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Ohne Moos nix los: der Ausbildungsvertrag

bigKARRIERE sagt euch, was in eurem Ausbildungsvertrag stehen muss.

Bild Ohne Moos nix los: der Ausbildungsvertrag

Ohne Moos nix los: der Ausbildungsvertrag

bigKARRIERE sagt euch, was in eurem Ausbildungsvertrag stehen muss.
© Kitty - Fotolia.com

Ihr habt euren Traum-Ausbildungsplatz ergattert? Super! Klar, dass ihr da jetzt auch eurem Ausbildungsvertrag entgegenfiebert, um endlich alles schriftlich fixiert zu haben. Neben aller Freude solltet ihr den aber auch gründlich prüfen, denn immer wieder versuchen Ausbilder, ungültige Inhalte darin unterzubringen. Im Paragraf 12 des Berufsbildungsgesetzes ist jedoch eindeutig festgelegt, welche Bestimmungen in einem Ausbildungsvertrag nichts zu suchen haben.

Euer neuer Arbeitgeber darf euch zum Beispiel nicht verpflichten, nach der Ausbildung weiter im Betrieb beschäftigt zu bleiben. Natürlich kann er euch anschließend übernehmen, aber dann bekommt ihr einen neuen Arbeitsvertrag in einem Angestelltenverhältnis. Er darf euch auch nicht verbieten, nach eurer Ausbildung euren erlernten Beruf in einem Konkurrenzunternehmen auszuüben. Solche Ausschlussklauseln sind zwar in manchen Branchen, gerade in höheren Positionen, nicht ungewöhnlich, sie gehören aber ganz sicher nicht in euren Ausbildungsvertrag.

Der Arbeitgeber darf die Kosten für eure Ausbildung nicht auf euch abwälzen. Auch Arbeitsmaterialien, wenn erforderlich eine Sicherheitsausrüstung oder Weiterbildungen, die er von euch verlangt, muss er bezahlen. Als Ausbildungsbetrieb hat er die Pflicht, euch auszubilden und alle dafür notwendigen Kosten zu tragen.

In eurem Vertrag darf auch keine Vertragsstrafe enthalten sein, falls ihr eure Ausbildung vorzeitig abbrechen oder in einem anderen Unternehmen fortsetzen wollt. Auch als Azubi habt ihr normale Kündigungsfristen. Haltet ihr diese ein, könnt ihr das Unternehmen wie jeder andere Arbeitnehmer einfach verlassen.

Euer eigener Anspruch auf Schadenersatz darf im Vertrag nicht ausgeschlossen und auch nicht in Pauschalbeträgen festgelegt werden. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, euch gut auszubilden. Tut er das jedoch nicht und ihr fallt deswegen durch die Prüfung oder kassiert schlechte Noten, könnt ihr auf Schadenersatz klagen. Wichtig dafür ist, dass ihr hierfür Nachweise habt, zum Beispiel Aufforderungen oder Hinweise, die ihr schriftlich an euren Chef übermittelt habt.

Sind eine oder mehrere dieser Angaben in eurem Vertrag enthalten, so sind diese ungültig – auch wenn ihr sie mit dem Vertrag bereits unterschrieben habt. Dann solltet ihr euren Chef um ein Gespräch bitten und versuchen, das Problem sachlich zu klären. Bleibt dabei ruhig und freundlich, aber auch bestimmt. Lasst euch nicht verunsichern. Im Zweifel könnt ihr auch eure Eltern mitnehmen oder euch Hilfe bei eurer zuständigen Kammer holen. Beispielweise haben die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinhessen und die Handwerkskammer (HWK) Freiburg viele Informationen rund um das Thema Ausbildung auf ihren Internetseiten zusammengestellt.

Quelle: azubister.de

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