tickets und Einsatzorten
  • Rechnungen für Laptop, Fachbücher, Werkzeuge, Berufskleidung
  • Belege zu Bewerbungen, Prüfungsgebühren und Kursen
  • Nachweise zu Umzug, doppelter Haushaltsführung oder auswärtigen Einsätzen

Für die Steuererklärung über ELSTER registrierst du dich mit deiner Identifikationsnummer. Mit dem Belegabruf kannst du Bescheinigungen direkt übernehmen, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen – zum Beispiel deine Lohnsteuerdaten. So reduzierst du Tippfehler und sparst Zeit.

Wenn die wichtigsten Unterlagen liegen, geht es an die einzelnen Kostenpunkte.

Die 7 Posten für deine Steuererklärung als Azubi

Posten 1: Fahrtkosten zu Betrieb, Berufsschule und Einsatzorten

Fahrtkosten gehören zu den stärksten Hebeln deiner Erklärung – gerade wenn du häufig pendelst oder mehrere Einsatzorte hast. Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (das ist meist dein Betrieb, also der Ort, an den du regelmäßig fährst) gilt die Entfernungspauschale. Du rechnest mit der einfachen Strecke, nicht mit Hin- und Rückweg.

Gemäß § 9 EStG gelten für 2026 0,30 Euro je Entfernungskilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer. Öffentliche Verkehrsmittel darfst du mit tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher liegen als die Pauschale.

Bei der Berufsschule kommt es auf die Einordnung an. Liegt eine Auswärtstätigkeit vor, können Hin- und Rückweg zählen. Bei Blockunterricht mit Unterkunft entstehen zusätzliche Posten. Stell dir vor, du hast das ganze Jahr brav zur Berufsschule gependelt – und am Ende liegen die Tickets irgendwo in deiner Schublade. Genau das willst du vermeiden. Sammle Stundenpläne, Schulbescheinigungen und Ticketbelege.

Bei langen Pendelstrecken schau dir zusätzlich die Mobilitätsprämie an. Sie hilft Geringverdiener:innen mit langem Arbeitsweg, wenn sich der Werbungskostenabzug wegen niedriger Steuerlast kaum auswirkt. Laut §§ 101 ff. EStG greift sie ab dem 21. vollen Entfernungskilometer.

Posten 2: Arbeitsmittel, die du beruflich nutzt

Arbeitsmittel sind alles, was du für Betrieb, Berufsschule oder Prüfungsvorbereitung wirklich brauchst – und oft unterschätzt du, wie schnell sich diese Kosten summieren. Laptop, Tablet, Headset, Sicherheitsschuhe, Werkzeug, Taschenrechner, Fachliteratur: alles, was klar beruflich veranlasst ist, gehört auf deine Liste.

Wichtig: Du setzt nur den beruflichen Anteil an. Nutzt du den Laptop halb privat und halb für die Ausbildung, trägst du nicht den vollen Kaufpreis ein. Bewahre die Rechnung auf und notiere kurz, wofür du das Gerät nutzt – zum Beispiel: digitale Berichtshefte, Präsentationen, Prüfungsvorbereitung, Berufsschulaufgaben.

Typische Arbeitsmittel für Azubis:

  • Notebook, Tablet, Drucker, Maus, Tastatur
  • Fachbücher, Gesetzestexte, Lernkarten, Prüfungssoftware
  • Werkzeug, Messgeräte, Sicherheitskleidung
  • Schreibmaterial, Ordner, Bewerbungsmappen
  • beruflich genutzte Apps oder Onlinekurse

Posten 3: Bewerbungskosten für Ausbildungsplatzwechsel oder Übernahme

Bewerbungskosten fallen nicht nur bei gedruckten Mappen an – auch bei digitalen Bewerbungen entstehen Kosten, und im letzten Ausbildungsjahr können sie sich stark bemerkbar machen. Absetzbar sind Ausgaben für Fotos, Ausdrucke, Porto, Bewerbungsmappen, Online-Tools oder Fahrten zum Vorstellungsgespräch.

Schreib dir eine kleine Liste mit Datum, Unternehmen, Art der Bewerbung und Kosten. Das klingt kleinlich, spart dir aber Rückfragen beim Finanzamt. Auch ein Parkticket beim Assessment oder die Kosten für eine professionelle Mappe zählen dazu.

Wenn du über einen Wechsel nachdenkst, findest du bei bigKARRIERE konkrete Hilfe zum Ausbildungsplatzwechsel.

