Handschlag sexuelle Belästigung
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Handschlag sexuelle Belästigung
So reagiert ihr richtig

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Wenn ihr am Arbeitsplatz Opfer von sexueller Belästigung werdet, seid ihr erst mal perplex. Und es stellt sich die Frage: Wie reagieren? bigKARRIERE klärt auf.

Eine repräsentative Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeichnet ein klares Bild: Gesetzlich verbotene sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz hat jeder Zweite schon mal erlebt. Und doch ist es ein Tabuthema. Zweifel, Scham und Angst um die Anstellung bringen die Betroffenen zum Schweigen. bigKARRIERE klärt auf: Welche Handlungen sind als sexuelle Belästigung zu werten und wie wehrt ihr euch bei sexuell übergriffigem Verhalten richtig.

 

War das harmlos oder schon Belästigung?

Betroffene zweifeln häufig an den eigenen Gefühlen. "War das Belästigung oder spinne ich?" spukt dann oft im Kopf herum. Laut Antidiskriminierungsgesetz zählen alle unerwünschten Annäherungen, die sexuellen Charakters sind und sich an eine bestimmte Person richten, als sexuelle Belästigung im Büro. Sowohl Frauen als auch Männer können davon betroffen sein. Konkret zählen folgende Handlungen dazu:

  • anzügliche Bemerkungen über das Aussehen, die Figur oder das Verhalten
  • unerwünschte Einladungen mit sexueller Absicht
  • Anrufe oder Nachrichten (Briefe, E-Mails, SMS) mit sexuellen Anspielungen
  • Anbringen oder Verbreiten pornographischer Bilder am Arbeitsplatz (auch in Form eines Kalenders)
  • beharrliches Starren (auf den Ausschnitt, den Po, in den Genitalbereich)
  • unerwünschte Berührungen (Hand, Brust, Genitalien, Nackenmassage, Klaps auf den Po oder Po-Kneifen)
  • aufgezwungene Umarmungen und Küsse
  • Aufforderung zum Sex
  • Versprechen beruflicher Vorteile für sexuelles Entgegenkommen
  • Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
  • Zurschaustellung seiner Genitalien
  • Erzwingen sexueller Handlungen durch tätliche Bedrohung
Hans auf Knie sexuelle Belästigung Flirt Belästigung
Sarah Cervantes / unsplash
 
Hans auf Knie sexuelle Belästigung Flirt Belästigung

Sexuelle Belästigung im Job: Das könnt ihr tun

Der erste Schritt besteht darin, auf seine eigenen Empfindungen zu hören. Wenn euch das Verhalten eines Kollegen ein mulmiges Gefühl im Bauch verursacht, passiert das nicht grundlos. Vielen Betroffenen fällt es aber schwer sich einzugestehen, dass es sich um sexuelle Belästigung im Büro handelt. Nehmt eure Empfindungen ernst! Jeder Mensch hat schließlich das Recht, am Arbeitsplatz nicht belästigt zu werden.

Die zweite Empfehlung ist, die Belästigung energisch zurückzuweisen. Versucht etwaige Gefühle der Scham oder Angst zu überwinden und reagiert unmittelbar und direkt mit einer lauten Erwiderung und verbittet euch das belästigende Verhalten. So rückt die Belästigung aus dem Verborgenen ans Licht, im Idealfall bekommen das eure Kollegen mit und es gibt Zeugen.

Weitere gute Möglichkeiten

  • Beschwerde androhen bzw. tatsächlich beim Vorgesetzten einlegen: Euer Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, euch als Azubis vor sexueller Belästigung zu schützen. Das heißt, der Chef kann den Täter abmahnen, versetzen oder sogar kündigen. Beim Personalrat, Betriebsrat oder der Frauenbeauftragten für ein vertrauliches Gespräch vorstellig werden solltet ihr, falls die Belästigungen wiederholt erfolgen.
  • Schriftliche Reaktion: Wenn der Belästiger verbale Zurückweisungen ignoriert, kann die Schriftform sinnvoll sein. Weist das Verhalten sachlich aber bestimmt zurück und benennt Konsequenzen, falls die sexuelle Belästigung im Büro nicht sofort aufhören sollte. Übergebt den Brief in Gegenwart von Zeugen oder schickt ihn per Einschreiben mit Rückschein.
  • Anderen von der Tat erzählen: Gerade weil Betroffene häufig an den eigenen Gefühlen zweifeln, macht die Rückversicherung bei anderen Kollegen Sinn. Das Gespräch entlastet und hilft euch, das Erlebte richtig einzuschätzen. Unter Umständen kommt dabei heraus, dass bereits mehrere Personen vom gleichen Belästiger bedrängt wurden. Das gemeinsame Vorgehen gegen den Verursacher ist effektiver.
Verzweifelt Traurig Sad Müde Überfordert Genervt Burnout
Anna Shvets / pexels 
 
Verzweifelt Traurig Sad Müde Überfordert Genervt Burnout
  • Zeugen suchen: Zeugen, die die Belästigungssituation miterlebt haben, können eure Aussage untermauern. Sonst steht Aussage gegen Aussage. Auch deshalb ist es wichtig, mit anderen Kollegen über die Tat zu sprechen.
  • Beweise sammeln: Damit ihr Beweise für die Belästigung habt, sollten Briefe, E-Mails, Anrufe etc. aufbewahrt werden. Es hilft auch, den Tathergang schriftlich festzuhalten.
  • Direkte körperliche Gegenwehr (bei tätlichem Angriff)

Es kostet Mut gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, aber es ist wichtig und richtig, Tätern die gesellschaftlichen und gesetzlichen Grenzen deutlich aufzuzeigen. Das schützt nicht nur euch, sondern auch weitere potenzielle Opfer. Wer vorerst Hilfe außerhalb des eigenen Betriebes wünscht, kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktieren (Hotline 030 18555 1865 oder per Onlinekontaktformular).