Kreative Kündigungen, die es in sich haben
bigKARRIERE stellt euch einige freche und kreative Kündigungen vor. Nachmachen auf eigene Gefahr!
bigKARRIERE stellt euch einige freche und kreative Kündigungen vor. Nachmachen auf eigene Gefahr!
Weil ihr keine Lust mehr auf euren Job habt, fantasiert ihr nur noch darüber, wie ihr eure Kündigung gestaltet? Wie ihr eurem Chef gehörig die Meinung sagen und eure Kollegen flashen könnt? bigKARRIERE zeigt, wie spektakulär andere Arbeitnehmer ihre Kündigung verkündet haben und erklärt, wann kreative Kündigungen wirklich wirksam sind.
Endlich raus aus dem Saftladen, den Schreibtisch für immer räumen und stolz in die Freiheit spazieren - damit das Wirklichkeit wird, müssen Arbeitnehmer bei der Kündigung gewisse Regeln einhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der ersehnte Austritt aus dem Job gar nicht rechtlich wirksam wird. Dem Gesetz nach muss:
1. die Kündigung schriftlich erfolgen;
2. die rechtliche Kündigungsfrist eingehalten und ein Beendigungstermin genannt werden;
3. die Kündigung handschriftlich unterschrieben sein.
Eine Begründung ist hingegen nicht notwendig. Fristlos kündigen geht nur dann, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen. Die sogenannte außerordentliche (fristlose) Kündigung kommt etwa infrage, wenn eure arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung längere Zeit nicht bezahlt wurde, euer Arbeitgeber eine Straftat verübt oder euch beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen hat. Für die außerordentliche Kündigung gilt, dass sie spätestens zwei Wochen ab Kenntnis des außerordentlichen Kündigungsgrundes erfolgen muss. Werdet ihr beispielsweise beleidigt oder bedroht, habt ihr ab da 14 Tage Zeit, um zu reagieren und eure außerordentliche Kündigung einzureichen. Übrigens muss auch die außerordentliche Kündigung schriftlich erfolgen. Mit dem Zugang der Kündigung an euren Chef ist das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst. Dieser Punkt spielt für kreative Kündigungen eine besondere Rolle, denn eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Vorgesetzten tatsächlich zugeht beziehungsweise mit dem Zugang zu rechnen war.
Kreative Kündigung #1: Abwesenheitsnotiz
Ein Angestellter hat seine Abwesenheitsnotiz kurzerhand mit folgenden Worten zum Kündigungsschreiben umfunktioniert: "I am currently out of office and don't plan to return." (Bin momentan nicht im Büro und komme auch nicht wieder.)
Kreative Kündigung #2: Fehlermeldung
Ein Grafikdesigner programmierte eine deftige Message in eine Fehlermeldung, die überraschend auf allen Bildschirmen im Büro erschien: "The designer you treat like sh*t has quit unexpectedly." (Der Designer, den ihr sche*ße behandelt, hat plötzlich gekündigt.)
Kreative Kündigung #3: Rechnung
Eine Kellnerin, die ihren Job scheinbar so richtig satthatte, hat die Rechnung als Kündigungsschreiben benutzt. Ihre wohl gewählten Worte lauteten: "Hi, hier ist Sally. Ratet mal was ihr Är*che, ich kündige! Friede sei mit euch!"
Kreative Kündigung #4: Videospiel
Wer in der Spielebranche arbeitet, muss sich immer wieder Neues einfallen lassen. Es überrascht also nicht, kreative Kündigungen in der Branche anzutreffen. Besonders amüsant: Ein Mitarbeiter programmierte seine Kündigung in ein Super Mario-Videospiel.
Kreative Kündigung #5: Kuchen
Seinen eigenen Geburtstag nahm ein Mitarbeiter der Flughafen-Security zum Anlass, um seinen Job zu kündigen. Sein Vehikel: ein Geburtstagskuchen. Anstatt "Happy Birthday" prangerte ein Kündigungsschreiben auf der Glasur. Dem verdutzten Chef erklärte der Wachmann, dass er zukünftig lieber als Kuchenbäcker arbeiten wolle.
Auch wenn ihr den Moment kaum erwarten könnt, kreative Kündigungen müssen gut durchdacht sein, damit der Abgang auch wirklich wirksam wird. Die hier vorgestellten kreativen Kündigungen wären nach deutschem Recht nicht wirksam, denn wichtige Details fehlen. Wenn ihr auch eine spektakuläre Idee für eure Kündigung habt, diese aber nicht den rechtlichen Regeln entspricht, solltet ihr eure Kündigung sicherheitshalber in zweifacher Art und Weise übermitteln - einmal als legendäre Aktion und einmal als ödes Schreiben, das alle Regeln erfüllt.