13. Monatsgehalt
13. Monatsgehalt
Wie funktioniert es und wer bekommt es?

13. Monatsgehalt

„Wir zahlen dreizehn Gehälter!" In Zeiten knapper Fachkräfte werben immer mehr Firmen mit Extra-Geld. Doch kann man wegen der guten Konjunktur jetzt bei jedem Job mit einem 13. Monatsgehalt rechnen?

Sparschwein
Sparschwein

Was ist das 13. Monatsgehalt und wie funktioniert die Auszahlung?

Beim 13. Monatsgehalt handelt es sich um eine Sonderzahlung. Sie kann entweder als Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung oder für die Betriebstreue gezahlt werden. Im letzteren Fall wird das Extra-Geld gerne auch als Weihnachtsgeld oder Gratifikation bezeichnet. Falls die Sonderzahlung eine Belohnung für erbrachte Arbeitsleistung ist, darf der Arbeitgeber die Höhe aufgrund von Fehlzeiten kürzen, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Anders sieht es aus, wenn die Sonderzahlung als Belohnung für die Betriebstreue gezahlt wird. Dann dürfen Krankheitstage oder andere Fehlzeiten nicht zur Kürzung führen.

 

Die Höhe des 13. Monatsgehalts kann einen vollen Monatslohn oder weniger betragen. Typisch ist eine Auszahlung im November oder Dezember. Meist stehen Angaben zur Höhe und zum Auszahlungszeitpunkt im Arbeitsvertrag. Das zusätzliche Geld wird ganz normal aufs Konto überwiesen und auch besteuert wie jedes andere Monatsgehalt auch.

 

Für viele Arbeitnehmer kommt der herbstliche Geldsegen wie gerufen, denn zum Ende des Jahres werden viele Mitgliedsbeiträge fällig, Rechnungen müssen beglichen werden und Weihnachtsgeschenke und Festessen belasten zusätzlich das Budget. Doch auch bei guter Konjunkturlage kann sich längst nicht jeder über ein 13. Monatsgehalt freuen.

Geld
Geld

In welchen Berufen und Branchen ist das Extra-Geld üblich?

Ein 13. Monatsgehalt hätte jeder gerne, doch einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wenn ihr unsicher seid, ob euch in eurem aktuellen Job eine solche Sonderzahlung zusteht, werft ihr am besten einen Blick in euren Arbeitsvertrag. Findet sich dort keine explizite Regelung, können die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag Aufschluss geben. Steht auch dort nichts drin, geht ihr aller Wahrscheinlichkeit nach leer aus. Doch damit seid ihr nicht allein. Einer Umfrage zufolge bekommen 46 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland kein 13. Monatsgehalt. Zu diesem Ergebnis kam das gewerkschaftliche WSI-Tarifarchiv, das eine Online-Umfrage mit mehr als 10.000 Arbeitnehmern durchgeführt hat. Demnach erhalten 54 Prozent der Befragten regelmäßig eine solche Sonderzahlung.

 

Am größten sind die Chancen auf ein zusätzliches Monatsgehalt in Berufen und Branchen, für die ein Tarifvertrag gilt. 74 Prozent der tariflich Beschäftigten bekommen das Extra-Geld regelmäßig zum Jahresende. Aber nur 44 Prozent der Arbeitnehmer in nicht-tarifgebundenen Betrieben. Denn dort werden Sonderzahlungen nur als freiwillige Leistung gezahlt. Besonders gute Aussichten haben tariflich Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland. Ein volles 13. Gehalt ist aber auch bei ihnen eher die Ausnahme. Meist ist die Sonderzahlung als Prozentsatz eines Monatsgehalts verankert.

 

Besonders hoch fällt die Extra-Zahlung im Bankgewerbe, in der Chemie-, Druck- und Süßwarenindustrie aus. In diesen Branchen dürfen sich Arbeitnehmer über 95 bis 100 Prozent ihres Monatsgehalts zusätzlich freuen. Dem stehen Branchen gegenüber, in denen Festbeträge üblich sind. Dazu zählen etwa das Hotelgewerbe, die Landwirtschaft und der Steinkohlebergbau. In Ostdeutschland liegt das Sondergehalt tendenziell niedriger, im sächsischen Hotelgewerbe beträgt es beispielsweise 499 Euro.

 

Da, wo Arbeitnehmern die Extrazahlung zusteht (beispielsweise, weil sie im Tarifvertrag verankert ist), haben Teilzeitkräfte und Minijobber genauso Anspruch darauf wie Vollzeitkräfte. Allerdings gibt es in der Regel dann auch nur einen Anteil des Geldes.

Fazit

Ob ihr ein 13. Monatsgehalt bekommt, hängt also stark von eurem Beruf, eurer Branche und eurem Bundesland ab. Aber auch das Verhandlungsgeschick kann eine Rolle spielen. Denn weil die Wirtschaft brummt und vielerorts Fachkräfte fehlen, lassen sich Arbeitgeber mitunter auf ein 13. und teilweise sogar auf ein 14. Monatsgehalt ein.

 

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