Diskriminierung diskriminieren
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Diskriminierung diskriminieren
So könnt ihr euch wehren!

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffene Personen wissen oft nicht, wie sie sich wehren können. Wir zeigen euch, welche Möglichkeiten ihr habt!

In vielen Unternehmen gehört Diskriminierung am Arbeitsplatz zum Alltag, Betroffene wissen oft nicht, wie sie sich in diskriminierenden Situationen verhalten sollen. Im nachfolgenden Beitrag erfahrt ihr anhand praktischer Beispiele, was unter Diskriminierung im Job zu verstehen ist und wie ihr euch dagegen wehren könnt. Zudem wird der Unterschied zwischen Diskriminierung und Benachteiligung erklärt.

Diskriminierung am Arbeitsplatz per Definition

Das als Antidiskriminierungsgesetz bekannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert den Begriff Diskriminierung wie folgt:
 

  • Menschen werden aufgrund ihrer Weltanschauung verhöhnt, ausgeschlossen oder benachteiligt.
  • Benachteiligungen aufgrund von Alter und Behinderungen sind diskriminierend.
  • Ebenso diskriminierend ist es, wenn Personen wegen ihrer Rasse oder ihres Geschlechts im Arbeitsleben benachteiligt werden. 
     

Typische Beispiele für Diskriminierung im Job gibt es mehr als in diesem Artikel aufgezählt werden können. Außerdem ist nicht jede Benachteiligung als Diskriminierung zu verstehen, es können Gründe für die Berechtigung vorliegen. 

Sehr häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer aufgrund ihrer vom Mainstream abweichenden Weltanschauung von Kollegen ausgegrenzt oder gar verspottet werden. Ältere Mitarbeiter haben weniger Chancen beruflich weiterzukommen, Frauen werden bei Beförderungen wegen ihres Geschlechts vorgezogen, Bewerber mit ausländischer Herkunft nicht berücksichtigt. 

Arbeitgeber sind mittlerweile dazu aufgefordert, Diskriminierung am Arbeitsplatz mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Zudem sind sie durch Paragraf 1 AGG zur Gleichstellung bei den Arbeitsbedingungen, bei der Auswahl von Kandidaten für neu zu besetzende Stellen und bei der Stellenausschreibung angehalten.

Rollstuhl barrierefrei Diskriminierung
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Rollstuhl barrierefrei Diskriminierung

Unterscheidung zwischen Diskriminierung und Benachteiligung

Sofern eine Benachteiligung sachlich begründet wird, ist sie nicht diskriminierend. Eine benachteiligte Person muss die Entscheidung in dem Fall hinnehmen. Hierzu zwei Beispiele:

  • Wird eine Stelle von einer kirchlichen Institution ausgeschrieben, kann der Arbeitgeber von Bewerbern verlangen, dass sie der gleichen Konfession angehören. Für einen Muslim mag diese Anforderung diskriminierend erscheinen, sie ist jedoch lediglich eine Benachteiligung mit sachlich nachvollziehbarer Begründung.
  • Ein Unternehmer vergibt Jobs ausschließlich an männliche Bewerber, weil sie ein hohes Maß an körperlicher Kraft voraussetzen. Auch hierbei handelt es sich um eine sachlich begründete Benachteiligung eventueller weiblicher Bewerber und nicht um eine Diskriminierung, da Männer in der Regel kräftiger sind als Frauen

Eine Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine Benachteiligung nicht ausreichend begründet wird. Ein Arbeitgeber wird seine Wahl hinsichtlich einer Stellenvergabe immer sachgerecht begründen, damit sie unanfechtbar ist. Diskriminierung am Arbeitsplatz geschieht viel häufiger unter der Belegschaft, sie ist oft emotional und so gut wie nie gerechtfertigt

Beispiele für Diskriminierung am Arbeitsplatz:

  • Mitarbeiter machen sich über Kollegen lustig, die körperlich behindert sind.
  • Kollegen benachteiligen andere Beschäftigte aufgrund ihrer politischen oder sozialen Ansichten.
  • Optisch attraktive Frauen werden von männlichen Arbeitnehmern verbal belästigt. 
     

Derartige Vorkommnisse sind für diskriminierte Personen unangenehme Erlebnisse, die geeignete Maßnahmen erfordern. In jedem Fall müsst ihr den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, denn der ist durch das AGG verpflichtet, für Gleichstellung zu sorgen.

Handschlag sexuelle Belästigung
Sora Shimazaki / pexels 
 
Handschlag sexuelle Belästigung

Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz habt ihr Anspruch auf Schadensersatz

Insbesondere könnt ihr auf Schadenersatz bestehen, wenn eure Bewerbung ohne sachliche Begründung abgelehnt wurde oder ihr bei einer betrieblichen Beförderung übergangen wurdet. Hierbei müsst ihr die Frist von zwei Monaten einhalten, beginnend ab der jeweiligen Ablehnung. Abweichend davon können in Tarifverträgen andere Fristen vorgegeben sein. 

Schadenersatzforderungen sind zudem möglich, wenn ihr von Kollegen diskriminiert werdet und der Arbeitgeber diese Vorfälle nicht abstellt. 

So könnt ihr euch gegen Diskriminierung im Job wehren

Der erste Ansprechpartner in kleineren Betrieben ist der Arbeitgeber. Er muss für Abhilfe sorgen, indem er die diskriminierende Person abmahnt, versetzt oder im Wiederholungsfall kündigt. Größere Unternehmen verfügen über eine interne Anlaufstelle, bei der ihr diskriminierende Vorfälle melden und euch beraten lassen könnt. 

Zudem steht euch frei, bei Diskriminierung am Arbeitsplatz eine Antidiskriminierungsstelle aufzusuchen. Die Mitarbeiter einer externen Beratungsstelle können oft aufgrund des gegebenen Abstands die Situation besser einschätzen als Angehörige im Betrieb. Ihr könnt eure Anliegen dort schildern und um eine Vermittlung zwischen beiden Parteien bitten. 

Unterbindet der Chef die Diskriminierung im Job trotz Aufforderung nicht, könnt ihr vom sogenannten Recht auf Leistungsverweigerung Gebrauch machen und der Arbeit fernbleiben. Euer Gehalt muss bis zur Implementierung geeigneter Maßnahmen weiterbezahlt werden. Schadenersatz ist oft nur durch eine Klage zu erreichen, indes muss euer Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass die entsprechende Benachteiligung nicht diskriminierend war.

Fazit

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet, muss aber nicht hingenommen werden. Ihr habt vielseitige Möglichkeiten, euch gegen Diskriminierung im Job zu wehren und könnt zudem Entschädigung einklagen.