Frau an Gittertor
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Was das ist & und wie ihr davon profitiert

Härtefallantrag: So klappt es mit der Zulassung

Ihr seid mit euren Noten unzufrieden? Dann nutzt unbedingt euer Recht auf Klausureinsicht. Die Strategie kann sich auszahlen. Wir erklären, worum es geht.

Ihr bangt um die Chancen auf euren Wunschstudienplatz und seid verzweifelt? Vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit reinzukommen: per Härtefallantrag. Was das ist, wie es funktioniert und wer davon profitiert - das alles und noch mehr erklären wir euch hier.

Was ist ein Härtefallantrag im Zulassungsverfahren?

Der Härtefallantrag ermöglicht Studienanwärtern die sofortige Aufnahme des Studiums, sofern besondere familiäre oder soziale Gründe vorliegen, die eine längere Wartezeit auf den Studienplatz unzumutbar machen würden. Für diese Bewerbergruppe würde eine Ablehnung im Zulassungsverfahren eine sogenannte außergewöhnliche Härte darstellen. Daher gelten die typischen Zulassungskriterien - inklusive Numerus clausus - für sie nicht.

Beim Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie Pharmazie oder Human-, Tier- und Zahnmedizin, liegt die Härtefallquote bei zwei Prozent. Für nicht zulassungsbeschränkte oder örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie Jura oder Psychologie, liegen die Quoten meist zwischen zwei und fünf Prozent. Ungeachtet der konkreten Quote sind die zu vergebenen Studienplätze begrenzt. Daher kommt es vor, dass nicht alle, die als Härtefall anerkannt wurden, tatsächlich einen Studienplatz erhalten.

Die besonderen familiären oder sozialen Gründe müssen im Härtefallantrag (für zulassungsbeschränkte Studiengänge: Sonderantrag D) erläutert werden. Der Antrag darf nicht erst nach einer Absage eingereicht, sondern muss direkt bei der Bewerbung um Zulassung gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Bewerbung zum Wintersemester, wenn das beeinträchtigende Ereignis erst nach Bewerbungsschluss eingetreten ist.

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Was gilt als Härtefall?

Damit der Antrag bewilligt wird, müssen gravierende Gründe vorliegen. Dazu zählen:

 1. Ihr seid von einer Erkrankung betroffen und es gibt eine Tendenz zur Verschlimmerung.

 2. Bei euch liegt eine Beschränkung in der Berufswahl oder der Berufsausübung vor, sodass ihr nur in bestimmten Berufen arbeiten könnt, wobei das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lässt.

 3. Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist in eurem Fall nicht möglich (bei diesem Grund müssen meist noch weitere Gründe vorliegen).

Von diesen drei Ansätzen sind nicht zwingend alle Lebensumstände erfasst, die als Härtefall anerkannt werden können. Das liegt daran, dass sich diese Begründungen an alten Gerichtsurteilen aus der Vor-Bologna-Reform-Zeit orientieren. Neue Gerichtsurteile könnten die bisherige Rechtspraxis jederzeit ändern.

Dass bei euch ein Härtefall vorliegt, müsst ihr in jedem Fall nachweisen. Dem Härtefallantrag muss beispielsweise ein fachärztliches Gutachten beiliegen, dass eure Begründung untermauert. Weitere Nachweise können ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein. Zudem kann eine persönliche Darlegung verlangt werden. Und auch dort, wo diese nicht explizit gefordert wird, kann eine ausführliche Schilderung eurer persönlichen Umstände einen formgebundenen Antrag sinnvoll ergänzen.

Härtefallantrag stellen? Das solltet ihr wissen!

Ehe ihr den Antrag stellt, solltet ihr eure Situation selbstkritisch hinterfragen. Primär wurde die Härtefallregelung geschaffen, um Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder ähnlich schwerwiegenden Gründen das Studium ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen. Ist eure Situation vergleichbar mit einem solchen Fall?

Natürlich könnt ihr den Antrag auch in anderen Fällen stellen, bei der Prüfung der Gründe ist jedoch besondere Strenge geboten. Auch deshalb, weil jede Zulassung als Härtefall immer mit der Zurückweisung eines anderen Studienbewerbers verbunden ist. Wenn ihr euch auf die Härtefallregelung beruft, ist eine stichhaltige Begründung wichtig, ansonsten lohnt sich der Aufwand nicht.

Falls euer Antrag abgelehnt wird und ihr weiter davon überzeugt seid, dass bei euch legitime Gründe vorliegen, bleibt euch noch der Rechtsweg. Zieht einen erfahrenen Anwalt zurate und macht euch darauf gefasst, dass das Gericht euren Fall genau unter die Lupe nimmt.

Fazit

Ein Härtefallantrag kann euch zum Wunschstudienplatz verhelfen, wenn ihr stichhaltige Gründe vorbringen könnt. Weil der Antrag durch (amtliche und fachärztliche) Nachweise ergänzt werden muss, lohnt er sich nur, wenn ihr tatsächlich glaubt, dass bei euch ein Härtefall vorliegt.

 

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