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Wie wichtig sind die Richtlinien wirklich?

Paradoxes Urteil: Seitenrand in Hausarbeiten

Wie genau haltet ihr euch an die formalen Kriterien bei Hausarbeiten? Wenn ihr gute Noten in der Uni haben wollt, solltet ihr euch penibel genau daran halten! Das hat kürzlich ein Gericht entschieden.

Formale Kriterien: Richtlinien zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten

Wer eine wissenschaftliche Hausarbeit schreibt, muss sich an viele Regeln halten. Was einigen Studenten nicht klar ist: Auch die Einhaltung der formalen Kriterien wird in die Benotung einbezogen. Wer die Richtlinien zu stark missachtet, dem droht Punktabzug. Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt von eurer Hochschule, eurem Studiengang und dem gewählten Seminar ab. Manchmal werden formale Kriterien vom Institut pauschal herausgegeben und gelten für alle Kurse. Manchmal stellt der Dozent seine eigenen Richtlinien auf. Die formalen Kriterien legen im Normalfall den Umfang der Arbeit, die Bestandteile der Arbeit und die Formatierung der Arbeit fest. Zur Formatierung gehören Schrifttyp, Schriftgröße, Zeilenabstand und Seitenrand in der Hausarbeit. In der Regel sind die formalen Kriterien sehr präzise angegeben, zum Beispiel so:

-Umfang: maximal 20 Seiten inklusive Fußnoten, einseitig beschriftet; zuzüglich Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis

-Schrifttyp: Times New Roman

-Schriftgröße: Fließtext 12 pt, Fußnoten 10 pt

-Zeilenabstand: 1,5 cm

-Seitenrand: links, oben und unten 2,5 cm, rechts 5 cm Korrekturrand

Müde
Nataliya Vaitkevich / pexels
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Die Seitenrand-Saga: Wie ein Nürnberger Jurastudent wegen ein paar Zentimetern vor Gericht zog

20 Seiten lautete das Seitenlimit für die Hausarbeit der "Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene". Ein Nürnberger Jurastudent war besonders eifrig und schrieb mehr. Um den zu langen Text doch noch auf die 20 Seiten zu quetschen, verkleinerte er kurzerhand den Seitenrand in der Hausarbeit. Dem Dozenten fiel das sofort negativ auf, er berechnete, wie viele Seiten die Textmenge bei korrekt gesetztem Seitenrand ergeben würde und kam auf 23 Seiten. Drei zu viel. Pro halbe Seite über dem Seitenlimit gab es Punktabzug. Im Endeffekt fiel der Student durch.

Ein Schock für den Nürnberger Jurastudenten, der sein Nichtbestehen wegen dem Seitenrand in der Hausarbeit nicht hinnehmen wollte. Der Student zog vor das Verwaltungsgericht Ansbach. Doch die Richter gaben dem Dozenten recht, die Note liege im Bewertungsspielraum des Dozenten und der Jurastudent hätte den Seitenrand in der Hausarbeit nicht einfach um 2,5 Zentimeter verkleinern dürfen, weil eben auch die formalen Grundsätze beim Erstellen einer Hausarbeit wichtig seien (Aktenzeichen AN 2 K 17.00008). Damit folgten die Richter der Argumentation des Dozenten. Dieser hatte betont, dass eine prägnante Präsentation aller juristischen Probleme auf begrenztem Platz ein Bestandteil der Hausarbeit war.

Der Jurastudent war vor Gericht hingegen der Meinung, der Dozent hätte einfach die ersten 20 Seiten benoten sollen. Doch die Richter ließen das Argument nicht gelten. Sie befanden, dadurch hätte der Kläger einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Kommilitonen gehabt. Auch der Dozent hatte zu dem Punkt etwas anzumerken: Selbst, wenn nur die ersten 20 Seiten bewertet worden wären, genutzt hätte es dem Jurastudenten nichts. Auch wenn die Arbeit einige brauchbare Passagen enthielt, die Mängel in Bezug auf das Prüfungsthema, das Bürgerliche Recht, seien insgesamt einfach zu groß gewesen.

Fazit

Der Fall zeigt, dass auch vermeintliche Kleinigkeiten wie etwa der Seitenrand in der Hausarbeit einen negativen Einfluss auf die Note haben können. Achtet deshalb immer auf die vom Dozenten vorgegebenen formalen Kriterien und checkt vor der Abgabe noch mal, ob euer Layout den Richtlinien tatsächlich entspricht. So sichert ihr euch gegen fiesen Notenabzug wegen Formalitäten ab.