Posten 4: Prüfungsgebühren, Kurse und berufliche Weiterbildung

Prüfungsgebühren, Vorbereitungskurse, Lernplattformen und berufliche Zusatzqualifikationen können deine Werbungskosten erhöhen. Entscheidend ist der berufliche Zusammenhang: Ein Excel-Kurs für kaufmännische Azubis, ein Schweißkurs im Metallbereich oder ein Fachsprachkurs für medizinische Berufe passt – ein reines Hobby ohne Bezug zur Ausbildung nicht.

Notiere auf dem Beleg den Zweck, zum Beispiel: „Prüfungsvorbereitung Abschlussprüfung Teil 1" oder „Fachkurs für Ausbildungsinhalt". Das erleichtert spätere Rückfragen erheblich.

Zu den abziehbaren Kosten gehören je nach Fall:

  • Kursgebühren und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten zum Kursort
  • Übernachtungskosten bei mehrtägigen Terminen
  • Verpflegungspauschalen bei auswärtigen beruflichen Tätigkeiten

Posten 5: Homeoffice-Pauschale und digitale Ausbildungstage

Homeoffice klingt für Azubis selten nach Standard. Trotzdem gibt es Fälle: digitaler Berufsschulunterricht, Berichtsheft am heimischen Schreibtisch, betriebliche Aufgaben von zu Hause oder Prüfungsvorbereitung im Rahmen der Ausbildung. Für steuerliche Zwecke zählt nicht jedes Lernen im Kinderzimmer – es braucht einen beruflichen Bezug und einen Tag, an dem du deine Tätigkeit überwiegend zu Hause erledigst und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst.

Gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG gilt eine Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Kalenderjahr. Trag Homeoffice-Tage nur ein, wenn du sie glaubhaft erklären kannst. Halte fest: Datum, Anlass, was du gemacht hast und dass du weder im Betrieb noch in der Berufsschule warst.

Posten 6: Versicherungen, Gewerkschaft und Kontoführung

Sozialversicherungsbeiträge aus deiner Lohnabrechnung landen in der Steuererklärung bei den Vorsorgeaufwendungen. Dein Arbeitgeber meldet viele Daten elektronisch. Prüfe sie trotzdem, weil Fehler bei Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Rentenversicherung die Berechnung verfälschen können.

Zusätzlich lohnt ein Blick auf beruflich veranlasste Beiträge: Gewerkschaftsbeiträge oder eine Berufshaftpflicht, wenn du sie selbst zahlst und sie zur Ausbildung passt. Kontoführungsgebühren akzeptieren viele Finanzämter in kleinem Umfang, sofern dein Gehaltskonto beruflich mitgenutzt wird. Sammle Kontoauszüge, Mitgliedsbescheinigungen und Versicherungsrechnungen.

Für Sonderausgaben zieht das Finanzamt gemäß § 10c EStG einen Pauschbetrag von 36 Euro ab, wenn du keine höheren passenden Aufwendungen nachweist. Vorsorgeaufwendungen laufen getrennt von diesem kleinen Pauschbetrag.

Welche Versicherungen für Azubis grundsätzlich wichtig sind, erklärt dir der bigKARRIERE-Artikel zu Haftpflicht- und Unfallversicherung für Azubis.

Posten 7: Umzug, doppelte Haushaltsführung und auswärtige Einsätze

Du bist für die Ausbildung umgezogen? Dein Betrieb liegt weit weg? Du hast Blockunterricht in einer anderen Stadt? Dann prüfst du Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung und Reisekosten. Dieser Teil wirkt erst mal kompliziert. Bei weiten Wegen bringt er aber oft die höchsten Erstattungen.

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass du außerhalb deines ersten Tätigkeitsortes einen eigenen Hausstand unterhältst und am Tätigkeitsort wohnst. Für Unterkunftskosten im Inland nennt § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG eine Grenze von 1.000 Euro im Monat. Verpflegungspauschalen können bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit greifen – zum Beispiel 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung.

Gute Nachweise helfen: Mietvertrag, Meldebescheinigung, Fahrkarten, Einsatzpläne, Berufsschultermine, Zahlungsbelege.

Wenn du zwischen Pendeln und Umzug abwägst, ergänzt der bigKARRIERE-Artikel Umzug oder Pendeln während der Ausbildung die steuerliche Sicht um Alltag, Kosten und Zeit.

Mann sitzt am Tisch mit Stift und Papier und denkt nach, Flasche steht auf dem Tisch
pexels-this-and-no-internet
Mann sitzt am Tisch mit Stift und Papier und denkt nach, Flasche steht auf dem Tisch

Steuererklärung als Azubi über ELSTER: So gehst du vor

Für Ausbildungsvergütung nutzt du die Einkommensteuererklärung mit Anlage N. Dort stehen Arbeitslohn, Lohnsteuer und Werbungskosten.

