Bundeswehr knallhart
Bei der Bundeswehr zu studieren klingt verlockend – du willst dich aber nicht verpflichten? bigKARRIERE klärt, ob du die Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen musst
Bei der Bundeswehr zu studieren klingt verlockend – du willst dich aber nicht verpflichten? bigKARRIERE klärt, ob du die Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen musst
Studieren bei der Bundeswehr klingt nicht nur für Möchtegern-Mediziner:innen verlockend. Doch der Deal ist nicht ohne. bigKARRIERE erklärt, wann ein Studium beim Bund eine denkbare Option ist und wann du Studienkosten zurückzahlen musst an die Bundeswehr.
Wenn du bei der Bundeswehr studieren willst, musst du keinerlei Gebühren zahlen. Studierende verdienen stattdessen sogar noch Geld – zwischen 1600 und 2200 Euro netto im Monat sind möglich. Eine bequeme Unterkunft gibt es auf dem Bundeswehrgelände gratis dazu. Auch Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung fallen weg – das bezahlt alles die Bundeswehr. Klingt traumhaft? Mag sein, doch es gibt einen Haken.
Für das Sorglos-Studium musst du dich für den Kriegsdienst verpflichten – und zwar für mindestens 13 Jahre. Bereits während des Studiums musst du gewisse Dienstpflichten erfüllen.
Nach dem Abschluss bist du in Vollzeit Soldat:in. Das bedeutet Auslandseinsätze in Krisenregionen, häufige Wohnortwechsel und Dienst an der Waffe. Wenn du einen Sinneswandel erfährst und frühzeitig aussteigst, musst du einen Teil der Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen. So hat kürzlich das Münchener Verwaltungsgericht entschieden. Hier sind die Details zum Fall.
Studienplätze in Medizin sind in Deutschland rar. Vielleicht auch deshalb entschied sich eine junge Frau im Jahr 2006 dazu, ihr Medizinstudium bei der Bundeswehr kostenfrei zu absolvieren. Im Gegenzug verpflichtete sie sich für 17 Jahre bei der Truppe zu bleiben. Nach bestandener Grundausbildung wurde sie für die Dauer der Hochschulausbildung vom Wehrdienst beurlaubt.
Doch als sie ihre Approbation in der Tasche hatte, verweigerte die Ärztin den Kriegsdienst. Die Bundeswehr reagierte mit einer Rechnung: 40 Prozent der Ausbildungskosten, die insgesamt etwa 141.000 Euro betrugen, also rund 56.000 Euro, sollte die Medizinerin zurückzahlen.
Nur 40 Prozent deshalb, weil die Kriegsdienstverweigerung der heute 30-jährigen Ärztin als Härtefall gilt und infolgedessen 60 Prozent der Ausbildungskosten erlassen wurden. Das Argument vom Bund: Durch die von der Bundeswehr gesponserte Arztausbildung hat die Ärztin einen „geldwerten Vorteil“ erhalten. Die im Studium erworbenen Fachkenntnisse könne die Medizinerin in ihrem Zivilleben nutzen. Die Bundeswehr hätte von ihrer Investition nichts. Deshalb fordere man, dass die ehemalige Bundeswehr-Studentin einen Teil der Studienkosten zurückzahlen muss.
Die Ärztin zog vor Gericht, hatte aber keinen Erfolg. Das Münchener Verwaltungsgericht gab der Bundeswehr Recht. Die 30-Jährige muss den Betrag in Raten bis zum Alter von 67 Jahren zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein ähnlicher Fall aus dem Jahr 2020 zeigt, dass die Rückzahlungspflicht auch für andere Studiengänge bei der Bundeswehr gilt. Ein ehemaliger Sanitätsoffizier, der während seiner Dienstzeit an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Medizin studierte, musste nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts rund 57.000 Euro zurückzahlen. Er war während seines Studiums vom Wehrdienst beurlaubt und erhielt ein Ausbildungsgeld, verweigerte jedoch später einen Kriegsdiensteinsatz und wurde vorzeitig entlassen.
Das Gericht bestätigte die Rückforderung der Bundeswehr mit der Begründung, dass der Ex-Soldat durch das Ausbildungsgeld einen finanziellen Vorteil hatte und seine Verpflichtungen gegenüber dem Bund nicht erfüllt hat. Die Rückzahlungspflicht umfasst dabei nicht nur Studiengebühren, sondern auch Lebenshaltungskosten und Fachausbildungskosten. Das Urteil zeigt deutlich: Wer vorzeitig aus der Bundeswehr ausscheidet, muss mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen – auch wenn die Kriegsdienstverweigerung als persönliche Entscheidung gilt.
Wenn es für dich aus finanzieller Sicht interessant erscheint, bei der Bundeswehr zu studieren, solltest du genau überlegen, wie du dir dein Leben nach dem Studium vorstellst. Mindestens 13 Jahre sind eine lange Zeit – vor allem, weil die Uhr erst nach dem Studienende anfängt zu ticken! Für die Zeit der Ausbildung bist du vom Kriegsdienst beurlaubt.
Das bedeutet, du könntest erst Mitte 40 einen anderen Weg einschlagen, wenn du dich an die Verpflichtungsdauer hältst. Möchtest du früher aus der Truppe aussteigen, musst du die Studienkosten zurückzahlen. Ein von der Bundeswehr gesponsertes Studium ist nur dann eine denkbare Option, wenn du dich mit dem Bund identifizieren kannst und keine moralischen Einwände gegen den Kriegsdienst hast. Dann läufst du nicht Gefahr, Studienkosten zurückzahlen zu müssen.