Zimmermann
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Zimmermann
Handwerker auf der Walz

Mit Stock und Hut auf Wanderschaft

Schon gewusst? Die Handwerksgesellen sollten auf der Walz neue Arbeitstechniken, unbekannte Orte, Regionen und Länder kennenlernen und ein großes Stück an Lebenserfahrung sammeln.

Ursprung der Walz liegt im Spätmittelalter

Von weitem nähert sich ein junger Mann mit Schlapphut und Wanderstock. Das kann nur ein Zimmermann auf der Walz sein. Nur Zimmerleute gehen auf die Walz, so das Vorurteil. Doch weit gefehlt, auch andere Berufsgruppen wie Tischler, Maurer, Dachdecker, Instrumentenbauer oder Kirchenmaler gehen auf Wanderschaft. Seinen Ursprung hat der Brauch im Spätmittelalter. So war die Lehrzeit bis zur Industrialisierung eine der Voraussetzungen für die Zulassung des Lehrlings zur Meisterprüfung. Die Gesellen sollten auf der Walz neue Arbeitstechniken, unbekannte Orte, Regionen und Länder kennenlernen und ein großes Stück an Lebenserfahrung sammeln.
 

Wandern
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Checkliste zur Walz

Was früher Pflicht war, ist heute zur freiwilligen Leistung geworden. Wer dennoch Lust hat, auf die Walz zu gehen, findet hier die Regeln dafür.

  • Der Wandergeselle muss im Besitz eines Gesellenbriefs sein.
  • Er sollte nicht älter als 30 Jahre sein.
  • Er muss noch ledig sein.
  • Er darf weder Kinder noch Schulden haben.
  • Er darf nicht vorbestraft sein.
  • Der Wandergeselle stellt seine Arbeitskraft in der Zeit der Walz unentgeltlich in fremde Dienste.
  • Meist wird die Arbeit durch Essen und Unterkunft abgegolten.
  • Auf dem Walz ist das Tragen einer traditionellen Handwerkstracht Pflicht – der  Wandergeselle soll sofort als solcher zu erkennen sein.
  • Gutes Benehmen auf der Reise wird natürlich auch erwartet -  der Lehrling ist angehalten, den Ruf aller Gesellen zu stärken und nicht zu beschädigen.
  • Meist holt ein sogenannter Altgeselle, der selbst mindestens ein Jahr auf Wanderschaft ist oder war, den Neuen von Zuhause ab und führt ihn in die Regel der Walz ein.
  • Die künftigen sogenannten Tippelbrüder werden in die Grundregeln der Wanderschaft eingewiesen, die es unbedingt zu beachten gilt und die von allen traditionsbewussten Gesellen kontrolliert werden.
  • Ein reisender Wandergeselle darf sich nicht näher als  50 Kilometer an seinen Heimatort annähern. Ausnahmen gibt es nur in Notfällen.
  • Wenigstens zwei Jahre soll die Wanderschaft dauern. Die meisten Gesellen sind jedoch drei Jahre unterwegs
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