Soldaten liegen
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Wann ihr Studienkosten zurückzahlen müsst

Bundeswehr knallhart

Bei der Bundeswehr zu studieren klingt verlockend – ihr wollt euch aber nicht verpflichten? bigKARRIERE klärt, ob ihr die Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen müsst?

Studieren bei der Bundeswehr klingt nicht nur für Möchtegern-Mediziner verlockend. Doch der Deal ist nicht ohne. bigKARRIERE erklärt, wann ein Studium beim Bund eine denkbare Option ist und wann man Studienkosten zurückzahlen soll an die Bundeswehr.

Wie läuft die Finanzierung des Studiums bei der Bundeswehr?

Wer bei der Bundeswehr studieren will, muss keinerlei Gebühren zahlen. Studenten verdienen stattdessen sogar noch Geld. Das können rund 1500 Euro netto im Monat sein. Eine bequeme Unterkunft gibt es auf dem Bundeswehrgelände gratis dazu. Auch Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung fallen weg – bezahlt alles die Bundeswehr. Klingt traumhaft? Mag sein, doch es gibt einen Haken. Für das Sorglos-Studium muss man sich für den Kriegsdienst verpflichten – für mindestens 13 Jahre. Bereits während des Studiums müssen Studenten gewisse Dienstpflichten erfüllen.

Nach dem Abschluss ist man dann in Vollzeit Soldat. Das bedeutet Auslandseinsätze in Krisenregionen, häufige Wohnortwechsel und Dienst an der Waffe. Wer einen Sinneswandel erfährt und frühzeitig aussteigt, muss einen Teil der Studienkosten zurückzahlen an die Bundeswehr. So hat kürzlich das Münchener Verwaltungsgericht entschieden. Hier sind die Details zum Fall.

Soldaten Spalier
Soldaten Spalier

Aktenzeichen M 21 K 16.2406: Kriegsdienst verweigern kostet Ex-Bundeswehr-Studis Geld

Studienplätze in Medizin sind in Deutschland rar. Vielleicht auch deshalb entschied sich eine junge Frau im Jahr 2006 dazu, ihr Medizinstudium bei der Bundeswehr zu absolvieren –   kostenfrei. Im Gegenzug verpflichtete sie sich für 17 Jahre bei der Truppe zu bleiben. Nach bestandener Grundausbildung wurde sie für die Dauer der Hochschulausbildung vom Wehrdienst beurlaubt. Doch als sie ihre Approbation in der Tasche hatte, verweigerte die Ärztin den Kriegsdienst. Die Bundeswehr reagierte mit einer Rechnung: 40 Prozent der Ausbildungskosten, die insgesamt etwa 141.000 Euro betrugen, also rund 56.000 Euro, sollte die Medizinerin zurückzahlen.

Nur 40 Prozent deshalb, weil die Kriegsdienstverweigerung der heute 30-jährigen Ärztin als Härtefall gilt und infolgedessen 60 Prozent der Ausbildungskosten erlassen wurden. Das Argument vom Bund: Durch die von der Bundeswehr gesponserte Arztausbildung hat die Ärztin einen "geldwerten Vorteil" erhalten. Die im Studium erworbenen Fachkenntnisse könne die Medizinerin in ihrem Zivilleben nutzen. Die Bundeswehr hätte von ihrer Investition nichts. Deshalb fordere man, dass die ehemalige Bundeswehr-Studentin einen Teil der Studienkosten zurückzahlen soll an die Bundeswehr. Die happige Rechnung wollte die Ärztin nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht.

Doch Erfolg hatte die Medizinerin vor dem Münchener Verwaltungsgericht damit nicht. Das Gericht gab der Bundeswehr Recht. Somit muss die Ärztin einen Teil der Studienkosten zurückzahlen an die Bundeswehr. Die veranschlagten 56.000 Euro darf die 30-Jährige in Raten abzahlen, bis sie 67 Jahre alt ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fazit

Wenn es euch aus finanzieller Sicht interessant erscheint, bei der Bundeswehr zu studieren, solltet ihr genau überlegen, wie ihr euch euer Leben nach dem Studium vorstellt. Mindestens 13 Jahre sind eine lange Zeit – vor allem, weil die Uhr erst nach dem Studienende anfängt zu ticken! Für die Zeit der Ausbildung sind Studenten vom Kriegsdienst beurlaubt.

Das kann also wie im Fall der oben erwähnten Ärztin bedeuten, dass ihr erst Mitte 40 einen anderen Weg einschlagen könntet. Solltet ihr euch früher aus der Truppe verabschieden wollen, müsstet ihr die Studienkosten zurückzahlen an die Bundeswehr. Ein von der Bundeswehr gesponsertes Studium ist nur dann eine denkbare Option, wenn ihr euch mit dem Bund identifizieren könnt und keine moralischen Einwände gegen den Kriegsdienst habt. Dann lauft ihr nicht Gefahr, Studienkosten zurückzahlen zu müssen an die Bundeswehr.

 

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