Nachträglich abkassieren
Erfahre, wie du Studienkosten rückwirkend absetzen kannst – Schritt für Schritt erklärt! Profitiere von praktischen Tipps für Steuervorteile.
Erfahre, wie du Studienkosten rückwirkend absetzen kannst – Schritt für Schritt erklärt! Profitiere von praktischen Tipps für Steuervorteile.
Du hast finanzielle Sorgen im Studium? Du brauchst Geld und hast keine Zeit für einen weiteren Nebenjob? Als Berufseinsteiger:in ist dein erstes Gehalt eher niedrig? Dann haben wir die Lösung für dich! Du kannst deine Studienkosten rückwirkend absetzen und somit deine klamme Haushaltskasse bei der Steuererklärung aufbessern. Wie du das machst und was du dabei beachten musst, erfährst du im Folgenden.
Vielerorts wird der Glaube verbreitet, dass sich Studierende nicht um ihre Steuer kümmern müssen. Das ist jedoch nicht korrekt. Denn auch als Studierende:r hast du die Möglichkeit, mit Hilfe einer Steuererklärung Geld zu sparen und deine finanzielle Situation zu verbessern. Studienkosten können grundsätzlich auch als Verlust beim Finanzamt angegeben werden, sodass in den ersten Berufsjahren weniger Steuern anfallen.
Grundsätzlich hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass alle Studierenden im Master-Studium und mit abgeschlossener Berufsausbildung ihre Studienkosten als Werbungskosten geltend machen können. Dafür ist es allerdings erforderlich, dass du während deines Studiums nur geringe Einkünfte hattest. Dann ist es möglich, die gesamten Studienkosten zu kumulieren und die Gesamtsumme als Verlust anzugeben. Unbegrenzt haben also folgende Personengruppen die Möglichkeit, die Studienkosten rückwirkend absetzen zu lassen:
Für diese Personengruppen ist es eindeutig: Wenn du dazu gehörst, profitierst du von der unbeschränkten Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Bei anderen Personengruppen sieht die steuerliche Regelung etwas anders aus. Wenn du dich in deinem ersten Studium nach dem Abitur befindest, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer steuerlichen Begünstigung begrenzt. Du hast also lediglich die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag innerhalb des Jahres bei der Steuer anzugeben.
Da das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Gleichheitsgebot und somit als verfassungswidrig ansieht, wird der Gesetzgeber das geltende Recht überarbeiten müssen. Als Studierende:r solltest du daher stets auf dem Laufenden bleiben und dir bewusst sein, dass du bedeutsame Steuervorteile in Anspruch nehmen kannst.
Dies ist grundsätzlich von deiner persönlichen Situation abhängig. Kurz und bündig: Wenn dein Studium eine Erstausbildung ist, kannst du Sonderausgaben geltend machen. Deutlich lukrativer ist jedoch die Situation bei einer Zweitausbildung. Denn dann hast du die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Bei den Sonderausgaben gibt es einen Haken. Diese gelten als Kosten der privaten Lebensführung und können nur in bestimmten Fällen und bis zu einer Höhe von maximal 6000 Euro geltend gemacht werden. Anders ist es bei den Werbungskosten für die Zweitausbildung. Da diese Kosten als berufliche Ausgaben gelten, gibt es keine Grenze.
Das steht jedoch unter einer Prämisse: Du musst einen gewissen Grundfreibetrag überschreiten, um überhaupt steuerpflichtig während des Studiums zu sein. Der jährliche Grundfreibetrag variiert und liegt momentan für das Jahr 2019 bei 9168 Euro. Wenn du mit deinem Einkommen diese Grenze überschreitest, werden Steuern fällig. In diesem Fall solltest du deine Studienkosten sofort geltend machen.
Was könnt ihr tun, wenn ihr erst durch diesen Text von der Möglichkeit erfahrt, dass Studierende ihre Studienkosten rückwirkend absetzen können? Gute Nachricht: Höchstwahrscheinlich ist es noch nicht zu spät! Denn Studierende können die Steuererklärung nachholen und die entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dies ist grundsätzlich auch nachträglich möglich – vorausgesetzt, du erfüllst die Voraussetzungen für eine Geltendmachung der Ausgaben als Werbungskosten.