Über ELSTER legst du dir einmal ein Benutzerkonto an, meldest dich mit deinem Zertifikat oder der App an und füllst die Formulare digital aus. Viele Daten – zum Beispiel deine Lohnsteuerbescheinigung – kannst du über den Belegabruf direkt übernehmen. So sparst du Zeit und vermeidest Tippfehler.

1.  Registriere dich bei Mein ELSTER mit deiner Steuer-ID.

2.  Starte die Einkommensteuererklärung für das passende Jahr.

3.  Übernimm die vorausgefüllten Daten aus dem Belegabruf.

4.  Prüfe die Lohnsteuerbescheinigung gegen deine Abrechnung.

5.  Trag deine Werbungskosten in Anlage N ein.

6.  Ergänze Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Bankverbindung.

7.  Nutz die Steuerberechnung, bevor du absendest.

Deine erste Steuererklärung als Azubi braucht keine Perfektion, sondern saubere Angaben. Falls das Finanzamt einen Nachweis anfordert, reichst du ihn nach. Schick Belege nicht wahllos vorab, sondern halte sie griffbereit.

Steuererklärung als Azubi ohne Lohnsteuer: Wann lohnt sie trotzdem?

Ohne einbehaltene Lohnsteuer gibt es meist keine Einkommensteuererstattung. Prüfe trotzdem deine Situation, sobald du lange pendelst, hohe Ausbildungskosten trägst oder in einem Jahr Ausbildung und Vollzeitjob kombinierst.

Ein konkreter Fall: Du beendest im Sommer die Ausbildung und arbeitest ab Herbst Vollzeit. Der monatliche Lohnsteuerabzug kann dann zu hoch ausgefallen sein – die Jahreserklärung glättet das. Je nach Steuerklasse, Lohnsteuerabzug und Höhe deiner Kosten kannst du dir so einen Teil der zu viel gezahlten Steuer zurückholen.

Bei freiwilliger Abgabe gilt: Du kannst bis zu vier Jahre zurückgehen. Deine erste Steuererklärung als Azubi muss also nicht im ersten Ausbildungsjahr liegen – starte mit dem Jahr, in dem Lohnsteuer einbehalten wurde oder hohe Kosten angefallen sind.

Wie sich Brutto und Netto beim Gehalt zusammenhängen und was dir wirklich übrig bleibt, erklärt bigKARRIERE im Ratgeber zu Netto und Brutto.

Azubi, Steuererklärung und Eltern: Was gehört wohin?

Deine Steuererklärung gehört dir. Deine Eltern tragen deine Ausbildungskosten nicht in deiner Erklärung ein. Wenn sie den Laptop bezahlen, fehlt dir meist die eigene wirtschaftliche Belastung – und ohne die kannst du den Posten nicht ansetzen. Zahlst du Arbeitsmittel selbst, setzt du deinen beruflichen Anteil an.

Kindergeld, Kinderfreibeträge oder Unterhalt betreffen die Steuererklärung deiner Eltern. Deine Lohnsteuer, Werbungskosten und Ausbildungsausgaben gehören in deine eigene Erklärung. Sprich trotzdem mit deinen Eltern, falls sie Versicherungen zahlen oder Rechnungen auf ihren Namen laufen. Für das Finanzamt zählt, wer die Kosten tatsächlich getragen hat.

Dein Selbstcheck vor dem Absenden

Bevor du abschickst, geh diese Punkte durch:

  • Stimmt die Steuer-ID?
  • Passt die Lohnsteuerbescheinigung zu deiner letzten Jahresabrechnung?
  • Hast du alle Fahrtstrecken realistisch eingetragen?
  • Liegt deine Summe der Werbungskosten über 1.230 Euro?
  • Hast du private Kosten konsequent herausgenommen?
  • Sind Bankverbindung und Adresse korrekt?
  • Hast du Belege digital gespeichert?

Typischer Fehler bei der ersten Steuererklärung: Es rutschen private Kosten in die Aufstellung – Konzerttickets, Streaming-Abos oder rein private Technik. Alles, was du nicht überwiegend beruflich nutzt oder was keinen klaren Bezug zur Ausbildung hat, lässt du konsequent raus.

Wenn du alle Punkte durchgegangen bist, schick deine Erklärung direkt über ELSTER ab – je früher du dran bist, desto schneller landet eine mögliche Erstattung auf deinem Konto.

Setz dir jetzt einen 30-Minuten-Termin: Lohnsteuerbescheinigung suchen, ELSTER-Zugang prüfen, Fahrtwege notieren. Danach fühlt sich deine erste Steuererklärung als Azubi nicht mehr wie ein Behördenmonster an, sondern wie eine überschaubare Liste von Angaben – mit möglicher Auszahlung am Ende.

