Diskriminierung am Arbeitsplatz
Von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffene Personen wissen oft nicht, wie sie sich wehren können. Wir zeigen euch, welche Möglichkeiten ihr habt!
Von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffene Personen wissen oft nicht, wie sie sich wehren können. Wir zeigen euch, welche Möglichkeiten ihr habt!
In vielen Unternehmen gehört Diskriminierung am Arbeitsplatz zum Alltag, Betroffene wissen oft nicht, wie sie sich in diskriminierenden Situationen verhalten sollen. Im nachfolgenden Beitrag erfahrt ihr anhand praktischer Beispiele, was unter Diskriminierung im Job zu verstehen ist und wie ihr euch dagegen wehren könnt. Zudem wird der Unterschied zwischen Diskriminierung und Benachteiligung erklärt.
Das als Antidiskriminierungsgesetz bekannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert den Begriff Diskriminierung wie folgt:
Typische Beispiele für Diskriminierung im Job gibt es mehr als in diesem Artikel aufgezählt werden können. Außerdem ist nicht jede Benachteiligung als Diskriminierung zu verstehen, es können Gründe für die Berechtigung vorliegen.
Sehr häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer aufgrund ihrer vom Mainstream abweichenden Weltanschauung von Kollegen ausgegrenzt oder gar verspottet werden. Ältere Mitarbeiter haben weniger Chancen beruflich weiterzukommen, Frauen werden bei Beförderungen wegen ihres Geschlechts vorgezogen, Bewerber mit ausländischer Herkunft nicht berücksichtigt.
Arbeitgeber sind mittlerweile dazu aufgefordert, Diskriminierung am Arbeitsplatz mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Zudem sind sie durch Paragraf 1 AGG zur Gleichstellung bei den Arbeitsbedingungen, bei der Auswahl von Kandidaten für neu zu besetzende Stellen und bei der Stellenausschreibung angehalten.
Sofern eine Benachteiligung sachlich begründet wird, ist sie nicht diskriminierend. Eine benachteiligte Person muss die Entscheidung in dem Fall hinnehmen. Hierzu zwei Beispiele:
Eine Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine Benachteiligung nicht ausreichend begründet wird. Ein Arbeitgeber wird seine Wahl hinsichtlich einer Stellenvergabe immer sachgerecht begründen, damit sie unanfechtbar ist. Diskriminierung am Arbeitsplatz geschieht viel häufiger unter der Belegschaft, sie ist oft emotional und so gut wie nie gerechtfertigt.
Beispiele für Diskriminierung am Arbeitsplatz:
Derartige Vorkommnisse sind für diskriminierte Personen unangenehme Erlebnisse, die geeignete Maßnahmen erfordern. In jedem Fall müsst ihr den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, denn der ist durch das AGG verpflichtet, für Gleichstellung zu sorgen.
Insbesondere könnt ihr auf Schadenersatz bestehen, wenn eure Bewerbung ohne sachliche Begründung abgelehnt wurde oder ihr bei einer betrieblichen Beförderung übergangen wurdet. Hierbei müsst ihr die Frist von zwei Monaten einhalten, beginnend ab der jeweiligen Ablehnung. Abweichend davon können in Tarifverträgen andere Fristen vorgegeben sein.
Schadenersatzforderungen sind zudem möglich, wenn ihr von Kollegen diskriminiert werdet und der Arbeitgeber diese Vorfälle nicht abstellt.
Der erste Ansprechpartner in kleineren Betrieben ist der Arbeitgeber. Er muss für Abhilfe sorgen, indem er die diskriminierende Person abmahnt, versetzt oder im Wiederholungsfall kündigt. Größere Unternehmen verfügen über eine interne Anlaufstelle, bei der ihr diskriminierende Vorfälle melden und euch beraten lassen könnt.
Zudem steht euch frei, bei Diskriminierung am Arbeitsplatz eine Antidiskriminierungsstelle aufzusuchen. Die Mitarbeiter einer externen Beratungsstelle können oft aufgrund des gegebenen Abstands die Situation besser einschätzen als Angehörige im Betrieb. Ihr könnt eure Anliegen dort schildern und um eine Vermittlung zwischen beiden Parteien bitten.
Unterbindet der Chef die Diskriminierung im Job trotz Aufforderung nicht, könnt ihr vom sogenannten Recht auf Leistungsverweigerung Gebrauch machen und der Arbeit fernbleiben. Euer Gehalt muss bis zur Implementierung geeigneter Maßnahmen weiterbezahlt werden. Schadenersatz ist oft nur durch eine Klage zu erreichen, indes muss euer Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass die entsprechende Benachteiligung nicht diskriminierend war.
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet, muss aber nicht hingenommen werden. Ihr habt vielseitige Möglichkeiten, euch gegen Diskriminierung im Job zu wehren und könnt zudem Entschädigung einklagen.