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Ausbildungsende: Darauf müsst ihr achten

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Ausbildungsende: Darauf müsst ihr achten

© contrastwerkstatt – Fotolia.com

Eure Ausbildung ist fast geschafft. Super, herzlichen Glückwunsch. Jetzt stellt sich für euch die Frage: Wie gehts weiter? Es gibt viele Dinge, die ihr mit dem Ende eurer Ausbildung beachten müsst. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob ihr übernommen werdet oder nicht oder auch was passiert, wenn ihr während der Arbeitszeit ein Vorstellungsgespräch habt.

Zunächst einmal: Keine Panik. Mit ein wenig Vorbereitung könnt ihr eure Ausbildung ruhigen Gewissens beenden, ganz ohne Stress. Zunächst solltet ihr klären, ob ihr von eurem Betrieb übernommen werdet oder ob ihr euch eine neue Stelle suchen müsst. Ihr könnt schon sechs Monate vor Ausbildungsende das Gespräch mit eurem Chef suchen. Wenn ihr und euer Chef bis zum Ende eures Ausbildungsvertrages nichts vereinbart und ihr nach dem Ende eurer Ausbildung einfach weiter arbeitet, nennt sich das „Weiterarbeit“ und ihr erhaltet automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Wenn eure Ausbildung zu Ende ist, ist es zudem wichtig, dass ihr eure Ausbildungszeugnisse erhaltet. Es sind gleich mehrere Zeugnisse, die euch nach eurer Ausbildung zustehen. Es stellen euch zum Beispiel die Berufsschule ein Zeugnis aus und auch euer Ausbildungsbetrieb. Das Zeugnis eures Betriebes solltet ihr auf jeden Fall genauer unter die Lupe nehmen. Denn hier schleichen sich schnell Floskeln ein, die vielleicht gar nicht so schlimm klingen, aber in der „Zeugnissprache“ eine schlechte Bewertung darstellen.

Mit dem Ende der Ausbildung müsst ihr euch auch um ein paar Versicherungen kümmern. Meistens seid ihr dann nicht mehr über eure Eltern versichert. Das betrifft vor allem eure Haftpflichtversicherung. Jeder von euch sollte eine haben, sie ist im Schadensfall ernorm wichtig. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 30 bis 50 Euro pro Jahr. Auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltet ihr jetzt nachdenken. Denn wenn ihr euren Beruf nicht mehr ausüben könnt, seid ihr mit dieser abgesichert.

Wenn ihr nicht übernommen werdet, müsst ihr euch natürlich auch bewerben – und zwar am besten schon vor dem Ende eurer Ausbildung. Was viele von euch aber nicht wissen ist, dass euer Chef euch freistellen muss, wenn ihr ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit habt. Eure Ausbildungsvergütung muss in dieser Zeit natürlich weiter gezahlt werden.

Ihr werdet nicht übernommen? Kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Vielleicht hilft euch ja ein Bewerbungskurs. Am 25. Mai findet in Koblenz der Kurs „Erfolgreich im Bewerbungsgespräch durch effizientes Videotraining“ statt und am 27. Mai könnt ihr in Freiburg im Kurs „Bewerbungshilfe: Knowhow für Bewerbung und Selbstmarketing“ lernen, wie ihr euch im Vorstellungsgespräch richtig verkauft.

Quelle: azubi-azubine.de

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