Häufige Fragen zur ersten Steuererklärung als Azubi

  • Wann muss man als Azubi eine Steuererklärung machen?

    Eine Pflicht kann entstehen, wenn du zum Beispiel mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hast, bestimmte Lohnersatzleistungen über 410 Euro beziehst oder ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eingetragen ist. Viele Azubis mit nur einem Ausbildungsbetrieb geben freiwillig ab. Schau dir deine Lohnabrechnung und die Hinweise in ELSTER an, damit du keine Frist verpasst.

  • Welche Formulare brauche ich für meine erste Steuererklärung als Azubi?

    Du brauchst die Einkommensteuererklärung und die Anlage N für Arbeitslohn und Werbungskosten. Je nach Situation ergänzt du Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder Angaben zur Mobilitätsprämie. ELSTER führt dich durch die relevanten Formulare, sobald du die grundlegenden Angaben zu deiner Beschäftigung eingetragen hast.

  • Lohnt sich die Steuererklärung als Azubi auch ohne einbehaltene Lohnsteuer?

    Ohne einbehaltene Lohnsteuer gibt es meist keine klassische Einkommensteuererstattung. Wirf trotzdem einen Blick auf lange Pendelstrecken, die Mobilitätsprämie und Jahre, in denen du Ausbildung und Vollzeitjob kombiniert hast. Dort kann eine freiwillige Abgabe trotzdem sinnvoll sein – vor allem, wenn monatliche Steuerabzüge im Jahresvergleich zu hoch ausgefallen sind.

  • Kann ich meine erste Steuererklärung rückwirkend abgeben?

    Ja, deine erste Steuererklärung als Azubi kannst du bei freiwilliger Abgabe rückwirkend für bis zu vier Jahre einreichen. Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2029. Starte mit dem Jahr, in dem Lohnsteuer einbehalten wurde oder hohe Ausbildungskosten angefallen sind – das bringt erfahrungsgemäß am meisten.

  • Darf ich Kosten absetzen, die meine Eltern bezahlt haben?

    In der Regel nein. In deiner Steuererklärung setzt du grundsätzlich Kosten an, die dich selbst wirtschaftlich belastet haben. Wenn deine Eltern die Rechnung zahlen, fehlt dir die eigene Belastung. Bewahre Zahlungsnachweise auf, falls Rechnungsname und Zahlungskonto auseinanderfallen – das Finanzamt kann nachfragen.

  • Ab welchem Betrag lohnt sich die erste Steuererklärung als Azubi?

    Eine feste Mindestgrenze gibt es nicht. Spätestens wenn auf deiner Lohnabrechnung Lohnsteuer einbehalten wurde oder deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, wird es interessant. Auch bei langen Arbeitswegen, teuren Arbeitsmitteln oder einem Wechsel von Ausbildung in einen Vollzeitjob kann sich deine Steuererklärung auszahlen – selbst wenn das Gehalt insgesamt eher niedrig war.

  • Brauche ich ein kostenpflichtiges Steuerprogramm?

    Nein. Deine erste Steuererklärung als Azubi kannst du komplett kostenlos über ELSTER erledigen. Kostenpflichtige Programme oder Apps können den Einstieg erleichtern, ersetzen aber kein Grundverständnis: Du musst trotzdem wissen, welche Posten du als Azubi ansetzen darfst. Wenn du die Hinweise in ELSTER aufmerksam liest, kommst du auch ohne Extra-Software gut durch.

  • Wie wirkt sich ein Nebenjob auf meine Steuererklärung aus?

    Hast du neben deiner Ausbildung noch einen Minijob oder einen zweiten Arbeitgeber, kann daraus eine Pflicht zur Abgabe entstehen. Du trägst dann die Lohnabrechnungen aus Ausbildung und Nebenjob ein und fasst deine Werbungskosten zusammen. Je nach Steuerklasse und Lohnsteuerabzug kannst du dir so einen Teil der zu viel gezahlten Steuer zurückholen. Wichtig: Prüfe bei mehreren Jobs immer, ob du zur Abgabe verpflichtet bist.

  • Welche Belege verlangt das Finanzamt bei Azubis häufig?

    Häufig geht es um Fahrtstrecken, Tickets, Arbeitsmittel, Kursgebühren, Berufsschulzeiten und Einsatzorte. Speichere Rechnungen, Verträge, Stundenpläne und Nachweise digital. So reagierst du schnell, falls das Finanzamt nachfragt – und musst nichts aus der Erinnerung rekonstruieren.