Härtefallantrag: So klappt es mit der Zulassung zum Studium
Entdecke, wie ein Härtefallantrag die Zulassung zum Studium erleichtert. Praktische Tipps und klare Anleitungen helfen weiter! bigKARRIERE erklärt.
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Du bangst um die Chancen auf deinen Wunschstudienplatz und bist verzweifelt? Vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit, reinzukommen: per Härtefallantrag. Was das ist, wie es funktioniert und wer davon profitiert – das alles und noch mehr erklären wir dir hier.
Der Härtefallantrag ermöglicht Studienanwärter:innen die sofortige Aufnahme des Studiums, sofern besondere familiäre oder soziale Gründe vorliegen, die eine längere Wartezeit auf den Studienplatz unzumutbar machen würden. Für diese Bewerber:innen würde eine Ablehnung im Zulassungsverfahren eine sogenannte außergewöhnliche Härte darstellen. Daher gelten die typischen Zulassungskriterien – inklusive Numerus clausus – für sie nicht.
Beim Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie Pharmazie oder Human-, Tier- und Zahnmedizin, liegt die Härtefallquote bei zwei Prozent. Für nicht zulassungsbeschränkte oder örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie Jura oder Psychologie, liegen die Quoten meist zwischen zwei und fünf Prozent. Ungeachtet der konkreten Quote sind die zu vergebenden Studienplätze begrenzt. Daher kommt es vor, dass nicht alle, die als Härtefall anerkannt wurden, tatsächlich einen Studienplatz erhalten.
Die besonderen familiären oder sozialen Gründe müssen im Härtefallantrag (für zulassungsbeschränkte Studiengänge: Sonderantrag D) erläutert werden. Der Antrag darf nicht erst nach einer Absage eingereicht, sondern muss direkt bei der Bewerbung um Zulassung gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Bewerbung zum Wintersemester, wenn das beeinträchtigende Ereignis erst nach Bewerbungsschluss eingetreten ist.
Damit der Antrag bewilligt wird, müssen gravierende Gründe vorliegen. Dazu zählen:
Von diesen drei Ansätzen sind nicht zwingend alle Lebensumstände erfasst, die als Härtefall anerkannt werden können. Das liegt daran, dass sich diese Begründungen an alten Gerichtsurteilen aus der Vor-Bologna-Reform-Zeit orientieren. Neue Gerichtsurteile könnten die bisherige Rechtspraxis jederzeit ändern.
Dass bei dir ein Härtefall vorliegt, musst du in jedem Fall nachweisen. Dem Härtefallantrag muss beispielsweise ein fachärztliches Gutachten beiliegen, das deine Begründung untermauert. Weitere Nachweise können ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein. Zudem kann eine persönliche Darlegung verlangt werden. Und auch dort, wo diese nicht explizit gefordert wird, kann eine ausführliche Schilderung deiner persönlichen Umstände einen formgebundenen Antrag sinnvoll ergänzen.
Ehe du den Antrag stellst, solltest du deine Situation selbstkritisch hinterfragen. Primär wurde die Härtefallregelung geschaffen, um Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder ähnlich schwerwiegenden Gründen das Studium ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen. Ist deine Situation vergleichbar mit einem solchen Fall?
Natürlich kannst du den Antrag auch in anderen Fällen stellen, bei der Prüfung der Gründe ist jedoch besondere Strenge geboten. Auch deshalb, weil jede Zulassung als Härtefall immer mit der Zurückweisung eines anderen Studienbewerbers verbunden ist. Wenn du dich auf die Härtefallregelung berufst, ist eine stichhaltige Begründung wichtig, ansonsten lohnt sich der Aufwand nicht.
Falls dein Antrag abgelehnt wird und du weiterhin davon überzeugt bist, dass bei dir legitime Gründe vorliegen, bleibt dir noch der Rechtsweg. Zieh einen erfahrenen Anwalt zurate und mach dich darauf gefasst, dass das Gericht deinen Fall genau unter die Lupe nimmt.
Ein Härtefallantrag kann dir zum Wunschstudienplatz verhelfen, wenn du stichhaltige Gründe vorbringen kannst. Weil der Antrag durch (amtliche und fachärztliche) Nachweise ergänzt werden muss, lohnt er sich nur, wenn du tatsächlich glaubst, dass bei dir ein Härtefall vorliegt.