Bewerber-Absage
Unerlaubte Diskrimierung?
2016-09-03T14:35:01+02:00

Ihr habt euch auf euren Traumjob beworben, doch es folgt die Absage. Diesen unangenehmen Moment haben sicher schon einige von euch erlebt. Doch ist euch nicht auch schon einmal eine der Absagen ziemlich merkwürdig vorgekommen? Habt ihr die Anforderungen, die im Stellenangebot gefordert waren, nahezu vollständig erfüllt? Ihr konntet auch genügend Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet vorweisen und wurdet trotzdem praktisch grundlos abgelehnt? Bei manchen Absagen liegt die Vermutung nahe, dass eine unerlaubte Diskrimierung - sei es aufgrund eures Geschlechts, eurer Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit - der Grund für die Bewerber-Absage war. Doch was könnt ihr dagegen tun, wenn dieser Verdacht aufkommt? bigKARRIERE klärt auf.
Die Rechtslage: Das ist in puncto Bewerber-Absage erlaubt
In manchen Branchen kann euer Aussehen bzw. euer Körperschmuck tatsächlich schuld an der Absage sein. Und das sogar zu Recht! Eine Bank kann beispielsweise rechtlich gesehen Bewerber mit allzu auffälligen Piercings oder Tätowierungen ablehnen, wenn es um Jobs im Kundenkontakt geht. Das Image des Unternehmens spielt bei der Bewerberauswahl in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Auch wird beispielsweise ein Ernährungsberater oder Fitnesscenter sicherlich keinen übergewichtigen Bewerber einstellen wollen. Solange dieser Ablehnungsgrund seitens des Personalers euch gegenüber nicht offen kommuniziert wird, ist die Filterung von Bewerbern aufgrund ihres Aussehens oder ihres Gewichts rechtlich erlaubt.

Die Bewerber-Absage ohne rechtliche Grundlage
Einen Bewerber aufgrund seines Geschlechts, Alters, seiner ethnischen Herkunft oder Rasse abzulehnen, ist rechtlich nicht erlaubt und kann in eine Klage münden, wenn Beweise vorliegen, dass einer dieser Faktoren der Grund für die Bewerber-Absage war. Weitere Gründe sind ebenfalls nicht hinreichend für eine Bewerber Absage und können im Klagefall vor Gericht landen: die sexuelle Identität, eine Behinderung, die Tatsache, dass ihr schon Kinder habt oder die Religionszugehörigkeit. Ausnahmen bestätigen hier jedoch die Regel. Wird etwa ein Job in einer bestimmten Kirchengemeinschaft ausgeschrieben, darf die Zugehörigkeit zur jeweiligen Religion vorausgesetzt werden. Außerdem dürfen Branchen, in denen Frauen eindeutig als Vertrauenspersonen eingesetzt werden (z.B. im Frauenhaus) das weibliche Geschlecht vorziehen. Ob die Bewerber-Absage rechtens ist, wird also in der Regel von Fall zu Fall entschieden.
Was tun, wenn der Verdacht der Diskriminierung besteht?
Wenn ihr vermutet, dass ihr eine Stelle nicht bekommen habt, weil ihr beispielsweise weiblich oder besonders jung seid, könnt ihr Klage einreichen - achtet jedoch darauf, dass ihr Beweise für euren Verdacht vorlegen könnt. Solche Beweise lassen sich beispielsweise in entsprechend formulierten Stellenanzeigen finden. So ist die Formulierung "Berufsanfänger gesucht" eine Altersdiskriminierung, da junge Bewerber bevorzugt werden. Außerdem kann ein fehlendes "m/w" darauf hinweisen, dass eindeutig männliche bzw. weibliche Bewerber bei der Stelle Vorrang haben. Weitere Möglichkeiten zur Beweisfindung sind kleine Notizen seitens des Personalers in eurem Lebenslauf oder eine merkwürdige Begründung bei der Bewerber-Absage. Steht der Verdacht einer Diskrimierung im Raum, muss das Unternehmen übrigens das Gegenteil beweisen. Ihr habt daher eine reelle Chance auf Erfolg.
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