Diese Rechte stehen dir zu
Schwanger in der Ausbildung
2015-09-12T22:30:16+02:00
Befürchtet ihr, wegen der Schwangerschaft eure Ausbildung abbrechen zu müssen? Nicht so vorschnell, Schwangere und Mütter genießen in Deutschland besonderen Schutz - auch als Azubis! bigKARRIERE erklärt, wie ihr trotz Schwangerschaft und Schnullerdienst durch die Ausbildung kommt!
Unerwartet oder geplant, eine Schwangerschaft stellt das Leben in jedem Fall auf den Kopf. Besonders, wenn man schwanger in der Ausbildung wird, fallen viele Fragen an. Wie lässt sich die Lehre fortsetzen, wie klappt es finanziell und wer kümmert sich um das Baby?

Schwanger in der Ausbildung/Foto: Kelly Sikkema / Unsplash
Schwanger in der Ausbildung: Eure Rechte
1. Arbeitszeit:
In der Schwangerschaft dürfen Azubis keine Mehrarbeit (Überstunden), Nachtarbeit (20.00 bis 6.00 Uhr) und keine Schichten an Sonn- und Feiertagen leisten.
2. Arztbesuche:
Für Vorsorgeuntersuchungen werdet ihr von der Arbeitszeit freigestellt. Diese Zeiten müssen weder vor- noch nachgearbeitet werden!
3. Angst vor Kündigung:
Ihr könnt entspannen, während der Schwangerschaft und Elternzeit ist eine Kündigung nicht erlaubt.
4. Berufsschule:
Auch wenn ihr schwanger in der Ausbildung werdet, versucht zur Berufsschule zu gehen, auch im Mutterschutz. Wer zu viel in der Schule fehlt, muss die Ausbildung verlängern.
5. Elternzeit:
Den neuen Eltern stehen insgesamt 36 Monate Elternzeit zu. Mutter und Vater können zeitgleich oder nacheinander daheimbleiben. Achtung: Die Elternzeit muss rechtzeitig (sieben Wochen vor Beginn) beantragt werden!
6. Finanzielles:
Im Mutterschutz gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und eventuell einen Zuschuss vom Betrieb. Während der Elternzeit gibt es ebenfalls keine Lohnfortzahlung, sondern Elterngeld. Zusätzlich dürft ihr 30 Stunden pro Woche arbeiten.
7. Fortsetzen der Ausbildung:
Eine Ausbildung ist auch in Teilzeit (maximal 30 Wochenstunden) möglich, am Besuch der Berufsschule und der praktischen Ausbildung ändert sich dadurch nichts.
8. Prüfungen:
Ausbildungsexperten empfehlen trotz Schwangerschaft an allen Prüfungen teilzunehmen, auch während des Mutterschutzes. Sprecht eure Betreuer an, wenn ihr viel gefehlt habt - es gibt Sonderregelungen.
9. Mutterschutz:
Wer schwanger in der Ausbildung wird, darf vor und nach der Entbindung zu Hause bleiben. Vorher sind es 6 Wochen, im Anschluss an die Geburt 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten sogar 12 Wochen).
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