Es gibt jedoch eine gewisse zeitliche Grenze. Die Abgabe der Steuererklärung unterliegt der Verjährungsfrist, die grundsätzlich vier Jahre beträgt. Du hast also die Möglichkeit, vier Jahre später eine Steuererklärung einzureichen. Studienkosten rückwirkend absetzen ist also noch lange nach dem eigentlichen Studium möglich. Wenn du dich zum Beispiel 2015 im Studium befunden hast, ist es auch noch im Jahr 2019 möglich, dass Studierende die Studienkosten rückwirkend absetzen.
Momentan profitierst du zudem noch von einem Urteil des Bundesfinanzgerichts (BFH). Denn dieses hat in einem Urteil festgestellt, dass ein Verlustvortrag sogar länger als die vier Jahre möglich ist. Die dafür geltende Frist beziffert der BFH auf sieben Jahre. Du hast also bis zu sieben Jahre lang die Möglichkeit, einen Antrag auf eine gesonderte Verlustfeststellung beim Finanzamt einzureichen. Allerdings kannst du die Studienkosten rückwirkend nur absetzen, wenn für das jeweilige Jahr noch kein Steuerbescheid vorliegt. Das bedeutet, du kannst im Jahr 2019 auch noch einen Verlustvortrag für das Jahr 2012 geltend machen. Toll, oder?
Der Verlustvortrag eignet sich für dich, wenn du während des Studiums die maßgebliche Grenze an Einkommen nicht überschritten hast. Die Werbungskosten können dann nachträglich auf dein jetziges Einkommen angewendet werden. So kannst du deine Studienkosten noch rückwirkend absetzen.
Allerdings gibt es einen kleinen Haken. Denn der Gesetzgeber wird auf das Urteil reagieren und die regelmäßige Verjährungsfrist festschreiben. Wann das geschieht, ist leider noch nicht klar. Deshalb solltest du dich beeilen, falls du einen Verlustvortrag für ein Studium einreichen möchtest, das länger als vier Jahre zurückliegt. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, dass du innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren deine Unterlagen einreichst. Damit gehst du auf Nummer sicher.
Auch während deines Studiums hast du die Möglichkeit, ein gewisses Sparpotenzial bei der Steuererklärung auszunutzen. Der Gesetzgeber begünstigt Studierende in einigen Fällen. Welche Kosten sind also abzugsfähig?
Falls du ein Ausbildungsdarlehen in Anspruch nimmst, ist dieses grundsätzlich nicht abzugsfähig. Anders sieht es bei den Zinsen aus. Die Zinsen für Ausbildungsdarlehen werden steuerlich berücksichtigt und mindern so deine Steuerlast.
Dank der Digitalisierung hast du die Möglichkeit, die Steuererklärung zeit- und ortsunabhängig einzureichen. Dafür eignet sich ElsterOnline. Selbstverständlich besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, die Papiere auszufüllen und zum Finanzamt zu schicken.
Bei der Abgabe der Steuererklärung musst du darauf achten, dass die notwendigen Belege der Erklärung beigefügt sind. Das Finanzamt möchte für alle Ausgaben Belege sehen, die du als Studienkosten von der Steuer absetzen möchtest.
Die ersten Berufsjahre sind oftmals nicht einfach. Nach dem Studium beginnt der Arbeitsalltag und in manchen Branchen ist auch das Gehalt für Berufseinsteiger:innen nicht gerade prickelnd. Da kommt die Möglichkeit, Studienkosten rückwirkend absetzen zu können, gerade recht!
So kannst du deinen finanziellen Spielraum erhöhen und deine Steuerbelastung senken. Doch zunächst solltest du dich gut informieren, ob dein Studium steuerlich begünstigt wird und ob die jeweilige Frist nicht bereits verstrichen ist. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, stehen die Chancen gut, dass du bei der Steuererklärung effektiv Geld einsparst.
Wie lautet das Sprichwort: „Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer.“
Du hast es selbst in der Hand, dass die fälligen Steuern und die zwangsläufig anfallende Steuererklärung für dich nicht nur mit hohen Kosten verbunden sind. Studienkosten auch rückwirkend absetzen – das ist die Lösung.
Ein weiterer Tipp zum Schluss: Reiche deine Steuererklärung möglichst zeitnah ein. Sicherlich profitierst du von den großzügigen Fristen für das Einreichen der Steuererklärung. Es mag verlockend sein, erst einmal abzuwarten, aber du könntest schnell den Überblick verlieren und dadurch Steuervorteile und Ersparnisse verschenken – das muss nicht sein! Also, nutze die Gelegenheit und reiche die Steuererklärung so bald wie möglich ein, um von den Begünstigungen zu profitieren.
Weiterführende Links